Berufsvorbereitende Maßnahme!?
Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Berufsvorbereitende Maßnahme!?

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Bookmark and Share
  #1  
Alt 18.01.2010, 11:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
MelliMel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Berufsvorbereitende Maßnahme!?


Hey,

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin Ausbildungssuchend.Vor 3 Jahren machte ich eine Berufsvorbereitende Maßnahme von der Arbeitsagentur gefördert bei einem Jugendaufbauwerk.
Nun will mich meine Berufsberaterin erneut in so eine Maßnahme stecken.
Jetzt meine frage..MUSS ich so eine Maßnahme erneut machen?Gibt es konsequenzen bezüglich der Kindergeldzahlung wenn ich diese Maßnahme nicht mache?Ich halte es für sehr unnötig zwei mal die gleiche Maßnahme zu machen weil ich denke es bringt mich nicht voran weil ja sicher in dieser Maßnahme nochmal das gleiche passiert wie vor 3 Jahren schon!
Mit Zitat antworten

  #2  
Alt 18.01.2010, 14:38
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Bist du Mitglied einer ALG II - Bedarfsgemeinschaft oder bist du "nur" arbeit- und ausbildungssuchend gemeldet?

Wer betreut dich: Agentur für Arbeit oder Arge/Jobcenter?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #3  
Alt 18.01.2010, 14:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
MelliMel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Bin nur Ausbildungssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit!
Mit Zitat antworten

  #4  
Alt 18.01.2010, 14:49
Benutzerbild von nontestatum
Moderator
 
Registriert seit: 18.02.2007
Beiträge: 7.767
Bedankte sich: 16
1.056 Danksagungen in 1.031 Beiträgen
Blog-Einträge: 1
nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Theoretisch könntest du dich von der Ausbildungssuche abmelden, du würdest dann nicht mehr von der Agentur betreut werden. Die Abmeldung würde aber den Bezug von Kindergeld wegen des erforderlichen Nachweises hinsichtlich Ausbildugssuche deutlich komplizieren.

Du könntest auch die Massnahme verweigern, das würde dir aber eine Vermittlungssperre von drei Monaten einbringen, und vermutlich wäre damit nichts gewonnen, denn man würde dir vermutlich die gleiche Massnahme erneut auf's Auge drücken.

Ergo: an der Massnahme teilnehmen, du bist jetzt drei Jahre älter [und weiser] und könntest diese Massnahme vielleicht mit mehr Sinn und Inhalt füllen.

Was hast du in diesen drei Jahren gemacht, wie alt bist du jetzt? Schulabschluss?
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
Mit Zitat antworten

  #5  
Alt 20.01.2010, 11:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.01.2010
Beiträge: 3
Bedankte sich: 0
0 Danksagungen in 0 Beiträgen
MelliMel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard

Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Theoretisch könntest du dich von der Ausbildungssuche abmelden, du würdest dann nicht mehr von der Agentur betreut werden. Die Abmeldung würde aber den Bezug von Kindergeld wegen des erforderlichen Nachweises hinsichtlich Ausbildugssuche deutlich komplizieren.

Du könntest auch die Massnahme verweigern, das würde dir aber eine Vermittlungssperre von drei Monaten einbringen, und vermutlich wäre damit nichts gewonnen, denn man würde dir vermutlich die gleiche Massnahme erneut auf's Auge drücken.

Ergo: an der Massnahme teilnehmen, du bist jetzt drei Jahre älter [und weiser] und könntest diese Massnahme vielleicht mit mehr Sinn und Inhalt füllen.

Was hast du in diesen drei Jahren gemacht, wie alt bist du jetzt? Schulabschluss?
In den 3 Jahren habe ich Gejobbt & Praktikas gemacht.Bin nun 19 & habe den Hauptschulabschluss.
Mich interessiert eigentlich nur was passiert wenn ich an der Maßnahme nicht teilnehme aber weiterhin gemeldet bleibe als Ausbildungssuchend.
Habe nun ein Schreiben bekommen in dem man mich fragt ob ich daran Teilnehmen möchte oder halt nicht.
Als Hinweis steht dort :
"Falls Sie an dem Lehrgang nicht teilnehmen werden,so beantworten Sie bitte unbedingt folgende Fragen, wenn Sie weiter bei uns als Bewerber/in geführt werden wollen.Wenn Sie nicht mehr bei der Berufsberatung gemeldet sind,können Ihnen eventuell kinderrechtliche oder rentenrechtliche Nachteile entstehen"

Das bedeutet für mich das es keine Nachteile für mich hat bezüglich dem Kindergeld solange ich weiterhin bei der Berufsberatung gemeldet bin!?
Mit Zitat antworten

Antwort




Themen-Optionen


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
DRINGEND - Maßnahme - was ist zumutbar? Nem ALG II/Hartz IV 3 08.12.2009 17:01
Freiwillig auf ALG 1 verzichten?! incl. Kritik an Maßnahme der AfA Wackelmeister Arbeitslosengeld ALG I 6 11.08.2009 19:29
Hilfe! Arbeitsamt will mir Maßnahme aufdrücken tandura Weiterbildung 3 13.02.2008 07:56
Maßnahme Tigger123 ALG II/Hartz IV 2 07.07.2007 20:25


Zurück   Arbeit und Karriere Forum > Arbeit & Beruf > Ausbildung


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 10:33 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.5 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Content Relevant URLs by vBSEO 3.3.2 ©2009, Crawlability, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright (c) arbeits-abc.de Alle Rechte vorbehalten.