Ausbildungsabbruch - Arbeitslosengeld? - Seite 2
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Ausbildungsabbruch - Arbeitslosengeld?

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  #11  
Alt 11.03.2009, 15:40
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Elixyr88 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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noch eine Kurze frage:

"Durchgehend 6 Wochen krankgeschrieben" .. heißt das auch übers we? Meine normalen Arbeitstagen sind Mo-Fr. Deswegen verlangt mein Arbeitgeber auch keine Krankmeldungen übers we. Brauch ichdie für die Lohnfortzahlung?!
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  #12  
Alt 11.03.2009, 17:07
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Emmi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Lohnfortzahlung oder Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der

Arbeitgeber nur bis zum Ende der Kündigungsfrist. Endet das Arbeitsverhältnis

ist der Arbeitgeber raus. Bei weiterbestehen des arbeitsvertrages gibt es im

Krankheitsfall sechs Wochen Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld

Bei Kündigung hat unverzüglich Meldung bei der Agentur für

Arbeit zu erfolgen, mit Angabe der Krankheitsgeschichte. Ggf. kommt ein

Rentenverfahren in Betracht.

Erkrankt man während der Arbeitslosigkeit gibt es wie im Arbeitsfall eine

Leistungsfortzahlung. Kannst Du nachlesen: http://dejure.org/gesetze/SGB_III/126.html

Die Arbeitsunfähigkeit muss der Krankenkasse gemeldet werden um

Krankengeld für max 78 Monate zu bekommen. In dieser Zeit ruht der

Anspruch auf ALG I.

Meine normalen Arbeitstagen sind Mo-Fr.
Samstag ist aber auch ein Werktag.
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