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#1
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| Hallo, also ich bin Mutter einer 18jährigen Tochter, die seit dem 01.08. eine Ausbildung zur Köchin begonnen hat. Zuvor hat sie schon 3 Monate ein Praktikum im gleichen Betrieb absolviert (freiwillig), bezahlt wie ein Azubi im 1. Lehrjahr. Soweit so gut. Während des Praktikums hat sich herausgestellt, das der Chef ein absoluter Choleriker ist. Er lässt sich z.B. abends Essen machen, das er für schlecht befindet (obwohl vom Chefkoch getestet und als gut befunden), oder sucht sich einen anderen banalen Grund, woraufhin allen die Überstunden gestrichen werden. Alle Angestellten untereinander verstehen sich eigentlich gut und arbeiten gut und gerne in ihrem Job. Aber diese Aktion hat alle runtergerissen. Die meisten von ihnen hatten mehr als 50 Überstunden (einschließlich meiner Tochter!). Im Praktikum konnte ich da gar nicht viel zu sagen, weil nichts diesbezüglich im Vertrag steht. Aber im Lehrvertrag, der ja jetzt gilt, steht: Übersunden werden gesondert abgegolten. Abgesehen davon: Es gibt eine Stempeluhr, die jeder benutzt, Überstundenzettel werden von den Mitarbeitern abgezeichnet. Was soll der ganze Quatsch, wenn die Stunden sowieso nicht bezahlt werden? Meiner Meinung nach darf der Chef das gar nicht machen. Nur: An wen wendet man sich, wenn Arbeitsverträge nicht eingehalten werden? IHK? Habe auch schon überlegt, ob wir als Eltern mit dem Chef reden sollen - falls das wieder passiert -, nur unsere Tochter meint, der Chef läßt sie das büssen. Aber das kann doch nicht sein, dass man sowas durchgehen lässt!!!! Dann habe ich auch noch gehört, dass er seine Mitarbeiter als "Affe" oder sonstiges beschimpft und beleidigt. Da hört der Spaß bei mir auf. Ich bin sicherlich nicht zimperlich, was den Arbeitsplatz und den Job angeht, man ist schließlich dort, um zu arbeiten. Aber ausbeuten und beleidigen lassen muss man sich doch nicht. Also: welche Möglichkeiten hat meine Tochter (wir wohl weniger), sich zu schützen bzw. zu wehren? Auszubildende haben doch einen besonderen Schutz, auch wenn sie 18 sind, oder? Azubis können nicht zu billigen Arbeitssklaven gemacht werden. Kann meine Tochter sich Kopien von den Überstundenzetteln machen? Muss der Chef die Stempelkarten aufbewahren, um Nachweis zu gewährleisten? Bin für jeden Beitrag unendlich dankbar! |
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#2
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| Zitat:
Sie hat zwar Rechte, kann diese aber de facto nicht geltend machen, ohne die Konsequenzen zu tragen. Auch wenn die Probezeit irgendwann zu Ende ist: unter einem Ausbilder zu lernen, der einen "gefressen" hat, ist kein Zuckerschlecken. Den Boss zu gesetzeskonformem Verhalten zu veranlassen, ist eher Angelegenheit der Angestellten, wohl eher nicht Sache der Auszubildenden. Überstunden nach Gutdünken zu streichen, gehört zweifellos nicht zu den feinen Sitten. Also sollte man die Überstunden notieren und nachweisbar machen. Es geht hier nicht nur um die Vergütung in Geld oder Freizeit, es geht auch um Inhalte im Arbeitszeugnis. ---> Dr. Azubi = DGB-Jugend ~ Online-Beratung
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Hallo, danke für deinen Beitrag. Zitat:
Ich denke nur, es muss einen vernünftigen Weg geben, den Chef davon zu überzeugen, dass er die Leistungen seiner Angestellten anerkennen muss. Sie sind die Stütze des Betriebes und nicht die Fußabtreter. Leider gibt es ja (noch) keinen "Sprecher" in der Küche, der dazu in der Lage wäre. Zitat:
Skarlett |
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#4
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| Zitat:
Aber im Hinblick auf den Erhalt der Ausbildungsstelle würde ich das erst nach der Probezeit machen, vorher würde ich keine unliebsame Aufmerksamkeit auf mich richten.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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