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#1
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| Hallo, der Lebensgefährte (20 Jahre) meiner Tochter, nennen wir ihn Azubi, macht eine Ausbildung zum Maurer. Von Anbeginn an hatte er es mit seinem Chef nicht leicht, wurde gemobbt, zur unbezahlter Mehr- bzw Wochenendarbeit verpflichtet, ungerechtfertigt abgemahnt, usw. Dies nur zum Allgemeinbild. Nachdem er vom 2. ins 3. Ausbildungsjahr gewechselt hat, bekam er über Monate weiterhin nur die Ausbildungsvergütung fürs 2. Ausbildungsjahr bezahlt. Nach Durchsicht der Unterlagen habe ich festgestellt, dass auch beim Wechsel vom 1. ins 2. Ausbildungsjahr ein Monat falsch abgerechnet wurde. Auch Tariferhöhungen wurden nicht berücksichtigt. Mehrmalige mündliche Nachfragen und schriftlichen Mahnungen blieben ohne Ergebnis. Wir schalteten den Ausbildungsbetreuer der HK ein. Die HK forderte über Monate eine Stellungnahme vom Ausbildungsbetrieb, die bislang trotz Mahnungen seitens der HK nicht kam. Zwischenzeitlich haben wir einen anderen Ausbilungsbetrieb gefunden und er macht seine Ausbildung nun dort fertig. Wir werden nun die ausstehnde Ausbildungsvergütung (€ 2.200,--) gerichtlich einzufordern. Meine Frage: Kann ich als Nichtjurist dem Azubi bei der anstehenden Güteverhandlung und dem eventuellen Verfahren beistehen? Ein Anwalt würde kosten versursachen, die meinen Recherchen er selbst zu bezahlen hat, auch wenn er das Verfahren gewinnt. Wäre super wenn Ihr mir weiterhelfen könnt. Viele Grüße Tom |
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#2
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| Offenbar konnte Dir hier keiner einen Rat dazu geben. Aber warum wollt Ihr direkt vor Gericht ziehen? M.E. könnt Ihr über das gerichtliche Mahnverfahren gehen: mahngerichte.de - Startseite Das kostet nicht viel und eine Rechtsvertretung wird erst einmal nicht gebraucht. Ausführliche Infos findest Du z.B. hier: IHK Frankfurt am Main - Gerichtliches Mahnverfahren
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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