Hallo liebe ABCler,
mal eine Frage:
Vorweg die Fakten:
Azubi X macht seit 3 jahren eine Ausbildung. Er hat einen erfolgreichen Abschluss in absehbarer Zeit. Er ist schon über 18 und muss ausziehen und will es auch. Er hat im zweiten Lehrjahr für 6 Monate BAB bezogen um ein möbeliertes Zimmer zu bewohnen, musste dann aber aus privaten Gründen in den elterlichen Haushalt einziehen. Nun gut. Er verdient jetzt Brutto 450 Euro. Er erhält 158 Euro Kindergeld und hätte laut BAB Rechner bei einer hier üblichen Warmmiete von 500 Euro Anspruch auf 377 Euro, resultierend aus den Angaben des BAB Rechners. Insgesamt wären das demnach 380 Euro Gehalt Netto plus KG und BAB. Insgesamt 915 Euro. Es würden also nach Abzug der Miete 415 Euro zum Leben übrig bleiben. Hart aber nicht unmöglich.
Jetzt stellt sich die Frage, darf man ein zweites Mal für dieselbe Ausbildung Bab beantragen? Sind die Eltern, da ja noch in Erstausbildung befindlich, zusätzlich zum Unterhalt verpflichtet? Steht einem Auszubildenden ein Wohnberechtigungsschein zu der über 18 ist und bereits in der Vergangenheit schwerwiegende soziale Gründe vorweisen konnte?
Bitte um eine hilfreiche Antwort. Dankööö.....