Ausbildungsvertrag
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Ausbildungsvertrag

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 09.10.2007, 18:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 117
Bedankte sich: 2
5 Danksagungen in 5 Beiträgen
sanne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ausbildungsvertrag


Hallo,
leider hätte ich doch noch einmal eine Frage!
Mein Sohn erhielt am 06.09.2007 eine schriftliche Zusage für seinen Ausbildungsplatz, der am 01.02.2008 beginnen soll.
Noch fehlt uns aber der Ausbildungsvertrag.
In dem Schreiben steht : Wir freuen uns, Ihnen einen Ausbildungsplatz vorbehaltlich der Genehmigung des Betriebsrates und vorbehaltlich der personalärztlichen Untersuchung anbieten zu können.
(Aus welchen Gründen könnte der Betriebsrat eine Ablehnung anstreben?)

Sollten Sie das Angebot annehmen, senden Sie uns das von Ihnen ausgefüllte beiliegende Formular bis zum 25.09.2007 zurück.
Das ist soweit geschehen, aber was ist, wenn das Formular niemals angekommen ist? Mein Sohn weigert sich dort mal anzurufen.

Ca. 6 Wochen vor Beginn der Ausbildung wird die Abteilung Personalmanegement weitere Termine mit Ihnen abstimmen.

Ich finde das ziemlich spät, zumal bei uns immer mal wieder etwas schief lief.
Mir wäre es viel lieber, wenn mein Sohn seinen Ausbildungsvertrag schon längst unterschrieben abgegeben hätte.
Das mir vorliegende Schreiben ist doch auf jeden Fall bindend, oder?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar!!!
Viele Grüße und einen schönen Abend wünscht
Sanne
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 09.10.2007, 21:24
Benutzerbild von Ratgeberin
Moderator
 
Registriert seit: 26.01.2006
Beiträge: 4.303
Bedankte sich: 87
457 Danksagungen in 439 Beiträgen
Ratgeberin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Es ist eine Zusage unter Vorbehalt der genannten Kriterien. Die Entscheidung das Dein Sohn die Ausbildung in der Firma absolvieren kann hat wohl der Arbeitgeber getroffen. Der Betriebsrat hat wohl noch nicht entschieden. So verstehe ich das.

Wird in den sechs Wochen vor Ausbildungsbeginn dann auch der Termin zur personalärztlichen Untersuchung bekannt gegeben oder wird das vorher schon erledigt? Ist in der Tat alles ganz schön eng und wenns dann doch nicht klappt, wars das. Anrufen sollte Dein Sohn in der Firma schon, ist doch nichts dabei. Dann hat er zumindest Gewissheit das die Unterlagen in der Firma eingetroffen sind.
__________________
Liebe Grüße Ratgeberin
http://arbeits-abc.de/

Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT!

Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Ratgeberin für den nützlichen Beitrag:
sanne (10.10.2007)

  #3  
Alt 09.10.2007, 21:28
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 67
Bedankte sich: 3
6 Danksagungen in 6 Beiträgen
TimTaler1980 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von sanne Beitrag anzeigen

(Aus welchen Gründen könnte der Betriebsrat eine Ablehnung anstreben?)

Es könnte beispielsweise sein, dass ein anderer Kandidat vom Arbeitgeber abgelehnt wurde, der bei gleicher Qualifikation ein Vorrrecht (z. B. aufgrund einer Behinderung) auf die Stelle hat.
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu TimTaler1980 für den nützlichen Beitrag:
sanne (10.10.2007)

  #4  
Alt 10.10.2007, 09:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 117
Bedankte sich: 2
5 Danksagungen in 5 Beiträgen
sanne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Vielen Dank Ratgeber und auch Dir Tim Taler!
Die personalärztliche Untersuchung wird wohl auch erst in den letzten 6 Wochen laufen, allerdings dürfte es keine gesundheitlichen Gründe geben, die Ausbildung nicht anfangen zu können.
Mein Sohn sollte tatsächlich dort mal anrufen.
Viele Grüße
Sanne
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 10.10.2007, 15:38
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 67
Bedankte sich: 3
6 Danksagungen in 6 Beiträgen
TimTaler1980 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

auf jeden Fall. Anrufen sollte er.

Die Geschichte mit dem Arzt ist nur ne Formsache. Es geht nicht darum, nach Krankheiten zu suchen, sondern einfach nur als Vorsichtsmaßnahme für den Betrieb.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 20.11.2007, 16:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 117
Bedankte sich: 2
5 Danksagungen in 5 Beiträgen
sanne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,
leider habe ich noch einmal eine Frage!
Vielleicht passt die nicht unbedingt hier hinein, aber ich wollte keinen neuen Thread eröffnen.
Mein Sohn beginnt ja zum 1.2.2008 eine Ausbildung. Er erhielt zwei Ausbildungsverträge, die er unterschrieben zur Personalabteilung schicken musste, somit hat er zur Zeit nichts schriftliches in der Hand.
Da ja bei uns immer alles durcheinander läuft, ist nun genau das eingetroffen, womit ich schon Späße betrieben habe.
Mein Sohn erhielt nun seinen Musterungsbescheid von der Bundeswehr. Können die ihn trotz Ausbildungsvertrag verpflichten (oder wie es sich sonst nennt)?
Auch habe ich gelesen, dass man den Wehrdienst verweigern kann, indem man entweder Zivildienst oder ein FSJ leistet. Würden sie sein FSJ (Freiwilliges Sozieles Jahr) nachträglich anerkennen?
Vielleicht kennt sich Jemand damit aus und kann meine Fragen beantworten?
Das würde mich sehr erleichtern, da mein Sohn sehr lange um diesen Ausbildungsplatz gekämpft hat.
Vielen Dank und liebe Grüße
Sanne
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 20.11.2007, 17:59
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zunächst müsste geklärt werden, ob das FSJ in erforderlichem Umfang abgeleistet wurde.

