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#1
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| Hallo ihr Lieben! Mich würde interessieren ob es denn eigentlich wirklich einen gesetzlich geregelten Lohn in der Ausbildung gibt. Wenn man auf die einschlägigen Seiten des AAs geht , um sich zu informieren stehen da immer bestimmte Beträge die man während einer Ausbildung bekommen sollte. In der Praxis habe ich bis jetzt immer nur erlebt, das die Chefs einem von vorneherein sagen dass sie nur so und soviel bezahlen und nicht mehr und meistens dann auch noch die ganzen 3 Jahre durch. Gibts es dort irgendwelche Regelungen an die sich die Ausbildungsbetriebe halten müssen? LG |
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#2
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| Eine Erhöhung von Lehrjahr zu Lehrjahr muss gegeben sein. Hier sogar eine Ansprechpartnerin für nähere Fragen zu dem Thema.
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu FreiBir für den nützlichen Beitrag: | ||
malvina (20.01.2009) | ||
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#3
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| alle jahre - ja aber ansonsten gilt was im Lehrvertrag steht. Das kann bei gleichen Berufen durchaus verschieden sein. Zwecklos da als Lehrling auf die Barrikaden zu gehen und mehr zu verlangen. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#4
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| Ja das ist ja eben das Dilemma. Ich kann es mir eben leider nicht finanziell erlauben, auf solche Angebote einzugehen. Ich werde mich da eventuell nur noch auf größere Unternehmen konzentrieren, oder eben von vorneherein ausschließen für ein kleineres Lehrgeld zu arbeiten. |
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#5
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| Zitat:
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#6
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| sind eben keine Herrenjahre. Das waren sie nie und werden es in 100 Jahren auch nicht sein. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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#7
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| Möchte mich wellen, nochmal anschließen, Zitat:
Wenn du wie du sagst, von vorneherein für kleiners Lehrgeld nicht arbeiten gehst, hört sich das so an, als würdest du nur arbeiten gehen, wenn du dafür auf gut deutsch genug Kohle bekommst. Kann man haben die Meinung. Frage alternativ: Du gehst lieber nicht arbeiten, bevor du für weniger Geld arbeiten musst? Wie alt bist du denn, das du dir diese Einstellung wortwörtlich leisten kannst??? Du hast doch ausdrücklich von Finanziellen gesprochen oder? was meinst du mit solche "Angebote", u willst eine Ausbildung machen... ich glabe in der Formulierung liegt einfach das Problem, was Wellen auch aufgefallen zu sein scheint. DU musst dich anbieten, als Azubi...nicht die Stelle bietet sich dir an ... und ob du bei Siemens oder bei Harald Klumpfuss Bürokauffrau lernst, das nur ein Beispiel jetzt, bekommst du in der Masse dasselbe Geld. Bei Siemens vielleicht 20 Euro mehr, dafür verschwindeste da in der Masse, währed der Klumpfuss dich vernünftig ausbildet oder ähnliches oder jedem morgen mitnimmt, das du keine Fahrtkosten hast. Also da ist das Spektrum groß...aber habe keine Erwartungen an die großen Unterschiede. Stift bleibt Stift und Stifte mit Ansprüchen müssen meist anspruchslos sein |
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#8
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| Nein, ich habe das so nicht gemeint. Es ist mir sehr wohl klar das es während einer Ausbildung wenig Geld gibt. Es ging mir eben darum festzustellen ob es gesetzlich geregelt ist und man da gewisse Rechte hat auf eine bestimmte Summe zu bestehn. Ich hatte mich eben im Internet über den Lohn informiert um abzuschätzen mit wieviel ich rechnen kann. Und später kamen dann beim Vorstellungsgespräch so Sachen wie "Sie müssen doch verstehn ich kann Ihnen nur so und soviel zahlen" bei einer anderen Stelle wollte mir der werte Herr weissmachen mir stünde maximal nur soundsoviel zu (was aber deutlich unter den Vorgaben im Internet war) etc. Ich möchte mich eben auch nicht für dumm verkaufen lassen. Ja das mit dem Anbieten ist so eine Sache, ich vertrete ja sowieso die Meinung das jeder aber auch wirklich jeder ein Recht hat etwas beigebracht zu kriegen. Nur ist es hier in Deutschland ja leider so das man praktisch in einem Wettbewerb steht um überhaupt mal die Chance zu kriegen (ich komme nicht von hier ursprünglich deswegen ist mir das System auch etwas fremd). Und erlauben kann ich mir nicht eine Ausbildung zu machen in der ich nur 300 Euro/Monat bekomme. Dann muss ich eben in den sauren Apfel beissen und weiter als ungelernte Kraft mein Geld verdienen. Das ist zwar auch wenig aber reicht zum Leben, da ich im Falle einer Ausbildung auch wenig Chancen auf staatliche Hilfe habe. |
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#9
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| Hallo malvina, deine Rechnung ist doch eine Milchmädchenrechnung. Wenn du die nächsten Jahrzehnte als ungelernte Kraft durch das Leben gehen willst, wirst du die Einbußen in der Zukunft haben. Da würde ich mich doch lieber 3 Jahre zurücknehmen und was ordentliches lernen. Du kannst immer noch versuchen BAB zu bekommen, oder die Wochenenden mit Kellnern zu verbringen, damit du über die Runden kommst. Ich würde mir das gut überlegen, es stehen 3-4 harte Lehrjahre, 30-40 Jahren Hilfsjobs gegenüber. Welche Alternative ist davon wohl die bessere?
__________________ Viele Grüße, FreiBir Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben. Georg Christoph Lichtenberg |
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#10
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| Hallo malvina, vollkommen Richtig, du darfst dich nicht unter Wert verkaufen. Das muss nicht sein, du hast Rechte als Azubi. Selbst wenn dir im Vorstellungsgespräch mitgeteil wird das dir entgegen der Bestimmungen Gehalt gezahlt wird, kannst du die gerichtliche Vollstreckung deiner Ausbildungsvergütung erwirken...natürlich nach der Probezeit um dem Kündigungsschutz zu unterliegen. Es gilt, erzählen kann man viel und Ausbildung bleibt Ausbildung und zu der gehören deine Rechte, also volles Gehalt und deine Pflichten, ganz egal was der Chef über seine Vorstellungen von Gehältern hat. Du bist desbezüglich im Recht, sonst darf er halt nicht ausbilden, ist auch nicht schön in der heutigen Zeit, aber das solche Menschen damit Stimmung machen nach dem Motto "ja dann bilden wir eben gar nicht aus apüh...oder so^^" sollte jedem Azubi sch***egal sein, denn eine schlechte Ausbildung ist schlecht und bleibt schlecht und ist Ausbeuterei und bleibt Ausbeuterei auf dem Arbeitsmarkt. Daran sollte kein Arbeitnehmer Interesse haben!!! Meine Meinung! Zitat:
Eine Recht auf Ausbildung besteht nicht. Eine Ausbildung dient der persönlichen Zukunftsvorsorge und dem persönlichen Wunsch einen Beruf zu erlernen, wieso sollte da ein allgemeines Recht drauf bestehen??? Ausbildungen werden von den Betrieben unserers Landes als Qualifikation angeboten, der staatliche Einfluss ist desbezüglich doch eher gering oder ![]() Zitat:
Viel erfolg MFG |
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