Ausbildungs abbruch :-( was kann ich am besten machen ?
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Ausbildungs abbruch :-( was kann ich am besten machen ?

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  #1  
Alt 13.05.2009, 12:21
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berniboy87 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ausbildungs abbruch :-( was kann ich am besten machen ?


hallo,

ich hätte mal eine frage und zwar habe ich ein sehr großes problem....

und zwar habe ich meine ausbildung als anlagenmechaniker im juli 08 abgebrochen,da es für mich komplett der falsche beruf war

mein problem besteht darin,dass ich mich bis heute noch nicht arbeitslos,arbeitssuchend oder ausbildungssuchend gemeldet habe....

besitze eine 46qm wohnung mit mietvertrag im haus meines vaters und bin 21 jahre alt.


meine frage wär was ich beantragen sollte um eine unterstützung zu bekommen ?
eine sperre werde ich denke mal zu 100 % leider bekommen,dass heißen würde 3 monate keine unterstützung.....




wär echt super wenn mir wer weiter helfen könnte,weiss echt nicht was ich machen soll,um eine finanzielle unterstützung zu bekommen



dankeschön im vorraus :-)
gruß.berniboy87
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  #2  
Alt 13.05.2009, 12:30
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kommnua befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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da bleiben ein paar kleine Fragen offen,

was hast du seitdem Ausbildungsabbruch gemacht?
Wie bist du Krankenversichert?

Ps. Da du noch unter 25 bist und im Haushalt deiner Eltern wohnst, ist es mit entscheidend wie die Situation deines Vaters ist, ist er berufstätig oder bezieht er ALG2 etc...

Mit der Sperrzeit ist das so eine Sache, da muss ich mich mal schnell belesen^^
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  #3  
Alt 13.05.2009, 12:39
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JanaIna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich würde schnellstmgölich aufs arbeitsamt gehen und dort alles nach fragen. die können dir dort alles beantworten. und wieso meldet man sich erst so spät bzw gar nicht arbeitslos??
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  #4  
Alt 13.05.2009, 12:57
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berniboy87 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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also nach dem abbruch habe ich hier und da nen paar mini jobs gemacht was aber nicht mehr möglich ist beim vater eines freundes von mir,der ne kleine handwerks firma besitzt.

krankenversichert war ich leider nicht vom abbruch der ausbildung bis heute...
werde morgen früh aber zum arbeitsamt fahren und mich erstmal arbeitslos melden sodass ich wieder krankenversichert bin.

zu der situation meiner eltern sieht es so aus das meine eltern getrennt sind und ich bei meinen vater wohne,der momentan Alg 1 bezieht.



ich habe vor meiner ausbildung über ein jahr bei leihfirmen gearbeitet und kurz vor der ausbildung 1 monat Alg 1 bekommen von 190 euro.
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  #5  
Alt 13.05.2009, 13:34
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kommnua befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Soweit so schlecht, die Minijobs helfen dir beim Leistungsanspruch nicht wirklich weiter...

Auf jeden Fall so schnell wie möglich zum Arbeitsamt (wie JanaIna bereits gesagt hat) Arbeitslos melden und deine Situation schildern...
Da du wahrscheinlich kein ALG1 mehr bekommen wirst, wird das auf einen ALG2 Antrag hinauslaufen. Näheres erfährst du dann beim Amt.

Das mit der Krankenversicherung ist richtig richtig schlecht , da du somit bereits ca. 10 Monate nicht versichert bist.
Ab 2007 besteht die Pflicht einer Krankenversicherung, das heißt,
dass du erst wieder Krankenversichert bist, wenn du die 10 Monate nachgezahlt hast, was bei einer "Freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung" (Der Name täuscht, es besteht Versicherungspflicht)
bedeuten würde das erstmal 10 x ca. 130€ bis 150€ je nach Krankenkasse nachzuzahlen sind bevor du überhaupt wieder in den Versicherungsschutz kommst...
Spreche den Sachverhalt der Krankenkasse unbedingt auch beim Arbeitsamt an und erkundige dich mal direkt bei deiner Krankenkasse nach Lösungsmöglichkeiten.

Besonders schnell würde ich aber nicht mit Leistungen vom Amt rechnen, das dauert alles seine Zeit und da du zu Hause bzw. bei deinem Vater wohnst wird es so sein, dass das Amt dich zusammen mit deinem Vater in eine Bedarfsgemeinschaft stecken will.
Da entscheiden dann die nackten Zahlen (Vermögen Vater, Höhe ALG1 Vater, Grundstück, Grösse Wohnraum) ob du Anspruch bekommst.

Wirklich helfen kann ich dir mit den Infos auch nicht, aber vllt. hilfts ja bei der Argumentierung beim Amt.
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  #6  
Alt 13.05.2009, 20:48
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berniboy87:

du bekommst eine dreimonatige Leistungssperre ALG I, sofern du Anwartschaft auf ALG I hättest, und eine dreimonatige 100% - Sanktion zu ALG II.

Was die Krankenversicherung angeht, kannst du dich bis 23 familienversichern, sprich mit der Krankenversicherung deines Vaters, vielleicht kannst du dich noch rückwirkend familienversichern (kostenfrei).

Bitte um Feedback, wie die Sache ausgeht.
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