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#1
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| Ich hatte mich für die externe Abschlussprüfung zur Verkäuferin angemeldet (Winter 2007) unverhofft und kurzfristig hat sich meine Situation geändert und ich habe nochmal eine neue Ausbildung angefangen, sodass ich nun nicht mehr an der Abschlussprüfung zur Verkäuferin teilnehmen kann. (ich gehe jetzt in eine andere richtung) Ich habe vor einigen Monaten bereits die Prüfungsgebühr in höhe von 100 Euro überwiesen. besteht für mich die Möglichkeit die 100 euro zurück erstattet zu bekommen da ich ja nun nicht mehr an der Prüfung teilnehme? Liebe Grüße Sandy |
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#2
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| Wenn du rechtzeitig angesagt hast, warum nicht? An deiner Stelle würde ich dort anrufen und die Situation klären. |
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