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| • Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern |
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#1
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| Hallo, habe genau 2 fragen. Ich bitte jetzt schonmal um entschuldigung falls es so ein Thema schon gibt. Also ich hab seit 1.9 eine ausbildung, Beziehe BAB (334€) + 310€ Vergütung, zu meinen Fragen: 1. wird Kindergeld, Halbweisenrente beim BAB angerechnet? 2. ich würde gerne umziehen, weiß aber nicht ob BAB miete übernimmt, da die miete um 107€(zweiraumwohnung) steigen würde, jetzige miete ist 233€(einraumwohnung)!?!?!?!? 3. würde auch gern wissen ob es bestimmte grenzen für wohnung gibt, also miete und quadratmeter, wie beim amt? |
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#2
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| Hallo Matze. Zitat:
Zitat:
Dann mal los... Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen. Jedoch muss das BAB hier als Einkommen angegeben werden. Die Halbwaisenrente wird als Einkommen bei der Berechnung des BAB berücksichtigt. Zitat:
Übersteigen die nachweisbaren Mietkosten diese 146€ wird maximal ein Zuschlag von 72€ gewährt. Zitat:
![]() BAB-Rechner Grüße Luzi |
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#3
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| hmm... gut dan zieh ich mal lieber doch nicht um, den laut dem BAB rechner werd ich nicht mehr geld bekomm als ich jetzt schon bekomm!! |
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#4
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| gut, eine frage hab ich den noch, zahlt BAB stelle rückwirgend? |
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#5
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| "Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Leistungen beantragt worden sind." Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de
__________________ Liebe Grüße Ratgeberin http://arbeits-abc.de/Deutsche Knochenmarkspenderdatei MACHT MIT - JEDER EINZELNE ZÄHLT! Eure Fragen beantworte ich gern nach meinem besten Wissen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehme ich nicht. Alle meine Äußerungen, Kommentare und eigenen Beiträge, sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. Sie sind nicht als Rechtsberatung oder Ersatz zu verstehen. |
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