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#1
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| Guten tag ich weiss nicht ob ich hier richtig bin in diesem bereich des forums aber ich stelle doch gleich mal hier meine frage ^^ Mir wurde von dem betrieb eine zusage gegeben das ich bei ihnen meine ausbildung machen darf! ... jetzt 1 woche später höre ich von der personalabteilung das dies jetzt doch nicht der fall ist ... hmmm ich habe mich ganz normal beworben habe dein einstellungstest gemacht wurde daraufhin zum praktikum eingeladen nach diesem praktikum sagte mir mein 1. Chef "alles kla mit dir machen wir das die nächsten 3 jahre" ... heute rief ich da an um zu erfahren wie es weitergeht und mir sagte die personalcheffin das es doch nicht zu einem ausbildungsplatz reichen würde ...wobei ich ja die ganz normale prozedur durchlebt habe und auch laut aussagen des chefs auch gemeistert habe :( ... jetzt is dieser sogenannte chef im urlaub also keine möglichkeit ihn zu erreichen ... sollte ich nochmal mit diesem chef drüber spechen oder kann ich das thema abharken? oder ist das so überhaupt rechtens?? MFG |
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#2
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| Theoretisch kann ein Ausbildungsvertrag auch mündlich abgeschlossen werden und wäre somit für den Ausbildungsbetrieb bindend. Ob das in diesem Fall so ist kann nicht eindeutig geklärt werden, da man dazu immer die Sicht beider Seiten benötigt. Tendenziell würde ich aber sagen, dass hier allein durch diese eine Aussage von "Chef1" kein Ausbildungsvertrag zustande gekommen ist, ausser es wurden noch weitere Details wie Entlohnung etc. in diesem Gespräch geklärt. Auch ist fraglich ob "Chef1" überhaupt berechtigt ist einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Dies darf hier auch bezweifelt werden. Somit sehe ich leider schlechte Karten für dich. Du müsstest das Gespräch mit "Chef1" im Streitfall ja auch noch belegen können (Zeugen??) Auch denke ich, dass es ein sehr schlechter Start in eine Ausbildung ist, wenn man sich dort einklagen würde. Dennoch schadet es nichts nach dem Urlaub mit "Chef1" nochmals Kontakt aufzunehmen. Vielleicht hat der ja gar keine Ahnung, dass nicht Du sondern ein anderer genommen werden soll.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten |
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