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#1
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| Hey! Am 01.01.2011 habe ich meine Ausbildung zur Bürokauffrau begonnen. Ich bin 22 Jahre alt und lebe bereits seit knapp 2 Jahren alleine. Vor der erst kürzlich begonnenen Berufsausbildung arbeitete ich 1 Jahr in einem anderen Unternehmen. (Mit der Aussicht auf eine Ausbildung, was dann aufgrund der Wirtschaftslage leider nicht geklappt hat) Ich habe folgende Schulbildung: Realschule und danach bin ich auf eine Höhere Handelsschule gegangen und habe meine Fachhochschulreife gemacht. (Zusatz: Kaufmännische Assistentin) Ich erhalte knapp 395 € Ausbildungsvergütung und 186 € knapp Kindergeld. Ich habe nun vor ca. einem Monat BAB beantragt und erhielt nun heute einen Anruf von der Agentur für Arbeit. Sie meinte am Ende des Gesprächs das es sein kann, dass mir kein BAB zusteht, weil dies als Zweitausbildung gilt. Ich war ziemlich geschockt, weil ich ja nur meine Fachhochschulreife abgeschlossen habe. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen oder Infos was ich tun kann? LG und Danke im Voraus! |
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#2
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| Hallo, es kommt darauf an ob mit der Kaufmännische Assistentin bereits ein staatlich anerkannter Abschluss einer Berufsausbildung besteht.. Wenn dem so ist, kann es durchaus sein, dass man das schon als Erstausbildung wertet. Das wäre natürlich echt **** gelaufen. Vielleicht könntest Du in dem Fall noch etwas mit Wohngeld versuchen? |
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#3
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| Zitat:
Mündliche Aussagen sind nicht relevant.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#4
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| Zitat:
Kaufmännischer Assistent bzw. Kaufmännische Assistentin (KA) sind die offiziellen Bezeichnungen für in Deutschland staatlich anerkannte Ausbildungsberufe. Basierend auf Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz KMK, existieren Verordnungen der Bundesländer zur Erlangung eines Berufsabschlusses nach Landesrecht. Laut Wikipedia ist es tatsächlich ein Ausbildungsberuf. |
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#5
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| Dann ist es wahrscheinlich tatsächlich so, dass das als Erstausbildung gewertet werden kann. Ich nehme an, Du hast damals keine Förderung bekommen? Counselor hat natürlich Recht, es kommt auf den schriftlichen Bescheid an. Erst wenn Du den hast, kannst Du weitere Schritte überlegen. |
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#6
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| Hallo, da das Thema vor noch nicht all zu langer Zeit besprochen wurde greife ich es nocheinmal auf. Eben genau mit der Frage ob eine Fachhochschulreife wirklich als Ausbildung zählt. Weiß jemand zufällig von Fallbeispielen? Ist das schon jemandem passiert egal ob es gut oder schlecht auging? Ich persönlich bin im zweiten Lehrjahr als Fachinformatiker Bereich Anwendungsentwicklung. Unterzeichne bald meinen Mietvertrag etc. treffe alle Vorraussetzungen allerdings wurde mir heute auch telefonisch gesagt, dass eine Fachhochschulreife als Ausbildung zählt. Allerdings war die Fachhochschulreife gerade erst die Qualifikation dazu diese Ausbildung zu machen. Gibt es dazu irgendwelche Gesetzestexte? Kennt die jemand? Brauch echt Hilfe weil davon schon irgendwie abhängt ob ich ausziehen kann. Also nähere Informationen von mir aus auch Foren oder Internetseiten auf denen genaueres steht scheue mich nicht davor viel zu lesen Grüße Timtim |
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#7
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| Es gibt beides. 1) Es gibt Schulen, mit deren Besuch man nur einen Schulabschluss bekommt. Die gelten als Schule. Der Erwerb der Fachhochschulreife alleine gilt nicht als Ausbildung. Ansonsten hätte ja kein einziger Schulabgänger mit Fachhochschulreife und erst recht kein einziger Abiturient mehr Anspruch auf BAB. 2) Dann aber gibt es Ausbildungen, mit denen man gleichzeitig einen höheren Schulabschluss erwerben kann. Die gelten als Ausbildungen. So gibt es schulische Ausbildungen zur kaufmännischen Assistentin/Wirtschaftsassistentin (für diverse verschiedene Fachrichtungen). Je nach Angebot der einzelnen Schulen werden Zusatzkenntnisse vermittelt, die den Erwerb der Fachhochschulreife ermöglichen. Der Unterschied wird eindeutig erkennbar anhand der rechtlichen Regelungen, nach denen sich der Schulbesuch bzw. die Ausbildung richtet. 1) Basiert der Unterricht nur auf dem Schulrecht des jeweiligen Bundeslandes? 2) Oder liegt der Ausbildung die Rahmenvereinbarung über die Ausbildung und Prüfung zum Staatlich geprüften kaufmännischen Assistenten/zur Staatlich geprüften kaufmännischen Assistentin an Berufsfachschulen sowie die darauf basierende rechtliche Regelung des jeweiligen Bundeslandes zugrunde (also die entsprechende Ausbildungsverordnung)? DD1986 sollte sich mal bei ihrer Handelsschule erkundigen, wie die Sache dort gesehen wird. Ist man dort der Ansicht, dass es sich um den Erwerb der Fachhochschulreife handelte und man ihr freundlicher Weise bei der Gelegenheit noch einen Titel mit auf den Weg gegeben hat - ohne dass dafür die unter Punkt 2 genannte Rahmenvereinbarung und die dazugehörige Ausbildungsverordnung zugrunde gelegt wurde - dann sollte sie sich das möglichst schriftlich geben lassen. Damit dürfte der BAB nichts mehr im Wege stehen. Ohne Einhaltung der Ausbildungsverordnung ist das auch kein staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss, sondern vielleicht nur die Fachhochschulreife mit ein paar Zusatz-Unterrichtsstunden für Assistenzaufgaben oder so ähnlich.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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#8
