| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Hallo Allerseits, ich bin zur Zeit in einer Umschulung und habe Mitte Mai meine schriftliche Prüfung. Heute habe ich von meinem Bildungsträger eine Mail bekommen, in der ich aufgefordert werde meine Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) der IHK zu zuschicken. Davon mal ab dass die Frist zum 25.02. doch sehr kurz bemessen ist, dachte ich dass die Ausbildungsnachweise bei den Prüfungsterminen vorzulegen sind. Hat da jemand eine Ahnung ob das Stichproben sind, also ganz normal oder ist da was im argen? Gruß gremso |
|
#2
| ||||
| ||||
| Hallo, dass Berichtshefte sind täglich, wöchentlich oder Monatlich (je nach IHK) zu führen. Der Ausbildungsbetrieb in deinen Fall der Träger hat das Recht und die Pflicht dieses abzufragen. Da man davon ausgehen kann das der Auszubildende/Umschüler dieses ordnungsgemäß führt ist diese Frist in meinen Augen noch Großzügig bemessen. Alex |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo, das ist völlig normal und rechtens, dass Du Dein Berichtsheft vorzeitig einschicken/abgeben sollst. Das legt normalerweise der Prüfungsausschuss fest, nicht die IHK selber. Der Prüfungsausschuss kann sich das aussuchen ob er die Berichtshefte der Prüflinge vorab haben möchte. Es kann also gut sein, dass andere aus der Berufsschulklasse das nicht machen müssen. Der Ausschuss kann in den Berichten gucken, welche Themen oder Aufgaben ein Prüfling besonders gut oder oft gemacht hat und danach auch die Prüfungsaufgaben auswählen. Andere wollen das tatsächlich alles lesen; sei es, um zu kontrollieren, wie der Azubi die Berichte gepflegt hat, oder um auch den Betrieb/Bildungsträger zu überprüfen, ob sie den Azubis alles beigebracht haben was sie müssen. Deshalb kann es auch sein, dass die IHK in diesem Fall (Bildungsträger statt "normaler Betrieb") die Ausbildungsnachweise prüft und sie danach dem Prüfungsausschuss weiterleitet. Bildungsträger heißt ja im Normalfall, dass die Ausbildung in irgendeiner Form gefördert wird. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu purvisnc für den nützlichen Beitrag: | ||
gremso (22.02.2011) | ||
|
#4
| |||
| |||
| Danke für die Antworten. Heute habe ich erfahren, dass es noch andere Kursteilnehmer getroffen hat (die Nachricht erreichte sie einen Tag später bei selber Frist!). Die Rechtmäßigkeit wollte ich gar nicht anzweifeln, mit ging es um die Beweggründe solcher Maßnahmen. Mir war halt nur bekannt, dass Ausbildungsnachweise zur Zwischen- bzw. Abschlussprüfung vorzulegen sind und war deswegen etwas verunsichert. Gruß gremso |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| neuen Vetrag unterschrieben/alter wird nicht vorzeitig beendet 2 | calimer | Arbeitsverträge | 10 | 01.09.2009 14:23 |
| neuen Vertrag unterschrieben/alter wird nicht vorzeitig beendet | calimer | Arbeitsverträge | 3 | 31.08.2009 09:06 |
| Kündigung wird eingefordert! | Beenie | Kündigung | 3 | 27.06.2007 18:02 |