Bundesarbeitskreis FSJ :: Willkommen auf der Seite des Bundesarbeitskreises FSJ

Einzelheiten müsste er mit seinem Kreiswehrersatzamt abklären.

Anlässlich seines Musterungstermines kann er ggf. einen Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst stellen. Üblicherweise wird dem stattgegeben, sofern es sich um die 1. Ausbildung handelt und die Zeitschiene stimmt (Alter des Wehrpflichtigen). Dem Antrag >muss< aber nicht stattgegeben werden.

Ggf. könnte er auch den Wehrdienst verweigern, Zivildienst leisten oder auch 10 Jahre Ersatzdienst leisten, z.B. THW ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #8  
Alt 20.11.2007, 18:01
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 67
Bedankte sich: 3
6 Danksagungen in 6 Beiträgen
TimTaler1980 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

bleib ruhig. Der Musterungsbescheid heißt nur, das er gemustert wird.

Er bedeutet nicht, das er auch eingezogen wird, sondern eben lediglich nur die Untersuchung.

Dein Sohn kann sich während der Zeit der Ausbildung von der Einberufung befreien lassen.

Gruß
Thomas
Mit Zitat antworten

  #9  
Alt 20.11.2007, 19:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2007
Beiträge: 117
Bedankte sich: 2
5 Danksagungen in 5 Beiträgen
sanne befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo Nontestatum,
vielen Dank für den Link!
Die Kriterien erfüllt mein Sohn. Sein FSJ läuft bis zur Ausbildung 15 Monate in einem Krankenhaus. Er ist jetzt 19 Jahre alt.
Was mich nun wieder verunsichert- "es muss nicht stattgegeben werden".
Eigentlich habe ich gehofft, eine Ausbildung wäre ein Grund, ihn vom Wehrdienst zurückstellen zu lassen


Hallo Thomas,
muss mein Sohn denn unbedingt zur Musterung?
Mein Mann und er wollten eigentlich ein Schreiben aufsetzen und die Wehrdienstverweigerung oder Zurückstellung mit entsprechenden Kopien begründen, wie z.B. Kopie des FSJ und Bescheinigung des zukünftigen Ausbildungsbetriebes.
Aber so wie es aussieht, wird das wohl nicht ausreichen.

Ich bedanke mich für die Auskünfte.
Einen schönen Abend noch!
Viele Grüße
Sanne
Mit Zitat antworten

  #10  
Alt 20.11.2007, 19:14
Benutzer
 
Registriert seit: 08.08.2007
Beiträge: 67
Bedankte sich: 3
6 Danksagungen in 6 Beiträgen
TimTaler1980 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Hallo,

zur Musterung muss er auf jeden Fall. Dem kann er sich nicht wiedersetzen, allerdings sollte er schon während der Musterung (so habe ich es getan) erzählen, dass er eine Verweigerung anstrebt.

Kurze Zeit später wird er Post vom Kreiswehrersatzamt bekommen. Erst dann kann er seine Begründung gegen den Wehrdienst darlegen.

Es ist gut, dass er im Krankenhaus arbeitet. Ich würde auf jeden Fall mit ins Schreiben bringen, dass er anderen Leuten helfen und nicht töten will.

Aber eigentlich ist die Verweigerung (so wars bei mir jedenfalls) kein größerer Akt.

Zurückstellen kannst du deinen Sohn NUR vom Einberufungsbescheid, nicht vom Musterungsbescheid.

Ich würde an der Stelle deines Sohnes da mal auftauchen (das muss er, sonst wird er geholt), die Prozedur ergehen lassen, aber wie gesagt denen schon bei der Musterung erzählen, dass eine Verweigerung angestrebt wird und nach der Aufforderung der Begründung kommt ihr dann mit dem Schreiben ins Spiel.

Das Verweigerungsschreiben muss natürlich von eurem Sohn unterschrieben werden.

Gruß

Geändert von TimTaler1980 (20.11.2007 um 19:17 Uhr)
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Ausbildungsvertrag Sorgerecht und Unterzeichnung dailyman Ausbildung 4 24.03.2009 13:11
Anlage zum Ausbildungsvertrag cry_baby Ausbildung 1 07.01.2009 20:46
Ausbildungsvertrag am 30.09.08 abgelaufen ,was nun?? JackHerer Ausbildung 5 02.10.2008 10:29
Ausbildungsvertrag kündigen? Blackstar Ausbildung 1 14.04.2008 21:10
auszubildender angestelltenverhaeltnis? rosinenbomber Ausbildung 3 05.12.2007 22:22




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 09:45 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.