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| Zitat:
Wenn Du die Grundschule besucht hast, dann hast Du eine Grundschulausbildung. Wenn Du eine weiterführende Schule besucht hast, dann hast Du eine weiterführende Schulausbildung. Wenn alles gut gegangen ist, dann hast Du einen Schulabschluss. Und durch Besuch eines Englischkurses kannst Du dann auch noch Deine schulische Fremdsprachen-Ausbildung vertiefen. Du kannst auch noch einen IT-Kurs belegen oder einen Rhetorik-Kurs oder einen Kurs zum Thema Büromanagement. Wenn Du obendrein noch Deinen Freischwimmer oder gar Deinen Rettungsschwimmer machst und einen Waffenschein oder Jagdschein, nicht zu vergessen einen Führerschein, dann summieren sich Deine Ausbildungen allmählich schon zu einer ziemlich dicken Mappe. All das sind jedoch keine Berufsausbildungen, sondern Schulabschlüsse oder fertig absolvierte Kurse, für die man vielleicht auch noch ein Zertifikat in die Hand gedrückt bekommt, oder durch Prüfungen erlangte Erlaubnisse, die notwendig sind, um in Deutschland bestimmte Dinge tun zu dürfen. Es geht nicht um Ausbildung im weitesten Sinne, sondern um Berufsausbildung. Am Ende einer Berufsausbildung steht ein Beruf. Welchen Beruf hätte man denn wohl, wenn die Fachhochschulreife als Berufsausbildung gelten würde? Wäre man dann von Beruf Fachhochschulreifer / Fachhochschulreiferin? Selbst dann, wenn sich aus dem Begriff eines Kurses eine Berufsbezeichnung bilden lässt, handelt es sich bei dem Kurs noch lange nicht um eine Berufsausbildung. So ist man nicht von Beruf Freischwimmer, wenn man eine Freischwimmerprüfung im örtlichen Schwimmbad abgelegt hat. Man ist noch nicht einmal Berufskraftfahrer, wenn man den Kraftfahrzeugführerschein gemacht hat. Dafür gibt es tatsächlich eine mehrjährige Berufsausbildung inklusive Ausbildungsverordnung. Infos über BAB bei der Arbeitsagentur (mit jeder Menge Links auf Informationen): Berufsausbildungsbeihilfe - www.arbeitsagentur.de Und hier die gesetzlichen Regelungen ab § 59: SGB 3 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. Geändert von Melete (21.04.2011 um 08:07 Uhr) |
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#9
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| Erstmal Danke für deine Mühen. Ich wohne ihn Baden-Württemberg, werde mich morgen gleich informieren wie die Gesetzlichen Bedingungen hier sind und die Schule anrufen. Zitat:
1) Ich habe mit dem Abschluss des "Zweiten Jahres des Berufskollegs und bestandener Abschlussprüfung die Berufsbezeichnung Technischer Kommunikationsasstitent und meine Fachhochschulreife erworben". Also nach den Kriterien denke ich schon das ich kein BAB bekomme. ABER es ist meiner Meinung nach schon eine Frechheit... denn jeder der das gemacht hat und vorallem die Arbeitsagenturen wissen das man mit dem Titel nicht arbeiten kann(ausser an die FH gehen(was ich wohl hätte machen sollen )) Fachhochschulreife & Tel. Ko. Ass. waren Vorraussetzung um mit einem Realschulabschluss die Ausbildung beginnen zu können. F: Ist es so oder könnte es sein das sich die Vorraussetzung des Abschlusses positiv auf meinen Anspruch auswirkt? Fakt ist man bekommt damit keine Arbeit(eventuell habe ich die Falschen Ansichten was Arbeit angeht aber in der IT-Branche ist das nunmal das Sprungbrett zur Weiterbildung) was natürlich an den Betrieben liegt aber ist eine andere Sache.. so genug gemeckert zurück zum sachlichen... Zitat:
Der einfachste weg wird wohl sein in der ehemaligen Schule anzurufen und fragen ob es ein staatlich anerkannter Ausbildungsabschluss ist. Vielen Dank nochmal! Wenn dir/euch noch etwas einfällt wäre ich sehr dankbar. Änderung: Als Beweis ein Auszug aus den Erwartungen an die Azubis für das kommende Jahr: "Das erwarten wir: Abitur oder Fachhochschulreife Kenntnisse in Microsoft Office sowie Basiswissen Hardware/Software/Netzwerke" Die Berufsbezeichnung "Technischr Kommunikationsassitent" war schon bei der einfachen Prüfung dabei Für die Fachhoschulreife musst ich extra Prüfungen ablegen (Mathe II,Englisch II, Deutsch II). Man sieht also um irgendwann meinen Wunscheberuf ausüben zu können musste ich das so machen, was heißt das ich dann wohl selbst schaun muss wie ich mit meinen ca. 450 € Netto über die Runden komme. Geändert von TimTim (21.04.2011 um 01:07 Uhr) Grund: Hinzugefügt |
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#10
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| Wenn Ihr beide - oder andere, die das lesen - Probleme bekommt, BAB für eine duale Ausbildung zu erhalten, obwohl ihr bislang keine Berufsausbildung habt, dann meldet Euch bitte.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Melete für den nützlichen Beitrag: | ||
TimTim (21.04.2011) | ||
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| Zeitrahmen des Business-plans zur Beantragung von ÜG | Egidio76 | Finanzen und Fördermittel | 0 | 23.05.2006 08:59 |