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#11
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| Hi Stuggi, nein, ich arbeite nicht bei der IHK. Aber als Personaler kennt man sich halt aus. Ja, Du bist antragsberechtigt. Dies hören aber die Schulen und die Firmen nicht gerne, manchmal auch die IHK nicht. Das liegt daran, dass die Schulen dann in einer Klasse zum einen Schüler haben, die die Prüfung vorziehen, und zum anderen Schüler, die in der Regelausbildung bleiben. Beide Gruppen haben aber unterschiedliche Interessen: Während die einen wissen wollen, wie ein Thema in der Abschlussarbeit zu bearbeiten wäre, wollen die anderen erstmal grundsätzlich das Thema verstehen. Auch Betriebe, die feste Ausbildungsabläufe haben, stehen vor der Herausforderung, diese Pläne umzuarbeiten. Es gibt halt viele Gründe, warum man verhindern will, dass Azubis die Prüfung vorziehen. Beiß Dich einfach durch. Die Rechtsgrundlage hierfür ist §45, Absatz 1 Berufsbildungsgesetz. Dort heißt es: "Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen." Bedenke aber: Es ist nicht gut, wenn Du auf Dein Recht pochst. Rede mit den Leuten. Überzeuge Sie. Eine negative Stellungnahme des Betriebes oder der Schule kann die IHK dazu veranlassen, Deinen Antrag abzulehnen. Und sicherlich willst Du auch ein gutes Ausbildungszeugnis von Deinem Betrieb, oder? LG Bernd
__________________ Es gibt immer eine Lösung - vielleicht nicht eine, die Dir gefällt, aber eine, die Dir hilft! |
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#12
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| Zitat:
Super nett von dir, bist mir ne ganz große Hilfe! Wie geht man sowas am Besten an mit dem überzeugen? Einfach direkt eine ehrliche Aussage, wie es aussieht würde ich jetzt sagen. Sollte ich davon absehen zu sagen, dass der Beruf des Industriekaufmann allgemein nicht das Richtige für mich ist und ich deshalb studieren will? |
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#13
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| Guten Morgen Stuggi, überzeugen ist - wie Du schon sagst - nicht so einfach. Grundsätzlich kann man sagen, dass sich ein Gesprächspartner am besten überzeugen lässt, wenn er selbst Vorteile sieht. Dir geht es ja auch so. Beispiel: Ein Kumpel will Dich überzeugen, dass Du am Wochenende mit zu einer Party kommst, obwohl du eigentlich etwas anderes vorhast. Wenn er jetzt nur sagt, dass er keine Lust hat, alleine dort hin zugehen, wirst Du wenig motiviert sein, seinen Wunsch zu befolgen. Wenn er hingegen Dir klar macht, dass ihr zusammen viel Spaß haben und nette Leute kennen lernen werdet, wirst Du eher geneigt sein, mitzugehen. Wenn er Dir dann noch anbieten, den "Fahrdienst", damit Du was trinken kannst, hat er Dich doch schon fast, oder? Also, was könnte Deinen Ausbilder überzeugen, Deinen Wunsch zu unterstützen? Du kennst ihn besser als ich, also denk mal scharf nach! Vielleicht wäre er ja stolz darauf, dass einer seiner Azubis so gut ist, dass eine vorgezogene Prüfung möglich war. Vielleicht denkt er kostenbewusst, und freut sich über die Einsparung von 6 Azubimonatsgehältern. Eventuell kann er sich vorstellen, mit der Möglichkeit der vorgezogenen Prüfung Marketing für seine Ausbildungssuche zu machen. Vielleicht kennt er diese Möglichkeit auch gar nicht und ist einfach nur dankbar für diesen Hinweis. Ehrlich solltest Du schon sein. Aber Ehrlichkeit kann auch verletzend sein. Wenn Du z.B. sagst, dass Dir der Beruf keinen Spaß macht und Du sowieso was anderes machen möchtest und jetzt nur eine Möglichkeit suchst, so schnell wie möglich die Ausbildung zu beenden, dann erzeugst damit bei aller Ehrlichkeit wohl eher negative Gefühle - und überzeugend wirkt dies auch nicht. Besser wäre, wenn Du sagen würdest, dass Du aufbauend auf den Erfahrungen in der Ausbildung ein Studium machen möchtest. Du möchtest Dich jetzt gerne so richtig reinhängen, um einen guten Abschluss zu erhalten. Du willst nun keine Zeit mehr verlieren und so schnell als möglich ein Studium an die Ausbildung dranhängen. Und Du würdest Dich freuen, wenn die Firma Dich auf diesem Weg begleitet und Deinen Antrag unterstützt. Sicherlich fallen Dir auch noch ein paar positive Sätze ein. Denke einfach daran, dass Du aus einer Position der Stärke agierst. Du bist nicht Bittsteller sondern Antragsteller. Viel Spaß und berichte mal, wie es ausgegangen ist. LG Bernd
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#14
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| Danke Danke Bernd, super dass Du mir so hilfst :D Den Antrag kann ich ja erst im Januar stellen, bei mir in der Schule hieß es, dass ich dazu mein Halbjahreszeugnis vom zweiten Lehrjahr brauche. Das stimmt schon so oder? Da bräucht ich dann auch nen guten Schnitt. Also das dauert noch, aber ich werde Dir selbstverständlich mitteilen, wie das ausgegangen ist. Nochmals vielen vielen Dank, tip top |
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