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#1
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| Hallo an alle ! Meine Tochter (19) macht -seit Juli 2008- eine Ausbildung zur Fachverkäufering im Lebensmittelhandwerk (Fachrichtung Bäckerei). Der Betrieb ist recht klein und es hängt ein kleines Café dran. Meine Tochter ist sehr euphorisch in die Ausbildung gegangen. Sie hat Spass daran und im Betieb lief es in der Probezeit und auch kurz danach sehr gut (nette Kollegen, Integration gut!). Nun das war im Sommer. Jetzt (im Winter bis jetzt) hat sich vieles geändert (die Liste ist lang und ich schreibe hier nur die wichtigen Punkte): 1) Ihre Ausbildungsvergütung bekommt sie immer später! Vom "Gehalt" für Februar 2009 hat sie bis heute lediglich einen Teil (ca. 50%) erhalten. Außerdem bekommt sie es immer bar, was ich als Vater -allein aus Sicherheitsgründen- nicht gut finde ! Im Ausbildungsvertrag ist festgelegt, dass die Vergütung am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen ist ! Die "Ausreden", die der Meister von sich gibt will ich hier jetzt gar nicht wiederholen, denn sie sind allesamt lächerlich ! 2) Ihre Arbeitszeit war im Sommer immer von 5:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Jetzt im Winter darf sie erst um 08 Uhr bis 12 Uhr im Verkauf usw. arbeiten. Hat dann bis 16 Uhr frei, um dann von 16 Uhr - 18.30 Uhr das Café zu reinigen (Wischen, Staubputzen, ...). In der Zwischenzeit lohnt sich aufgrund der Entfernung von unserer Wohnung zum Betrieb (und da auch kein Bus usw. fährt!) der Weg nach Hause nicht, sodass sie sich die Zeit "vertreiben" muss. 3) Im Ausbildungsvertrag ist eine Arbeitszeit von 40-Std festgelegt. Sie muss natürlich auch Samstags arbeiten, aber nun hat sie erfahren, dass eine Freundin von ihr (die dieselbe Ausbildung macht, allerdings in einem anderen Betrieb) lediglich jeden 2. Samstag (das sei auch so geregelt). Dies (und auch Punkt 2) ist für sie und die Freundschaften, die sie gerne pflegen würde sehr belastend! Leider ist der Betrieb so klein, dass es keine Betriebsrat usw. gibt. Der Ausbildungsberater der Handwerkskammer (die den A-Vertrag gegengezeichnet hat), scheint sehr überlastet zu sein, denn er meldet sich trotz diverser Anrufe auf seinem AB nicht ! Ich bereite mich also darauf vor, ein klärendes Gespräch mit dem Ausbildungsbetrieb zu führen. Da ich das Amtsdeutsch im JuArbSchG nicht so ganz eindeutig verstehe und dort auch auf besondere Vereinbarungen hingewiesen wird, brauche ich "Argumentationshilfen" ! Kennt sich jemand aus ? Gibt´s andere Wege/Ansprechpartner? Gruß ! P.S.: Ich bin mir bewusst, dass das Thema (gerade für meine Tochter !) sehr heikel ist, denn bei unversichtiger Vorgehensweise wird sie eventl. anschl. aus dem Laden "gemoppt"...?! |
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#2
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| hallo 1887, da deine Tochter bereits 19 ist, gilt das JArbschG für sie nicht mehr, sondern das Arbeitsrecht für Erwachsene. Dass die Vergütung nicht pünktlich gezahlt wird, ist natürlich falsch. Ihr könnt natürlich dagegen klagen, wenn ihr wollt. Was die Arbeitszeit angeht, musst du im Vertrag nachlesen was darin vereinbart ist, gesetzliche Verstöße erkenne ich hier keine, solange die Arbeitszeit (nicht Anwesenheitszeit) die 10 Stunden nicht regelmäßig überschreitet. Wenn sie für die Samastage unter der Woche freie Tage hat, ist auch dagegen nichts einzuwenden. grüße jobberin
__________________ Wer aufgehört hat besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein. |
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#3
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| Da Gespräche bisher nichts gebracht haben bzw. sich der Chef rausredet/unkooperativ verhält, würde ich nochmal schriftlich nachfassen (Geld einfordern und Frist setzen). Ansonsten sind die HWK und auch die AfA die richtigen Ansprechpartner für Deine Tochter. Wenn die HWK sich auf Deine Anrufe hin nicht rührt, dann schreibe den Ausbildungsberater doch mal an oder fahre hin, wenn das machbar ist. Überhaupt würde ich sowas wenn dann immer schriftlich machen.
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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#4
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| in diesem fall würde ich mündlich nachhaken, da der betrieb wohl recht klein ist. Sollten dann hohle Phrasen kommen, sprich Lügen, gleich zur HWK!!!! Azubis werden immer mehr ausgenutzt, die Betriebe sagen sich: Sollen die doch froh sein was zu lernen, die Eltern kümmern sich ja noch etc....FALSCH. Azubis brauchen ihr Gehalt um sich etwas aufzubauen und haben ein Recht auf pünktliche Bezahlung! also reden oder tacheles.... |
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#5
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| Wenn ihr die Ausbildungsvergütung nicht gezahlt wird, sollte sie sofort die Zahlung schriftlich einfordern und eine Frist von 2 Wochen setzen. Erfolgt dann immer noch keine Zahlung, muss sie eine Schlichtung beantragen oder vor das Arbeitsgericht gehen. Ist ihr ein Schaden durch das fehlende Geld entstanden (z. B. Überziehungszinsen), muss ihr Ausbildungsbetrieb dafür aufkommen. Ganz klare Sache mit rechten Dingen geht es da nicht zu. Ich würde noch dazu raten in eine Gewerkschaft einzutreten. MFG Mike |
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