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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#11
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| Hey, Ist der Umzug genehmigt worden????Schriftlich? Was ist mit der Kaution?,Erstausstattung? Hast du alles schriftlich beantragt?Über die SB bei der Arge,müssen wir nicht diskutieren,die sehen nur das,was sie sehen wolen.
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#12
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| @tyron es wurde alles nur am Telefon gesagt. Ich hab auch keinen Schimmer was da zur Arge und was wozu gehört. Ich wurde von der Vestischen Arbeit zur ARBEITSVERMITTLUNG weitergeleitet, da die wohl für mich zuständig sind. Und da habe ich mein Problem geschildert und es hieß "wir prüfen das und rufen sie zurück". Dann der Anruf "Sie bekommen einen Umzugswagen, erstellen sie einen Kostenvoranschlag und kommen sie am xx.xx.xxxx um xx uhr in mein Büro." Als ich dann eben nachgefragt habe wieso es nicht mehr gibt, hieß es eben "Was wollen sie denn noch? Sie werden ja die BAB bekommen" Ich blick da einfach nicht durch. Wie gesagt...ich bin vom Arbeitsamt zur Vestischen Arbeit und dann wieder zurück und hin und her. Ich weiß nicht mal mehr wo mir der Kopf steht. Niemand ist für mich zuständig, niemand will damit zutun haben obwohl sie sonst jedem Arbeitslosen 2-3 Umzüge gewähren. Wie gesagt...es werden nur die Kosten für den Umzugswagen erstattet. |
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#13
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| Da läuft einiges schief......und nicht so,wie es sein sollte... Rufe mal diese Stelle der BA an,dort wird dir sicherlich geholfen.Die werden dir genau sagen,was und wer für dein Anliegen zuständig ist. Anträge immer Schriftlich,mit nachweis,damit du hinterher die Möglichkeit hast,dich gegen die Entscheidung wehren kannst.
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#14
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| :( scheint auch so. Mal sehen, ich habe ja diesen Termin bei der SB. Werde da wohl einiges ansprechen. Ich hoffe nur, dass die mich nicht gleich beiseite schieben. Zitat:
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#15
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| Nürnberg ist die Höchste stelle der BA....
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#16
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| Ups habe in dem vorherigen Beitrag falsch zitiert, sorry. Du meinst also da kann jeder anrufen, die sind definitiv auch für mich "zuständig"? Nicht dass die mich auch abwürgen wie hier "ich bin nicht für sie zuständig". |
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#17
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| Da wird man dich nicht abwürgen.....Die können dir genau sagen,wer für dich zuständig ist... Steht doch auf der HP:Lob,Kritik,Anregungen...darum Kundenreaktionsmanagement.
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#18
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| Hallo Mittlerweile hat sich ein wenig getan: Habe wieder mit dem Arbeitsamt telefoniert und es sei wohl so, dass ich erst in der Stadt, in die ich umziehen möchte, die Erstausstattung beantragen müsse. Dann kam noch ein Brief von der Vestischen Arbeit ("Aufforderung zur Mitwirkung für den Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes"), dass ich doch meinen Ausbildungsvertrag vorzeigen soll. @tyron Du kennst dich ja so gut aus, was sagst du dazu? Geht jetzt alles seinen rechten Weg? |
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#19
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