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#11
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| Posting hat sich jetzt überschnitten. Zu dem, was Du gerade geschrieben hast: Zitat:
Wesentlich ist jedenfalls, dass es sich um eine Berufsausbildung handelt mit einem Berufsabschluss und nicht um einen Schulabschluss mit Berufsbezug. Das müssten die Schulen wirklich wissen. Wäre aber auch dumm von den Schulen, so einen Zusatztitel zu verleihen, wenn das als Berufsabschluss gilt, man jedoch damit beruflich nichts anfangen kann. Das wäre ein echter Grund, sich für eine andere Schule zu entscheiden. Zitat:
Kindergeld und Ausbildung Auch bei Wohngeld kannst Du mal schauen: http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wo....exec(wgrstart) Obendrein kannst Du Dir ein paar Euro durch einen Nebenjob hinzuverdienen. Schau dann hier (hinter den ganzen Links), was Du alles genau abziehen kannst, um nicht über die Kindergeldgrenze zu kommen (Sozialversicherung, Werbungskosten, Ausbildungskosten etc.): Kindergeld - www.arbeitsagentur.de
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (21.04.2011 um 02:22 Uhr) |
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#12
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| Ich muss zum Thema Ausbildung und BAB noch etwas loswerden: Es geht dabei nicht - wie beim Bildungsgutschein - um das persönliche Ermessen eines Sachbearbeiters. Sondern es geht um einen gesetzlichen Anspruch. Wenn man die im Gesetz (Link siehe oben) genannten Voraussetzungen erfüllt, hat man Anspruch auf BAB. Der Gesetzgeber hat das extra so eingerichtet, weil er garantieren will, dass eine duale Ausbildung nicht an finanziellen Schwierigkeiten scheitern muss. BAB gibt es nur für eine erste Berufsausbildung. Für eine zweite Berufsausbildung gibt es BAB nur in Ausnahmefällen, wenn die erste Ausbildung abgebrochen wurde. Das hat der Gesetzgeber so festgelegt, weil man eben immer irgendwo eine Grenze ziehen muss. Jeder soll eine Berufsausbildung finanziert bekommen. Weitere kann er gerne machen, so viele er will. Aber das finanziert dann halt nicht mehr der Staat. (Nebenher: Vieles andere finanziert oder bezuschusst der Staat auch später wieder, z.B. eine Aufstiegsausbildung, aber das trifft auf Euch hier nicht zu.) Nirgendwo steht geschrieben, dass es Ermessenssache eines Sachbearbeiters ist zu bestimmen, WAS als Berufsausbildung angesehen werden kann. Aus diesem Grund bin ich mir sicher, dass nur staatlich anerkannte Berufsausbildungen, die auf den jeweiligen Berufsausbildungsverordnungen basieren, als Entscheidungsgrundlage für BAB relevant sein können. Etwas anderes als eine staatlich anerkannte Berufsausbildung wird auch mit BAB nicht gefördert. Der Staat fördert natürlich nur Berufsausbildungen, die er selbst als solche anerkennt. Ergo kann er eine Förderung auch nur mit der Begründung verweigern, dies sei eine Zweitausbildung, wenn bereits eine erste, staatlich anerkannte Ausbildung vorhanden ist.
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#13
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| Ich habe für Dich noch etwas gefunden, was Hoffnung macht. Du sagst, Dein Abschluss lautet "Technischer Kommunikationsassistent". Nun habe ich folgende, staatlich anerkannte Ausbildungsberufe gefunden: 1 Assistent/in - Informatik 2 Assistent/in - Informatik (allgemeine Informatik) 3 Assistent/in - Informatik (Betriebsinformatik) 4 Assistent/in - Informatik (Medieninformatik) 5 Assistent/in - Informatik (Softwaretechnik) 6 Assistent/in - Informatik (technische Informatik) 7 Assistent/in - Informatik (Wirtschaftsinformatik) 8 Assistent/in - Technische Kommunikation und Dokumentation Der Titel, der Dir da verliehen wurde, ist da nicht bei !! Gebe mal hier http://berufenet.arbeitsagentur.de/b...mple/index.jsp Technischer Kommunikationsassistent ein und schau mal, ob dann ein Beruf mit dieser Bezeichnung auftaucht. In dieser Datenbank sind alle staatlich anerkannten Ausbildungsberufe drin.
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