| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#11
| |||
| |||
| noch eine Kurze frage: "Durchgehend 6 Wochen krankgeschrieben" .. heißt das auch übers we? Meine normalen Arbeitstagen sind Mo-Fr. Deswegen verlangt mein Arbeitgeber auch keine Krankmeldungen übers we. Brauch ichdie für die Lohnfortzahlung?! |
|
#12
| |||
| |||
| Lohnfortzahlung oder Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber nur bis zum Ende der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber raus. Bei weiterbestehen des arbeitsvertrages gibt es im Krankheitsfall sechs Wochen Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld Bei Kündigung hat unverzüglich Meldung bei der Agentur für Arbeit zu erfolgen, mit Angabe der Krankheitsgeschichte. Ggf. kommt ein Rentenverfahren in Betracht. Erkrankt man während der Arbeitslosigkeit gibt es wie im Arbeitsfall eine Leistungsfortzahlung. Kannst Du nachlesen: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/126.html Die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse gemeldet werden um Krankengeld für max 78 Monate zu bekommen. In dieser Zeit ruht der Anspruch auf ALG I. Meine normalen Arbeitstagen sind Mo-Fr. Samstag ist aber auch ein Werktag. |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Arbeitslosengeld I anspruch trotz Kündigung? | die_kleine_elfe | Arbeitslosengeld ALG I | 7 | 01.03.2010 07:54 |
| Arbeitslosengeld 1 nur 4 Wochen?? | sanma | Arbeitslosengeld ALG I | 15 | 15.06.2009 18:25 |
| kein Arbeitslosengeld 2...habe ich trotzdem Ansprüche auf einen Bildungsgutschein??? | Blemmi | Allgemeine Fragen | 1 | 15.05.2008 10:13 |
| Arbeitslosengeld??? | derKnilch | Arbeitslosengeld ALG I | 6 | 12.04.2008 16:26 |
| Immobilienmakler & Arbeitslosengeld. Bitte kurze Info. | Erfinderlehrling | Arbeitslosengeld ALG I | 4 | 02.06.2006 10:18 |