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#1
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| Hallo liebe Ratgeber und Helfer, Mein name lautet Florian Kramm bin 18 Jahre alt wohne in Frankfurt an der Oder und befinde mich derzeit in einer Ausbildung zum Restaurant Fachman im zweitem Lehrjahr seit dem 9tem September. Doch jetzt kommt mein Problem oder meine Probleme.. ![]() Vor gut einem Jahr befand mein Wohnsitzt sich noch im Kreis Mainz Gebiet (Nieder-olm) bei meinem Vater.Da ich dort eine Ausbildung zum Elektriker in Energie und Gebäudetechnik abbrach da es mir einfach nicht lag, wurde mein vater böse und bestand darauf das ich zu meiner Mutter nach Frankfurt (Oder) ziehe da sie geschieden sind ! Doch wollte ich im Leben nie mehr nach Frankfurt (Oder) zurück aber es blieb mir nichts anderes übrig da ich erst 17 Jahre alt war und meine Mutter das volle Sorgerecht hatte, nun gut ich fing dann hier eine Ausbildung als Restaurant Fachmann an, die allerdings in einem Eiscafe stattfindet und nich in einem Restaurant das bereitet mir große Schwierigkeiten in der Schule ...Aus diesem Grund und aus dem Grund das ich mich in frankfurt (Oder) nich wohl fühle, würde ich genre meine ausbildung im Kreis Mainz Gebiet weiterführen! Doch geht das so einfach es sind immerhin 750km und wo soll ich wohnen, da mein Vater mich nicht mehr bei sich wohnen lassen will und ich als azubi nich genug Geld verdiene um mir eine eigene Wohung zu leisten ? ich bin wirklich Ratlos und am Ende da ich hier keinerlei Lebensfreude habe und meine alte heimat sowie meine Freundin und Freunde sehr sehr doll vermisse!Bitte ich hoffe Sie können mir weiter helfen .... mit freundlichen grüßen ****** ! Geändert von nontestatum (04.11.2009 um 12:39 Uhr) Grund: Name anonymisiert |
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#2
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| Ich rate nicht dazu, eine zweite Ausbildung abzubrechen. Sprich deinen Ausbilder auf die Ausbildungsdefizite an und versucht gemeinsam, diese Defizite durch Ausbildungsmassnahmen (Praktika) in geeigneten Betrieben auszugleichen. Wenn das nicht möglich ist, kannst du versuchen, im Rhein-Main-Gebiet einen Ausbildungsplatz zzu finden, wo du deine Ausbildung FORTSETZEN kannst. Du solltest diese Angelegenheit aber dann mit der dort zuständigen Arge/Jobcenter bzw. Optionskommune hinsichtlich ALG II besprechen. Zuerst wäre auch eine Klärung hinsichtlich BAB Berufsausbildungsbeihilfe herbeizuführen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| abbrechen will ich ja auch auf keinen fall ! und als azubi kann man echt alg2 beantragen wusst ich garnich ?? |
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