Ausbildungsvergütung an die Mutter zahlen ?
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Ausbildungsvergütung an die Mutter zahlen ?

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  #1  
Alt 25.03.2009, 15:13
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Standard Ausbildungsvergütung an die Mutter zahlen ?


Hallo , ich habe eine Frage.
Eine Freundin von mir ist momentan in einer eher miesen Situation.
Sie ist 16 Jahre alt und fängt im Sommer eine Ausbildung als Einzelhandelskauffrau an .
Sie bekommt in der Ausbildung eine Vergütung von knapp 500 €.
Nun ist das Problem das die Mutter von der Arge lebt, da sie KEINEN BOCK auf einen Job hat, das Geld das sie von der Arge bekommt gibt sie auch lieber für irgendwelche Spiränzschen aus, sie steckt auch das Kindergeld ihrer beiden Töchter ein da sie es angeblich für die miete braucht
(BEIDE BEKOMMEN KEIN TASCHENGELD) !?!
Jetzt zum eigentlichen Problem und meinen Fragen:
Wird die Arge der Mutter das Geld streichen??
Muss meine Freundin dann für ihre faule Mutter aufkommen ?
MUSS sie ihr etwas Zahlen?
Wenn ja kann man dagegen etwas machen , außer das sich die Mutter einen Job sucht ?
Ich finde wenn meine Freundin hart für das Geld arbeiten geht sollte sie sozusagen nicht dafür bestraft werden.

Freue mich auf Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Marius
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  #2  
Alt 25.03.2009, 16:25
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Standard Hallo Marius

Deine Freundin lebt mit Ihrer Mutter in einer BG.

BG im Sinne der Arge Bedeutet:BG-ARGE

Dementsprechend gelten die Freibeträge des Einkommens

Das heist:

Das geld wird ihrer Mutter(ausser Freibetrag)vom ALG2 Abgezogen...

Wie deine Freundin und die Mutter das Regeln,müssen sie selber Hinkriegen..

Machen kann man da nichts...
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  #3  
Alt 25.03.2009, 18:53
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Zitat:
Zitat von mariusb1992 Beitrag anzeigen
sie steckt auch das Kindergeld ihrer beiden Töchter ein da sie es angeblich für die miete braucht

Muss meine Freundin dann für ihre faule Mutter aufkommen ?

Ich finde wenn meine Freundin hart für das Geld arbeiten geht sollte sie sozusagen nicht dafür bestraft werden.
Zunächst mal ist das Kindergeld Einkommen der Eltern (und nicht der Kinder) um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Miete, Strom und Lebensmittel gehören dazu.

Deine Freundin muss auch nicht für ihre faule Mutter aufkommen, aber für sich selbst. Daher wird sie auch nicht hart bestraft, wenn sie Kostgeld abgeben muss. Sondern es ist völlig normal, dass man sich selbst finanziert, sobald man Geld hat.
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  #4  
Alt 25.03.2009, 19:56
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Zitat:
Zitat von Teeblatt Beitrag anzeigen
Zunächst mal ist das Kindergeld Einkommen der Eltern (und nicht der Kinder) um den Bedarf ihrer Kinder zu decken. Miete, Strom und Lebensmittel gehören dazu.

Deine Freundin muss auch nicht für ihre faule Mutter aufkommen, aber für sich selbst. Daher wird sie auch nicht hart bestraft, wenn sie Kostgeld abgeben muss. Sondern es ist völlig normal, dass man sich selbst finanziert, sobald man Geld hat.
Ich weiß, dieser sogenannte Bedarf wird jedoch nicht gedeckt !
Sie muss sich häufig von ihrem selbst verdienten Geld ( durch einen Nebenjob) ihr essen kaufen und das für ihre schwester.

Ihr ist es klar das sie für sich selbst aufkommen muss jedoch wurde uns heute in der arge gesagt das sie von 500 € gute 400€ an ihre mutter abgeben muss ! und wofür? damit diese dann ein bisschen mehr geld in ihren karnevals verein stecken kann ?
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  #5  
Alt 25.03.2009, 20:04
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Von 500€ hat mann einen Freibetrag von 180 Euro,also wären dies nur 320 Euro.

Aber wie gesagt,das alles interessiert die Arge nicht,die ziehen die 320 Euronen ab und fertig,wie das zwischen Mutter und Tochter läuft ist denen Schnuppe...
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  #6  
Alt 25.03.2009, 20:08
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Zitat:
Zitat von mariusb1992 Beitrag anzeigen
Ich weiß, dieser sogenannte Bedarf wird jedoch nicht gedeckt !
Sie muss sich häufig von ihrem selbst verdienten Geld ( durch einen Nebenjob) ihr essen kaufen und das für ihre schwester.

Ihr ist es klar das sie für sich selbst aufkommen muss jedoch wurde uns heute in der arge gesagt das sie von 500 € gute 400€ an ihre mutter abgeben muss ! und wofür? damit diese dann ein bisschen mehr geld in ihren karnevals verein stecken kann ?
Wenn die Lage so ist, dass die Grundbedürfnisse der Mädchen nicht gedeckt werden, dann sollte deine Freundin Kontakt mit dem Jugendamt aufnehmen.
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  #7  
Alt 25.03.2009, 20:30
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Gibt es eine möglichkeit das sie auszieht und dann ihr geld normal bekommt ?
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  #8  
Alt 26.03.2009, 07:06
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Zitat:
Zitat von mariusb1992 Beitrag anzeigen
Gibt es eine möglichkeit das sie auszieht und dann ihr geld normal bekommt ?
Dann bleibt ihr vermutlich noch weniger, als sie so hat. Eine Wohnung und der Lebensunterhalt sind von 500€ nur schwer zu bestreiten, da muss sie schon eine sehr günstige Wohnung/WG finden, damit ihr was übrig bleibt.
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Viele Grüße,

FreiBir

Um sicher Recht zu tun, braucht man sehr wenig vom Recht zu wissen. Allein um sicher Unrecht zu tun, muß man die Rechte studiert haben.
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