Ausbildung und Urlaub: Sechs Tage angerechnet trotz 5-Tage-Woche?!
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Ausbildung und Urlaub: Sechs Tage angerechnet trotz 5-Tage-Woche?!

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Alt 16.12.2007, 22:52
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calvinbenedict befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Ausbildung und Urlaub: Sechs Tage angerechnet trotz 5-Tage-Woche?!


Moin!

Ich habe einen Freund mit einem Problem. Meine Frage kann leicht zu beantworten sein, aber als Mediengestalter kann ich ihm (Auszubildender im Personennahverkehr, aka Busfahrer) keinen qualifizierten Ratschlag geben:

Er hat seine Ausbildung im September begonnen, die Probezeit ist nun vorbei. Seine Fahrausbildung hat noch nicht begonnen, das heißt er arbeitet von Montag bis Freitag im Büro, und hat Samstags und Sonntags frei.

Über Weihnachten und Neujahr wollte er nun die 10 Tage Jahresurlaub nehmen, die ihm laut Ausbildungsvertrag zustünden - davon wurden ihm aber nur 8 gegeben. Begründung: Er hätte ja eine 6-Tagewoche, und darum müsse er sich auch Samstags Urlaub nehmen. Den Samstag hätte er nur frei, weil da ja das Büro sowieso zu sei. Und im Tarifvertrag stünde das so drin.

Das kommt mir nun alles sehr spanisch vor. Ich kenne den Inhalt dieses Tarifvertrages nicht, aber andere Busfahrer aus anderen Betrieben, mit denen er gesprochen hat, sollen davon noch nie gehört haben, und ich glaube nicht dass es rechtens ist jemandem Urlaub abzuziehen für einen Tag, an dem er eigentlich überhaupt nicht arbeitet. Ich habe ihm den Tipp gegeben, sich mal an IHK oder Ver.di zu richten und zu fragen, ob das seine Richtigkeit hat, aber ich bin jetzt selbst neugierig. Klingt das nur nach Abzocke, oder ist das tatsächlich eine vertretbare Praxis?!

Gruß, Ben
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  #2  
Alt 16.12.2007, 23:41
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Es könnte so sein, dass im Arbeitsvertrag ein Urlaub von x Werktagen vereinbart wurde.

Der Samstag ist ein Werktag, also wird er bei der Berechnung des Urlaubs berücksichtigt.

Was nun genau richtig ist, müsste man bei der Gewerkschaft nachfragen. Weil Tarifverträge spielen ja auch eine Rolle.
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  #3  
Alt 17.12.2007, 12:06
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Das mag ja sein, aber mir kommt das so vor als ob ich jetzt im Laden fünf Bonbons kaufe, und wenn ich sie zurückgeben will, verlangt der Händler sechs Bonbons von mir, bevor er mir mein Geld wieder gibt, weil die Dinger grade im Angebot sind.

Dass man entsprechende Rechtstexte so interpretieren kann ist ja schön und gut, aber wie kann ich denn jemand Urlaub berechnen an einem Tag an dem er überhaupt nie arbeitet? Wenn man wirklich ernsthaft so argumentiert, müsste man ihm ja an *jedem* freien Samstag einen Urlaubstag abziehen.
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  #4  
Alt 17.12.2007, 12:36
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Dass so gerechnet wird, hängt damit zusammen, dass es in aschgrauer Vorzeit eine 6-Tage-Woche gab. Da wurde dann mit 6 Arbeitstagen von Montag bis Samstag gerechnet, der Sonntag war dem Kirchgang vorbehalten.

Der soziale Fortschritt hat dann Verbesserungen gebracht, der Samstag ist zunehmend aus dem Bewusstsein der Arbeitswelt gerückt. Allerdings will man die Uhren wieder zurückdrehen, man lässt die Arbeiter wieder Samstags antanzen, auch dann, wenn's keinen Sinn macht ("Wir müssen für unsere Kundschaft da sein").

Überlebt haben alte Urlaubsregelungen mit Sprachgebrauich Werktag, ich habe so etwas auch noch erlebt, da hatte ich mal 18 Werk-Tage Jahresurlaub, das sind 4 Wochen, also wurden 4 Tage abgezogen, übrig blieben 14 Tage Jahresurlaub. Tja, typischer Fall von PG (Pech gehabt).
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