beitragsfreie Anrechnungszeit für Rente während der Ausbildungsplatzsuche
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beitragsfreie Anrechnungszeit für Rente während der Ausbildungsplatzsuche

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  #1  
Alt 06.06.2009, 15:11
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Standard beitragsfreie Anrechnungszeit für Rente während der Ausbildungsplatzsuche


Hallo!

Ich habe heute einen Brief von der Arbeitsagentur bekommen, der mich etwas verwirrt. Am besten erzähl ich von Anfang an:
Ich (bald 16) gehe in die 9. Klasse Realschule.
Nach unserer BORS-Woche (Beruforientierungswoche/Praktikum in Betrieben im März 2009) kam ein Berufsberater zu uns in die Schule und fragte jeden von uns nach unseren Berufswünschen. Nachdem mir mein Praktikum gut gefallen hat, nannte ich diesen und ein paar andere Berufe. Er fragte mich, ob er mir evtl. Ausbildungsplatz-Angebote für 2010 zusenden soll; ich willigte ein und unterschrieb eine
"Eingliederungsvereinbarung"

Von da an bekam ich verschiedene Adressen, bei denen ich mich bewerben solle und diese "Vermittlungsvorschläge" ausgefüllt bis Ende September 2009 zurückzusenden.
Ich habe mich bei ein paar beworben und sogar prompt eine mündliche Zusage für 2010 bekommen. Also habe ich gleich einen Brief an die Arbeitsagentur geschrieben, ( mit den restlichen Adressen ) dass ich für 2010 ein Ausbildungsplatz-Zusage bekommen habe und sie mir keine weiteren Adressen mehr zuschicken sollen. Ich dachte, das wäre fair und korrekt.
Heute habe ich einen Brief von der Arbeitsagentur erhalten:

Meldung beitragsfreier Zeiten an die Rentenversicherung: Beendigungsmeldung Beginn: 24.04.09 (Datum meiner ersten Bewerbung),
Ende: 20.05.09 (mein Brief )

Jetzt frage ich mich, ob es dumm von mir war, mitzuteilen, dass ich eine (mündl. aber sichere) Ausbildungszusage habe und ich keine weiteren Adressen mehr brauche?
Hätte ich das nicht getan, wäre meine beitragsfreie Anrechnungszeit (für Rente) länger (?), da ich erst 2010 meine Realschulabschluss mache und am 01.08.2010 meine Ausbildung beginne????

Was nun???
Heißt das, der "Ehrliche" hat das "Nachsehen" ????
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  #2  
Alt 07.06.2009, 00:01
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Bei jedem, der sich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend/ausbildungssuchend meldet, werden diese Zeiten erfasst und an die Rentenanstalt gemeldet.

Diese Zeiten erleichtern später nur die Arbeit der Rentenanstalt, die Rente zu berechnen, weil man Leerzeiten entsprechend nachvollziehen kann und so einfacher einen Rentenverlauf erstellen kann. Unnötige und schwierige Nachfragen und Ermittlungen können entfallen.

Ob sich diese erfassten Zeiten später einmal rentenpositiv auswirken, kann man jetzt noch nicht sagen, das hängt von der zukünftigen Gesetzgebung ab. Es empfiehlt sich aber aus verschiedenen Gründen, sich stets sofort arbeitsuchend /arbeitslos zu melden, sobald man arbeitslos geworden ist oder Arbeitsplatzverlust droht.

Eines muss man aber deutlich sagen: die Generation, die heute in das Berufsleben eintritt, wird vermutlich und voraussichtlich nicht in der lage sein, ausreichende Rentenzeiten zu sammeln, bedingt durch immer stärkere Rationalisierung, Internationalisierung, Globalisierung, und durch die negative Entwicklung auf dem Rohstoff- und Energiesektor.

Deshalb ist es zwingend erforderlich, dass die junge Generation sehr sorgfältig auf die eigene Gesundheit achtet, weil man voraussichtlich bis in das hohe Alter erwerbsfähig / arbeitsfähig bleiben muss.

Man muss wissen, dass Invalidenrenten de facto abgeschafft wurden, und die Krankenkassen nicht mehr im gleichen Umfang wie früher leisten.

Kranke Arbeitnehmer, die nicht mehr arbeiten können und die zu jung für die Altersrente sind, können sich eigentlich gleich einen Strick nehmen und sich aufhängen, das wäre barmherziger.

Den § 8 SGB II sollte jeder Berufsanfänger kennen:

SGB 2 - Einzelnorm

Zitat:
(1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
(2) Im Sinne von Absatz 1 können Ausländer nur erwerbstätig sein, wenn ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte.
Kurz und knapp bedeutet dieser Paragraph: wer noch drei Stunden am Tag einen Bleistift halten kann, ist erwerbsfähig und fällt bei Bedürftigkeit dem Zuständigkeitsbereich der Arge/Jobcenter zu. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Das bedeutet schlussendlich: Vermögensabbau bei älteren Personen, Altersarmut, demolierter Lebenslauf, weil JEDE zumutbare Arbeit aufgenommen werden muss. Minderqualifikation. Zerstörung von Familienstrukturen bei bundesweiter Arbeitsvermittlung, ...
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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