Ausbildungsort sehr weit weg - BAB Antrag - Probleme
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Ausbildungsort sehr weit weg - BAB Antrag - Probleme

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  #1  
Alt 28.04.2010, 23:21
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Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich fange ab dem 01.08.2010 eine Ausbildung mehr als 60 km weit weg von meinem Wohnort an. Ich hätte pro Tag 3 Stunden Fahrt und habe mich daher erkündigt bezüglich der Berufsausbildungsbeihilfe. Bei der Agentur für Arbeit hat man mir jetzt aber gesagt, dass man erst einen Mietvertrag haben muss, bevor einem das Geld zusteht. Meine Frage ist nun: Wie komme ich an eine Wohnung ohne Geld?
Das Problem ist auch, dass meine Eltern Hartz 4 beziehen und ich einfach keine Hilfe von ihnen erwarten kann (auch wegen Problemen).
Ich würde im ersten Ausbildungsjahr 550€ bekommen und da ich dann in der selben Stadt wohne, schätze ich die Fahrtkosten auf 20€ pro Monat.
Ich würde ja gerne jetzt in der Zeit bis zum 01.08. einen Nebenjob machen aber das Geld wird mir direkt gekürzt wegen meinen Eltern. Da bekomme ich bei einem 400€ Job nur 100€ und das bringt mir einfach nichts.

Was kann ich jetzt tun? Ich bin sehr ratlos :(
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  #2  
Alt 29.04.2010, 08:41
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Standard Wenn du

diese Ausbildung beginnen möchtest, dann wäre wegen der Quereleien mit den Eltern und der 60 km Entfernung eine Wohnung am Arbeitsort wohl das beste.
Ohne Geld kommt man nur an keine Wohnug, da eventuell mit Mietkaution in Vorschuss getreten werden muss.
Dein einiziges Problem ist also etwas Geld um die Anfänge vorzufinanzieren.
Da gibt es die Möglichkeit einer kleinen Darlehensaufnahme. Ich würde das mit der örtlichen Bank einmal besprechen.
Wenn die Bank eine Rückzahlung gewährleistet sieht, warum sollte sie das nicht machen.


Gruss

wellen
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  #3  
Alt 29.04.2010, 08:53
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Er selber hat kein ausreichendes Einkommen, die Eltern beziehen ALG II.

Eine Kreditaufnahme kommt daher nicht in Frage, sollte eine Bank, vermutlich eine unseriöse, dennoch kreditieren, und der Kredit nicht abgezahlt werden klönnen, gibt's massiven Ärger mit Rechtsanwalt, Inkassobüro, also das volle Programm.

Die Banken und Sparkassen sind inzwischen soweit, dass es selbst für schuldenfreien Haus- und Grundbesitz keinen Mikrokredit gibt, wenn das Einkommen fehlt.

Als Hände weg von Krediten !


Zitat:
Ich hätte pro Tag 3 Stunden Fahrt
Das heisst: ca. 1,5 Stunden pro Fahrt, also 1,5 h hin und 1,5 h zurück.

Das wäre zumutbar und auch üblich. Dem Zeitablauf kann man sich anpassen, Bücher lesen, Laptop etc.

Mit einer eigenen Wohnung kann man zwar Zeit sparen, mit einer eigenen Wohnung sind aber beträchtliche finanzielle Aufwendungen verbunden, die das Leben nicht gerade versüssen.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #4  
Alt 29.04.2010, 09:05
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Ich würde Dir raten, einen Minijob anzunehmen, wenn Du einen bekommst. 100 € im Monat macht bei 3 Monaten 300 €. Versuche, die zu sparen.

Dann würde ich Dir raten, erst einmal die Probezeit abzuwarten. Ich bin in einer Probezeit mal täglich hin und zurück 240 Kilometer gependelt.

In der Probezeit kannst Du versuchen, ein wenig weiteres Geld zu sparen.

Das könnte dann vielleicht schon für eine Kaution reichen.

