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#1
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| ich grüße euch, es ist folgendes: ich, 32, habe eine abgeschlossene ausbildung zur verkäuferin - sprich 2 jahre ausbildungszeit die ich mit der IHK prüfung abgeschlossen habe. habe die hauptschule damals mit der 8ten - dumm dümmer am dümmsten, geschmissen (hatte viele probleme, drogen etc). nachdem ich mein leben nun aufräume und ich in den letzten jahren in verschiedenen berufen gearbeitet habe die nie so ganz das ware für mich gewesen sind. kurz um ich möchte mich nun festigen und einen abschluss nachholen und evtl eine weitere ausbildung oder gar studium beginnen - lieber spät als nie! nun stellt sich mir die frage ob ich mit meiner ausbildung die mittlere reife habe? mein wunsch ist es in den sozialen pädagogischen bereich zu gehen. hat hier einer eine ahnung ob un dwelche dinge mir angerechnet werden würden? heisst dass das dort nur rein komme (auser durch beziehungen evtl) wenn ich ein studium abschliesen würde? berufsbegleitend evtl? wäre lieb wenn jemand helfen könnte lg |
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#2
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| Mit Abbruch der Hauptschule bei Klasse 8 hast Du nicht einmal den Hauptschulabschluss. Als Zugangsvoraussetzung für die 2-jährige Verkäuferausbildung ist gar kein Schulabschluss festgelegt. Ich fürchte, dass Du damit auch keinen erworben hast - m.E. sicher nicht die mittlere Reife. Bitte erkundige Dich bei dem für Dich zuständigen Schulamt, ob Deine Ausbildung im Falle einer weiteren schulischen Laufbahn oder einer weiteren Ausbildung/Weiterbildung irgendwie anerkannt wird.
__________________ Liebe Grüße, Melete Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür. Recherche-Ergebnisse zeigen jeweils den Stand des Erstellungsdatums des Beitrags. |
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| seltsames Arbeitszeugnis sozialer Bereich | S1Stefan | Arbeitszeugnisse | 4 | 26.02.2009 15:04 |