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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, mein Ausbildungsvertrag läuft im Januar 2010 oder nach bestandener Prüfung aus und ICH möchte NICHT weiterhin in dem Betrieb arbeiten. (nach 2 1/2 Jahre Ausbildungszeit) Wenn ICH nicht weiter dort arbeiten möchte, wird mir das vor der Arbeitsagentur als Kündigung angerechnet, sprich werde ich dort für 6 Wochen ALG I gesperrt sein?? Bevor ich zur Arbeitsagentur gehe um mich um eine Arbeitsstelle zu bemühen, wäre es mir wichtig, nix falsches zu sagen ;-)) Danke für Eure Meinungen |
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#2
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| Will DEIN Betrieb DICH denn überhaupt übernehmen?? Wenn nicht, hast du auch kein Problem gegenüber dem Arbeitsamt.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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#3
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| .. jep, mein Betrieb würde mich übernehmen ... ABER dies würde mich echt fertig machen, da ich mich schon seit dem 2ten Ausbildungsjahr nicht mehr wohlfühle und nur noch ein Ziel vor Augen habe: mein bestandene Prüfung ;-) |
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#4
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| Dann wirst Du um eine Sperre voraussichtlich nicht herumkommen, da der AG Dir nicht bestätigen wird Dich gekündigt zu haben bzw. Dich nicht übernommen zu haben. Eventuell geht hier aber was zusammen mit dem Amt und einem Arzt, wegen psychischer Belastung.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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