Azubi- steht mir Benzingeld zu?
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Azubi- steht mir Benzingeld zu?

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  #1  
Alt 21.07.2007, 13:41
Benutzerbild von girly
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Standard Azubi- steht mir Benzingeld zu?


hi ... nochmal eine Frage die mich beschäftigt... wenn meine Ausbildungsstelle über eine halbe std... bzw ca 32km von meinen Wohnort entfernt ist, steht mir dann von meinem Arbeitsgeber Benzingeld zu?
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  #2  
Alt 21.07.2007, 15:22
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Tine9933 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Da kannst Du nur mit Deinem Arbeitgeber reden, inwiefern er bereit ist Dir was zukommen zu lassen. Verpflichtet ist er nicht dazu. Meine Tochter bekommt von ihrem Ausbildungsbetrieb 50%. Das wird aber auch im Bafög oder BAB Antrag mit berechnet.
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  #3  
Alt 21.07.2007, 15:51
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giftzwergin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Evtl. ist dein Ausbildungsbetrieb auch damit einverstanden dir Tankgutscheine zu geben. Wenn ich mich recht erinnere, dann hat das steuerliche Vorteile (solltest du eine normale finanzielle Unterstützung erhalten, wäre es leicht möglich, dass du lohnsteuerpflichtig wirst).

Falls dein Betrieb nicht für Benzinkosten aufkommen möchte, könntest du auch vorschlagen, die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel erstattet zu bekommen (sollte meist etwas günstiger sein). Eine Bestätigung über den monatlichen Fahrpreis kannst du meist am Bahnhof erhalten.
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  #4  
Alt 21.07.2007, 17:13
Benutzerbild von John_Hunter
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Würde auch den Cheffel fragen ob er etwas dazu gibt.
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  #5  
Alt 22.07.2007, 08:02
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Da du ja eine Ausbilung bei der Justiz machen willst, glaube ich nicht, dass du da eine Benzin-Zulage erhälst. Das ist Öffentlicher Dienst und da gibts schon lange keine Boni mehr...aber ich will dich nicht demotivieren, frag einfach mal bei der Personalabteilung nach, ob es da Mittel und Wege gibt. Evtl. gibt es bei dem ÖPNV in deiner Stadt das "Azubi"-Ticket - die sind in der Regel billiger als normale Monatskarten.
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  #6  
Alt 05.10.2007, 05:58
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peterBademeister befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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hallo

sehe ich das richtig, dass mir der arbeitgeber nichts zahlen muss? Ich bin auch Azubi und für meine Ausbildung extra 100km umgezogen um diese zu machen und jetzt gezwungen zum blockschulunterricht immer eine woche lang jeden tag hin und zurück insgesamt 90-100km zur berufsschule zu fahren. kann ich da ansprüche geltend machen?
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  #7  
Alt 05.10.2007, 10:28
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich glaube nicht, dass der Ersatz von Fahrtkosten zum Pflichtkatalog deines Ausbilders gehört. Du solltest aber die zuständige Gewerkschaft fragen, ob dazu etwas im tarifvertrag geregelt ist.

Im übrigen könntest du prüfen (lassen), ob dir BAB zusteht:

Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de
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