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#1
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| Hey, Ich habe folgendes Problem: Ich bin Ausbildungssuchend.Vor 3 Jahren machte ich eine Berufsvorbereitende Maßnahme von der Arbeitsagentur gefördert bei einem Jugendaufbauwerk. Nun will mich meine Berufsberaterin erneut in so eine Maßnahme stecken. Jetzt meine frage..MUSS ich so eine Maßnahme erneut machen?Gibt es konsequenzen bezüglich der Kindergeldzahlung wenn ich diese Maßnahme nicht mache?Ich halte es für sehr unnötig zwei mal die gleiche Maßnahme zu machen weil ich denke es bringt mich nicht voran weil ja sicher in dieser Maßnahme nochmal das gleiche passiert wie vor 3 Jahren schon! |
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#2
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| Bist du Mitglied einer ALG II - Bedarfsgemeinschaft oder bist du "nur" arbeit- und ausbildungssuchend gemeldet? Wer betreut dich: Agentur für Arbeit oder Arge/Jobcenter?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Bin nur Ausbildungssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit! |
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#4
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| Theoretisch könntest du dich von der Ausbildungssuche abmelden, du würdest dann nicht mehr von der Agentur betreut werden. Die Abmeldung würde aber den Bezug von Kindergeld wegen des erforderlichen Nachweises hinsichtlich Ausbildugssuche deutlich komplizieren. Du könntest auch die Massnahme verweigern, das würde dir aber eine Vermittlungssperre von drei Monaten einbringen, und vermutlich wäre damit nichts gewonnen, denn man würde dir vermutlich die gleiche Massnahme erneut auf's Auge drücken. Ergo: an der Massnahme teilnehmen, du bist jetzt drei Jahre älter [und weiser Was hast du in diesen drei Jahren gemacht, wie alt bist du jetzt? Schulabschluss?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Zitat:
Mich interessiert eigentlich nur was passiert wenn ich an der Maßnahme nicht teilnehme aber weiterhin gemeldet bleibe als Ausbildungssuchend. Habe nun ein Schreiben bekommen in dem man mich fragt ob ich daran Teilnehmen möchte oder halt nicht. Als Hinweis steht dort : "Falls Sie an dem Lehrgang nicht teilnehmen werden,so beantworten Sie bitte unbedingt folgende Fragen, wenn Sie weiter bei uns als Bewerber/in geführt werden wollen.Wenn Sie nicht mehr bei der Berufsberatung gemeldet sind,können Ihnen eventuell kinderrechtliche oder rentenrechtliche Nachteile entstehen" Das bedeutet für mich das es keine Nachteile für mich hat bezüglich dem Kindergeld solange ich weiterhin bei der Berufsberatung gemeldet bin!? |
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