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Brauche Hilfe !!!

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  #11  
Alt 27.01.2008, 16:56
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Also ich stelle mir das so vor:

Ein Arzt stellt ausserhalb (!) amtlicher Zuständigkeit den eventuell möglichen Grad der Behinderung fest. ich vermute mal, dass dieser GdB nicht besonders hoch sein wird und für den Arbeitgeber somit völlig wertlos ist. Dann war das alles ein Strohfeuer, und der Boss kann seinen Herzschrittmacher und Drehzahlmesser in's grüne Feld justieren.

Wird dabei ein hoher GdB ermittelt, ist dies eine deutliche Warnung an robert1687, denn hohe GdB deuten auf Frühinvalidität hin, das bedeutet, er müsste bereits jetzt bestimmte Weichen für seine soziale Versorgung stellen, insbesondere im Hinblick auf die Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II und die Tatsache, dass eine ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE nur mit Bewältigung erheblicher Hürden zu erreichen ist.

So oder so, es besteht Beratungsbedarf, und man sollte die Sache mal angehen.
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  #12  
Alt 27.01.2008, 18:18
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Also ich stelle mir das so vor:

Ein Arzt stellt ausserhalb (!) amtlicher Zuständigkeit den eventuell möglichen Grad der Behinderung fest. ich vermute mal, dass dieser GdB nicht besonders hoch sein wird und für den Arbeitgeber somit völlig wertlos ist. Dann war das alles ein Strohfeuer, und der Boss kann seinen Herzschrittmacher und Drehzahlmesser in's grüne Feld justieren.
Nein, ein "externer" Arzt kann und darf das gar nicht beurteilen. DIe ärztliche Untersuchung und anschließende Ermittlung des GdB erfolgt durch den Amtsarzt, den man dann aufsuchen darf, wenn man einen Antrag auf den Jagdschein stellt.

Zitat:
Wird dabei ein hoher GdB ermittelt, ist dies eine deutliche Warnung an robert1687, denn hohe GdB deuten auf Frühinvalidität hin, das bedeutet, er müsste bereits jetzt bestimmte Weichen für seine soziale Versorgung stellen, insbesondere im Hinblick auf die Erwerbsfähigkeit nach § 8 SGB II und die Tatsache, dass eine ERWERBSUNFÄHIGKEITSRENTE nur mit Bewältigung erheblicher Hürden zu erreichen ist.
Wohow...langsam mit den jungen Pferden - wir reden hier von Diabetes. Eine "Frühinvalidität" ist hierdurch bei entsprechender Medikamentennahme seitens des Patienten und regelmäßigen Kontrollen (HbA1c etc.) und Einstellung durch den Arzt nicht wirklich gegeben. Und ich denke auch nicht, dass "Robert" davon in dem Sinne betroffen ist.

Ich habe durch meinen Beruf eine Menge Diabektiker in meinem Umfeld, die damit wunderbar klar kommen und auch keinen Jadgschein besitzen, da er in ihrem Fall mehr Nachteile als Vorteile bringt.

Hier eine kurze Auflistung, welcher GdB welche "Vorteile" mit sich bringt. Und wie gesagt, es immer zu beachten, dass viele Arbeitgeber davor abschrecken, "Schwergeschädigte" einzustellen.

LG
Curly
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nontestatum (27.01.2008)

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