BAB wird abgelehnt - was dann?
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BAB wird abgelehnt - was dann?

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Alt 10.08.2007, 11:43
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michelle1470 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich BAB wird abgelehnt - was dann?


Ab September werde ich eine Ausbildung anfangen und werde dafür auch in eine andere Stadt ziehen. Habe mir auch einen BAB Antrag geholt, der aber bestimmt abgelehnt wird, weil meine Eltern zuviel verdienen. (Ich hatte vor zwei Jahren bei einer anderen Ausbildung schon mal einen gestellt, der abgelehnt wurde. Die Ausbildung konnte ich aber nicht abschließen, weil der Betrieb Insolvenz angemeldet hat) Im BAB Antrag wird ja die Einkommenserklärung meiner Eltern von 2005 verlangt, mittlerweile sind meine Eltern geschieden, meine Mutter neu verheiratet, mein Vater hatte vor zwei Jahren noch ein Geschäft, was mittlerweile auch nicht mehr existiert. Da frag ich mich, warum man trotzdem noch mit dem alten Zeug von vor 2 Jahren rechnet. Kann man das auch auf 2007 aktualisieren? Meine Schwester wohnt noch bei meinem Vater, sie ist 17 und hat absolut keine Lust auf Schule bzw. Arbeit oder irgendwelche Maßnahmen, deshalb muss meine Mutter auch keinen Unterhalt für sie bezahlen. (Wurde vom Jugendamt so beschlossen, für ein Kind, was nichts machen will, muss man auch nicht bezahlen) Mein Vater weigert sich deshalb, an mich Unterhalt zu bezahlen, er sagt, wenn meine Mutter nicht für meine Schwester bezahlt, dann muss er auch nichts für mich bezahlen. Wohngeldstelle war ich auch schon, da wurde mir gesagt, wenn BAB abgelehnt wird, dann brauch ich gar keinen Antrag stellen, weil dann die Eltern für mich zuständig sind. Kann ich denn irgendwas tun, wenn mein Vater einfach sagt, dass er nicht bezahlen will?
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Alt 10.08.2007, 15:33
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Unabhängig von der Sache mit dem BAB und dem Wohngeld: Dein Vater kann sich der Unterhaltszahlung nicht entziehen - wenn er nicht freiwillig zahlt, kann man das einklagen.
Stell erstmal den Antrag auf BAB, denn immerhin ziehst du in eine andere Stadt, so dass deine Eltern dich da nicht mit beispielsweise Wohnraum versorgen können. Für BAB gelten meines Wissens die gleichen Regelungen wie für BAFöG.
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