Ergänzung: Vor Ablauf der Probezeit gibt's eh nix von der Bank. Vermutlich noch nicht mal einen kleinen Dispo.
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Liebe Grüße, Melete

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Geändert von Melete (29.04.2010 um 09:11 Uhr)
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  #5  
Alt 29.04.2010, 13:11
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Zunächst einmal: Ich bin weiblich.

Und zu den 3 Stunden Fahrt: Die sind eben nicht zumutbar, daher gibt es ja auch die Möglichkeit des BAB. Wenn es zumutbar wäre, würde man wohl sowas nicht den Auszubildenden bereitstellen. Soweit ich weiß, steht es Leuten zu, die mehr als 1 Stunde weit weg vom Ausbildungsort wohnen.

Und wie Melete schon gesagt hat werde ich mir mit meinen jungen 19 Jahren ganz sicher keinen Kredit nehmen und mein Leben damit ruinieren.
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  #6  
Alt 29.04.2010, 13:24
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Ich sehe da 2 Möglichkeiten:

Da deine Eltern ALG2 Empfänger sind,solltest Du den Umzug Umgehend bei der Arge Beantragen...

Wortlaut SGB II:

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1.
der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.



Punkt 2 trifft auf dich zu...


2.Möglichkeit:

Darlehen nach §23 Absatz 1 stellen...



Viel Glück....
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  #7  
Alt 29.04.2010, 14:41
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@tyron

Also wie jetzt?

Kann ich den Umzug beantragen, die Wohnung mieten, mit dem Mietvertrag zur Agentur für Arbeit und das BAB beantragen?

Geht das?
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  #8  
Alt 29.04.2010, 14:44
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Zuerst Beantragst du den Umzug....dann den von dir noch nicht Unterschriebenen Mietvertrag der Arge Vorlegen....

Nach dem Okay der Arge,kannst du den Mietvertrag Unterschreiben...

Sollte eine Ablehnung der Arge,zum Umzug erfolgen(was ich weniger Glaube),dann Antrag auf Darlehen stellen...
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  #9  
Alt 29.04.2010, 16:15
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Zitat:
Zitat von tyron01 Beitrag anzeigen
Zuerst Beantragst du den Umzug....dann den von dir noch nicht Unterschriebenen Mietvertrag der Arge Vorlegen....

Nach dem Okay der Arge,kannst du den Mietvertrag Unterschreiben...

Sollte eine Ablehnung der Arge,zum Umzug erfolgen(was ich weniger Glaube),dann Antrag auf Darlehen stellen...
Alles klar, vielen Dank
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  #10  
Alt 02.07.2010, 12:29
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Ich hoffe, dass sich noch jemand für meinen Thread interessiert.

Mittlerweile hat sich einiges getan und ich musste jetzt erfahren, dass mir fast gar nichts erstattet wird. Lediglich ein Umzugswagen. Mehr nicht.
Also tyron01, die Leute vom Arbeitsamt/von der Vestischen Arbeit sehen das wohl nicht so wie du :(

1. musste ich wie eine bescheuerte hin- und hertelefonieren weil niemand für mich zuständig sein wollte und am Ende, als ich dann endlich angekommen war, heißt es, es wird nur ein Umzugswagen bezahlt. Als ich dann gefragt habe, wieso nur ein Umzugswagen, heißt es "Was wollen sie denn noch?!" Die nötigsten Möbel vielleicht?! Ein Bett, ein Schrank?! Ich ärger mich grade wirklich sehr. Da werden Leuten die seit 20 Jahren arbeitslos sind sämtliche Leistungen (sry) in den ***** geschoben aber wenn es darum geht, dass ein junges Mädchen einen guten Start in das Arbeitsleben haben will und eben NICHT arbeitslos sein möchte wie tausend andere Jugendliche, dann heißt es "Nee wir helfen Ihnen nicht". Das kann nicht wahr sein.
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