BaB null plan bitte hilfe
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


BaB null plan bitte hilfe

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 08.11.2011, 16:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
karstenR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard BaB null plan bitte hilfe


ich lebe seit dem 1.10. zur untermiete,habe ende september einen antrag auf alg II gestellt.mitte oktober eine einladung zu einem berufsvordbildenden jahr bekommen,ende oktober endlich den termin beim amt .
nach langen hin und her bekam ich dann am 31.10. auch geld,allerdings nur für oktober.und auch nur 137 euro,da sie mir bereits kindergeld berechnen,obwohl ich noch keins bekomme.
auf meine nachfrage ,wieso nur für oktober sagte man mir,ich bekäme nun BaB ,dieses würde immer rückwirkend gezahlt werden .was bedeutet,für november bekomme ich geld erst am 1.12.
arge sagt aber,das wäre nicht deren problem,ob ich nun was zu essen hätte oder meine miete zahlen könne.
ist das so rechtens?gibt es da keine überbrückung?
als mein vater anfing zu arbeiten,hat er am 1.7. angefangen,erstes geld rückwirkend zum 1.8. bekommen ,daher bekam er für juli noch mal Alg II.
was sol ich nur tun,mein mieter ist echt ungehalten und essen?musste ne menge zurückzahlen vom letzten geldlosen monat.
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 08.11.2011, 17:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Jule____ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: BaB null plan bitte hilfe

Irgendwie verstehe ich nicht ganz, was du geschrieben hast ^^
als was Arbeitest du denn jetzt? Lehrstelle oder anderes?

Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 08.11.2011, 17:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
karstenR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: BaB null plan bitte hilfe

ich mache eine BvB-Maßnahme,sprich ein berufsvorbereitende bildungs maßnahme.dafür neziehe ich dann BaB...ähm glaub das hiesst übersetzt Berufsausbildungsbeihilfe
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 08.11.2011, 23:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Jule____ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: BaB null plan bitte hilfe

BvB - Maßnahme habe ich auch schon gemacht ..
hast du eine eigene Wohnung? (sorry, kann sein das du es schon in deinem 1. Beitrag erwähnt hast) Wenn ja, weiß ich nicht wie ich dir weiterhelfen kann,
denn ich habe damals als ich die BvB - Maßnahme gemacht habe, noch Daheim gelebt d.h. hatte auch keinen Anspruch auf BaB.

Ich könnte dir weiterhelfen, wenn du in einer Lehre wärst, eine eigene Wohnung hast & BaB beantragen willst (da ich es selbst habe bzw. HATTE ) ..

Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 09.11.2011, 13:53
Benutzerbild von Counselor
Guru
 
Registriert seit: 15.05.2010
Beiträge: 1.272
Bedankte sich: 5
149 Danksagungen in 149 Beiträgen
Counselor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: BaB null plan bitte hilfe

@karstenR

Normalerweie sieht das so aus, dass du eine betriebliche Ausbildung absolvierst, da eine Ausbildugsvergütung bekommst und eine Aufstockung in Form vo BAB und einem kleinen ALG II-Anteil für die Kosten der Unterkunft erhälst.

Bei einer berufsvorbereitenden Massnahme wäre mir nicht bekannt, dass du dafür eine Vergütung erhälst, das würde ich so verstehen, dass deine Untermiete nicht zu finanzieren ist, dein Kartenhaus bricht zusammen.
__________________
Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt.
Gib mir neue Kraft und Geduld.
Tröste mich durch dein Wort.
Erquicke mich in meiner Mattigkeit.
Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde.
Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen,
was Menschen mir Gutes erweisen.
Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an.
Mit Zitat antworten

  #6  
Alt 09.11.2011, 14:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2011
Beiträge: 11
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
Jule____ befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: BaB null plan bitte hilfe

Karsten? wie alt bist du? das spielt da sicherlich auch noch mit eine Rolle..

& Counselor? Das Kartenhaus spricht noch nicht zusammen, es gibt ausreichend Hilfen die man bekommt .. auch in einer Maßnahme.
Mit Zitat antworten

  #7  
Alt 10.11.2011, 07:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
karstenR befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: BaB null plan bitte hilfe

ich bin 18.
und ich habe ja schon die zusage,das ich BaB bekomme,allerdings rückwirkend.sprich ich habe für oktober abereitslosengeld II bezogen und für november nix bekommen,keine miete,kein sonstwas,da ich BaB bekomme und dies auch bewilligt bekommen habe.das problem ist nun nur,das mir das BaB immer rückwirkend gezahlt wird,also am 1.12. bekomme ich das geld für november,am 1.1. das für dezember und so weiter.
wie soll ich aber den november überstehen?ich habe nun weder miete zahlen können noch essensgeld usw.,mein vermieter will aber seine miete im vorraus nicht rückwirkend.
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
HILFE! HILFE! HILFE! Bewerbung muss raus! Logistiker Anschreiben 2 09.05.2011 15:47
HILFE Ausbildungszeugnis Brauche schnell und dringend Hilfe bei Ausbildungszeugnis Sonnenblume777 Arbeitszeugnisse 4 31.05.2010 13:57
Das richtige Anschreiben formulieren für STELLENAUSSCHREIBUNGEN Sam98 Anschreiben 3 01.04.2010 17:29
Vor Kündigung ---> Kurzarbeit NULL ChosenMan Kündigung 2 05.06.2009 07:49
Ausbildungsplätze als Bürokaufmann/-frau - Hilfe Hilfe Hilfe arbeitslose Anschreiben 33 20.01.2008 00:00


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:04 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.