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#1
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| Hallo leute habe schon das forum durchsucht, und nix gefunden, deswegen jetzt meine Situation und frage: ich bin am überlegen ob ich meine derzeitige Ausbildung abbrechen soll. Aber wegen gesundheitlichen (Psyschichen) Problemen kann/will ich das nicht mehr. Ich habe in 2 Monaten zwischenprüfung, und ich glaube nicht das ich die schaffe! (auch wegen den oben genannter problemen) Ich suche im moment schon eine neue stelle, doch da wäre ich so 2-3 monate ohne geld! Also meine Frage jetzt: Hab ich anspruch auf Arbeitslosengeld (oder Sozialhilfe oder sonstwas), wenn ich meine Ausbildung nach 1 1/2 Jahren abbreche? (1.9.2007 - jetzt).. im moment hab ich eine Ausbildungsvergütung von knapp 800 € gruß Elixyr |
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#2
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| Du warst >1 Jahr versicherungspflichtig beschäftigt... also müsste imho Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen. Ob das allerdings, gerechnet auf eine Ausbildungsvergütung, nicht am Ende doch auf Wohngeld o.ä. - also eine Sozialleistung - rausläuft, ist eine andere Frage. Anmerkung am Rande: Man kann während der laufenden Ausbildung aus wichtigem Grund den ausbildenden Betrieb wechseln - ja. Aber man kann nicht beliebig viel Zeit lassen zwischen dem einen Teil der Ausbildung im einen Betrieb und dem Rest der Ausbildung im anderen Betrieb. Mit anderen Worten: Wenn zwischen der Kündigung dort und dem Neuanfang beim andren Betrieb 3, 4 oder sogar mehr Monate liegen, würde ich es nicht für sicher nehmen, dass die zuständige Kammer mitspielt... |
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#3
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| Ich denke nicht das du Anspruch auf Alg1 hast. Das Arbeitsamt unterstützt doch keine Leute die eine Ausbildung abbrechen. Andererseits kann ich mir gut vorstellen, wenn du die notwendigen ärztlichen Unterlagen hast, die bescheinigen können das du die Ausbildung unter diesen Umständen nicht weiterführen kannst, dass du einen Anspruch hast. Bin mir aber nicht ganz sicher. Trotzdem viel Erfolg |
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#4
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| Naja, der Anspruch selbst hängt ja nicht daran, ob man mutwillig beschäftigungslos geworden ist... Eine Sperre resultiert wohl.. |
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#5
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| frage doch deinen chef ob er dich außerordentlich kündigt, aus welchem grund kann dir ja egal sein, dann hast du keine sperre und kannst leistungen beziehen. nur mal als beispiel. ABER liebe Elixyr, was hast du da bloß vor? Du hast psychische Probleme...ok das ist ein weites spektrum die hat jeder, iwann, irgednwie und irgendwo. Du wirst lernen damit umzugehen, außer es ist echt "alles aus". Meinst du nicht als Arbeitslose wenn dir der tagesrythmus fehlt wird alles schlimmer? Nach eineinhalb jahren die Ausbildung schmeißen? Du hast fast halbzeit...überleg doch mal. Zwischenprüfung nicht schaffen? Die kannst du gar nicht nicht schaffen. Krabk sein ist ein schweiriges Metier im Beruf, doch es lässt sich oft nicht vermeiden. Rede mit deinem Chef, unterbreche die Ausbildung unbezahlt für ein jahr, gehe in stationäre Therapie. Kost und Logie frei, Gleichgesinnte Patienten, Kindergeld als Taschengeld, immer frische Betten und anschließend gehts weiter mit der Lehre, wäre doch auch mal ne Überlegung wert. Krank sein wegen der Psyche, gerade wegen der Psyche, Kündigen um 3 Monate Papierkram zu haben für die paar Groschen Sozialhilfe (is bestimmt nicht mehr als deine Vergütung) um sich neu zu bewerben und 3 Monate Ausbildungszeit zu verschenken um mit neuer Probezeit in einen anderen Betrieb zu wechseln, der eventuell so richtige Sch**** ist, das hört sich für mich alles an wie Kokolores. Ich kann mich täuschen da ich deine Krabkheit nicht kenne und nicht die genauen Probleme, aber bitte informiere dich gut und gib nicht nach. Lehrjahre sind keine Herrenjahre, man glaubt "kaputt zu gehen" lernt dabei nur das echte Leben kennen. MFG Viel Erfolg PS: ich bin und oder war selber psychisch krabk und habe dennoch alles immer gewuppt bis jetzt, wie ich mich dabei fühle ist dahingestellt, doch Erfahrung kann einem keiner nehmen. Wenn du ein Tip möchtest , melde dich bei mir |
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#6
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| Hallo sorry das ich mich so lange nicht gemeldet hab. Musste halt nur mal paar sachen für mich klären.. Ich hab mit meinem Psychater lange gesprochen, und atm is es das beste das ich kündige (damit diese Psychische Belastung mal weg fällt, damit wir uns auf die Ursache und hoffentlich ne Lösung konzentrieren können) Mein Arbeitgaber hat das auch soweit akzeptiert. War zwar net begeistert, aber besser als ewig Krankmeldungen ohne zu wissen was los is. Ich hab selbst gekündigt. Mit der frist , bin ich noch bis zum 10.3 "eingestellt". Arbeitgeber sagte auch direkt, bis dahin halt krankmeldungen. (mir erschien das selbst kündigen einfach sinnvoller als ein Aufhebungsvertrag.. für 3. siehts bestimmt besser aus wenn ich gekündigt habe "weil der Beruf net meinen erwartungen entsprach") .. Arbeitgeber stellt mir auch noch en gutes Zeugnis aus. Jetz mal meine Frage. Wie gehts jetzt kurz- und langfristig weiter? Wann muss ich mich auf dem Arbeitsamt melden? was brauchen die für unterlagen? MÜSSEN die was von meiner Krankheit wissen? (war mir schon sehr unangenehm vorm Arbeitgeber, obwohl ich nur sagte "is was psychisches")... in diesem Sinne, danke für die bisherigen antworten, und danke für die hoffentlich kommenden |
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#8
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| bin 20 wohne noch bei den Eltern habe gute mitlere Reife (falls das von bedeutung is) |
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#9
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| du musst dich sofort beim Arbeitsamt melden, wirst aber 3 Monate lang kein Geld erhalten, da du selbst gekündigt hast. Nach dieser Sperrfrist kannst du einen Antrag auf Hartz 4 stellen, wenn deine Eltern zu wenig verdienen um dich zu finanzieren (U25-Gesetze). Dann musst du in der arbeitsloigkeit so schnell wie möglich deine Gesundheit wiederherstellen um dich dann irgendwann dem Arbeitsamt zur Verfügung zu stellen und arbeitssuchend zu melden. MFG Viel Erfolg |
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#10
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| hi sorry das ich mich länger nicht gemeldet habe. Bin jetzt in psychologischer Behandlung. Auf nachfrage beim Arbeitsamt, haben die mir gesagt, ich müsste mich erst melden/persönlich vorstellen wenn ich wieder Arbeitsfähig bin. Bis dahin bekäm ich Krankengeld von meiner Krankenkasse. (wenn ich lückenlose Krankmeldungen habe, und schon 6 Wochen während der Arbeitszeit krankgeschrieben war). Dies is der Fall. Stimmt das so? Und muss ich jetzt weiter Lückenlose Krankmeldungen bei der Krankenkasse einreichen? Auch wenn ich zum 10.3 (sprich heute) gekündigt habe? gruß Elixyr |
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