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Gewusst wie! – Kritik gegenüber dem Chef erfolgreich äußern

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  #1  
Alt 05.03.2010, 13:14
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Unglücklich brauch hilfe oO


Hallo alle miteinander...

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin 19 Jahre alt, habe gerade frisch meine ausbildung verloren, weil ich mich 2-3 mal nicht gemeldet hab im betrieb zwecks krankschrift.

Zu der Situation:
Ich habe seit anfang Februar 2010 chronische Rückenschmerzen und keiner weiss warum, nichtmal der arzt der Plädiert auf einen Hexenschuss, aber nix bessert sich.

Jedenfalls habe ich mich ne Zeit lang nicht beim Betrieb gemeldet und ja das Fazit habe ich nun, 2 Monate vor der Theoretischen Abschlussprüfung--> kündigung..

Mein Problem ist nebenbei noch, ich habe eine eigene Wohnung, Rechnungen am laufen wie jeder andere, werd April 2010 Vater und weiss nicht wie das jetz weitergehen soll...

Was soll ich denn jetz machen? Bekomm ich überhaupt unterstützung vom Amt(denn in meinen erinnerungen war das glaub ich so das man keine bekommt wenn man gekündigt wird wegen selbstverschulden)? Muss ich mir einen 400€job suchen um zu überleben? Auf was habe ich überhaupt anspruch?Oder sollte ich mich meiner Hochschwangeren Frau zusammen ziehen das wir erstmal eine Bedarfsgemeinschaft gründen wo ich erstmal mit ihr leben kann und mich dann um eine neue Ausbildung kümmern kann?..ich weiss es nicht ich bin langsam am Ende meiner Kräfte und weiss nicht was ich tun soll...

Wäre echt super nett wenn man mir da helfen könnte..


MfG
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  #2  
Alt 05.03.2010, 14:01
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schon mal probiert bei Deinem Arbeitgeber zu Kreuze zu kriechen???
Wäre ja ziemlich dämlich so kurz vor der Prüfung die Ausbildung zu verlieren.
Auch sollte das Gespräch mit dem zuständigen Ausbildungsbeauftragten der Kammer gesucht werden. Vielleicht kann der helfen, dass Du die Ausbildung noch fertig machen kannst.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #3  
Alt 07.03.2010, 14:32
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bei meinem Arbeitgeber hab ich es probiert...
scheinbar ohne Erfolg...
bei der ihk wurde mir gesagt, ich muss das mit meinem Chef bzw exchef regeln...nun weiss ich garnicht mehr weiter..

ich habe mich erstmal um 2. jobs bzw aushilfsjobs 400-600€ basis beworben damit ich nciht ganz ohne geld und arbeit dastehe...

nun heisst es abwarten.

aber jetz rücken neue fragen ins licht..

wie ist es mit der krankenversicheerung zum bsp , die wird bzw wurde doch von meinem betrieb finanziert wie ist es jetz?..

wie überlebe ich wenn die beiden bewerbungen fehlschlagen...

alles so kompliziert=(
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  #4  
Alt 07.03.2010, 15:21
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Hast Du Dich bei der IHK erkundigt, ob Du die Prüfung auch ohne Betrieb ablegen kannst?

Du solltest meinem Eindruck nach hartnäckiger bleiben, was die Beendigung Deiner Ausbildung anbelangt.
__________________
Liebe Grüße, Melete

Meine Beiträge entsprechen meinem besten Wissen und stellen meine persönliche Meinung dar. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann ich nicht übernehmen. Auch gebe ich keine Rechtsberatung und keinen Ersatz dafür.

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  #5  
Alt 07.03.2010, 16:39
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Zitat:
wie ist es mit der krankenversicheerung zum bsp , die wird bzw wurde doch von meinem betrieb finanziert wie ist es jetz?..
Du wendest dich bitte sofort an deine Eltern und bittest diese, zu veranlassen, dass du wieder in die kostenlose Familienversicherung (bis 23 möglich) aufgenommen wirst.

Dabei kannst du einen Miniojob bis 400€ ausüben. Verdienst du mehr, generierst du deinen eigene Krankenversicherungsschutz über den Arbeitgeber.

Bis 25 sind deine Eltern für deine Versorgung zuständig. Können sie dich nicht versorgen, müssen sie einen ALG II - Antrag stellen, du wärest dann über deren Bedarfsgemeinschaft versorgt.

Alternative wäre, du heiratest deine Freundin und wohnt zusammen. Dann bildet ihr ungeachtet der U25-Bestimmungen eine eigene Bedarfsgemeinschaft, ihr bekommt volle ALG II - Leistungen.

Das solltet ihr allerdings nur dann machen, wenn ersichtlich ist, dass die Ehe erfolgreich und harmonisch verlaufen wird. Wenn klar ist, dass für eine Ehe keine Basis vorhanden ist, wäre eine Eheschliessung ein kapitaler Fehler.

Ein Kindesvater ist zu Unterhalt verpflichtet, bitte informiere dich zu deinen Pflichten in einem Forum für Alleinerziehende und für Eltern.

Wie hast du dich bisher finanziert: Ausbildungsvergütung, BAB ?


So wie es aussieht, stehst du kurz vor dem Ausbildungsabschluss.

Damit hast du die Möglichkeit, den Abschluss auch ohne Ausbildungsbetrieb zu machen. Bitte erkundige dich bei der IHK, was du zu beachten hast, auch deine Berufsschule erteilt dir Auskunft, auch hinsichtlich des weiteren Berufsschulbesuches.

Wende dich auch sofort an die Agentur für Arbeit und beantrage ALG I. Du bekommst zwar eine dreimonatige Leistungssperre, aber dann fliessen zumindest geringe Unterstützungsgelder. Gleichzeitig beantragst du ALG II (Arge/Jobcenter), dort wird man dir aber sagen, wie du vorzugehen hast, vor allem, wer den Antrag zu stellen hat: du oder deine Eltern.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 07.03.2010, 16:42
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Dr. Azubi
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