Bildungsgutschein trotz Jobs?
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Bildungsgutschein trotz Jobs?

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  #1  
Alt 06.10.2008, 14:13
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hallo ihr lieben,

zuerst stelle ich mich kurz vor. ich bin inossa bin 30 jahre alt und komme aus hannover. bin gelernte bürokauffrau aber seit fast 7 jahren nicht mehr in diesem beruf.habe die letzten 5 jahre im sicherheitsdienst gearbeitet

seit dem 01.10. habe ich einen teilzeitjob als verkäuferin angenommen und habe 2 wochen kündigungsfrist, wegen der probezeit.

NUN MEIN PROBLEM:ich hätte die möglichkeit eine schulische KOMBIAUSBILDUNG zur Bürokauffrau; Groß und Außenhandelskauffrau und Speditionskauffrau zu machen, mit bildungsgutschein natürlich. habe auch schon einen termin bei der schule um mich vorzustellen.

ich weiß dass ich keinen bildungsgutschein bekomme, wenn ich einen job habe. ABER: was ist, wenn ich kündige? steht mir dann der bildungsgutschein zu? auch wenn die schule bereits am 01.11. beginnt? oder muss ich eine frist einhalten? ich könnte meinen chef fragen, ob der mich kündigt, nur weiß ich nicht ob er das machen würde.

das ich eine 3 monatige sperre kriege, wenn ich selbst kündige, weiß ich, aber das wäre es mir wert.

Wäre super wenn ihr mir helfen könntet.

lieben gruß

inossa
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  #2  
Alt 06.10.2008, 17:05
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Bildungsgutschein - www.arbeitsagentur.de

Du bist 30, jung und leistungsfähig, das bedeutet: grundsätzlich vermittelbar.

Es kann durchaus sein, dass du in einer sehr langen Warteschleife landest, wenn du selber Arbeitslosigkeit herbeiführst.

Unser Arbeitsminister Olaf Scholz verkündete kürzlich, dass "man" die Zahl der Arbeitslosen unter 3 Millionen drücken wolle, offensichtlich führt dieses Ansinnen dazu, die Arbeitslosen auch verstärkt in "Bildungsmassnahmen" zu verstecken, damit die Arbeitslosen auch aus der Statistik entfernt sind. Auf jeden Fall sind z.Zt. in meinem Umfeld Bildungsmassnahmen möglich, die vorher nicht möglich waren und wo die Agentur sich lieber den kleinen Finger abgeschnitten hätte, als eine gewünschte Massnahme herauszurücken.

Du kannst auch als Arbeitsuchender in den Genuss von Weiterbildungsmassnahmen der Agentur für Arbeit kommen, §§ 77 .... SGB III.

Bitte lasse dich beraten.

Und bitte keine Kündigungsexperimente, du hast zwar nun 12 Monate Anspruch auf ALG I, vermutlich wird der Anspruch von der Höhe her eher bescheiden sein, du müsstest vermutlich aufstockend ALG II beantragen, da rutscht du gleich in das SGB II und in den Zumutbarkeitsparagraphen § 10 SGB II .
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 06.10.2008, 17:56
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Oh vielen lieben dank für diese schnelle antwort.

habe demnächst ein beratungsgespräch. ich hoffe, dass ich den bildungsgutschein für diese umschulung bekomme.
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