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#1
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| hallo leute, ich habe mal eine frage, befindet man sich als azubi im angestelltenverhaeltnis? das wuerde mich mal echt interessieren ich habe naemlich mit einem arbeitskollegen darueber gesprochen, und er meinte man waer keinesfalls in einem angestelltenverhaeltnis, ebenso was ueberstunden etc. betrifft...
__________________ "Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück!" (Benjamin Britten engl. Komponist, Dirigent u. Pianist ) |
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#2
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| Zitat:
Wahrscheinlich ist das wieder eine dieser Fragen, die für einen Rechtsanwalt eine feine Fleissaufgabe wäre. Der Azubi (Lehrling) hat einen Ausbildungsvertrag, keinen Arbeitsvertrag. Mit einem Angestelltenverhältnis verbinde ich das Wort "Arbeiten", aber nicht das Wort "Lernen". Der Azubi befindet sich somit in einem Ausbildungsverhältnis.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| ja nur das muss ja irgendwie klar definiert sein... denn ein angestelltenverhaeltnis hat ja auch besondere merkmale
__________________ "Lernen ist wie Rudern gegen den Strom. Sobald man aufhört, treibt man zurück!" (Benjamin Britten engl. Komponist, Dirigent u. Pianist ) |
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#4
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| Hallo! Ein Azubi muss ersteinmal den BEruf erlernen bis er ein Angestellter oder eine Fachkraft sein kann. Der Azubi unterliegt den Berufsbildungsgesetz und Jugendarbeitsschutzgesetz (wenn er das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat). Angestellte unterschreiben einen Arbeitsvertrag mit den Arbeitgeber,der die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt. Das Profil welches auf den Angestellten treffen, hat er erlernt und kann sie voll umsetzten. Aber der Azubi muss diese Dinge ersteinmal lernen, um sich irgendwann mal Fachkraft nennen zu können. gruß aus Hamburg |