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#1
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| Hallo Ich habe da einige probleme mit meinen betrieb. Ich bin diabetiker und mein chef hat gehört das es da eine förderung gibt da ich ja als schwerbehindert gelten könnte also hat er mich regelrecht gezwungen diesen ausweis zu beantragen das ich aber nicht gemacht habe und immer zu ihn gesagt hab res ist in arbeit. Nun hat er gesagt wenn bis zum 31.01.08 kein ausweis da ist dann brauch ich am 01.02.08 nicht mehr kommen ich weis das er das nicht einfach machen kann aber mein chef der mach der macht mich seelisch fertig das ich kaum noch schlafen kann und es mir richtig schwer fällt zu arbeit zu gehen . Das gröste problem ist das ich mit meiner freundin extra wegen der lehre hergezogen bin und uns eine wohnung genommen haben bloss wenn ich gekündigt werde können wir die miete nicht mehr aufbringen . Habe ich irgend eine möglichkeit zuschüsse für die miete zu bekommen wenn ich gekündigt werde ich arbeite schon 6 monate in diesen betrieb ? |
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#2
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| Da würde ich in deinem Alter ganz fix die Finger von lassen. Erstmal entstehen dem AG keinerlei "Vorteile", weiss der Geier, was der da für Informationen hat. Kannst ihn ja mal darauf hinweisen, dass du als Schwerbehinderter dann Anspruch auf mehr Urlaubstage hast, nebst einem gesonderten Kündigungsschutz und er dich auf Verlangen deinerseits von der Mehrarbeit (also Überstunden) befreien MUSS. Im ersten Augenblick klingen die Argumente mit mehr Urlaub und keine Überstunden ganz toll, allerdings musst du später auf Anfrage eines künftigen AG's die Frage nach SChwerbehinderteneigenschaften wahrheitsgemäß beantworten und seien wir mal ehrlich: wer nimmt schon einen "Schwerbehinderten", wenn er jemanden einstellen kann für weniger Urlaubstage und mit Überstundenpotenzial? Ich würde mich mal in deiner Berufsschule umhören bzw. an die IHK wenden, wie zulässig das ist. Ein AG kann nicht von jetzt auf gleich ein Ausbildungsverhältnis kündigen und kein Arbeitsgericht der Welt (zumindest nicht in Deutschland) wird ihm da Recht geben. Mich würde wie gesagt mal brennend interessieren, was für "Voteile" dein Chef darin sieht, wenn du einen "Jadgschein" beantragst. Evtl. Fördergelder werden wohl kaum den dadurch entstehenden "Verlust" durch Mehrlohn für Urlaub etc. aufwiegen. Ein wenig Lektüre. Tante Edith: Wie lange dauert die Ausbildung noch? Bzw. wie gut bist du mit deinem Diabetes eingestellt? Daran errechnet sich der Grad der Behinderung für den Jagdschein. LG Curly |
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#3
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| Das Problem ist die Probezeit. Wenn ich das richtig überblicke, kann der Ausbilder das Ausbildungsverhältnis bis zum 31.01.08 ohne Angabe von Gründen kündigen. Dazu müsste er das Ausbildungsverhältnis schriftlich - nicht nur mündlich - kündigen, und dies bitte fristgerecht und nicht fristlos. Im Ausbildungsvertrag sind die Kündigungsfristen sicherlich enthalten. Worauf sich der Arbeitgeber beruft, ist hier dargestellt: Schwerbehindertenabgabe nach SGB X Sollte die Kündigung wirklich ausgesprochen werden, bitte sofort Rechtsanwalt kontaktieren und Kündigungsschutzklage erheben. Ausserdem dürften hier rechtsrelevante Tabestände tangiert sein, ich vermute stark, dass das AGG Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift, und dass die Staatsanwaltschaft Begriffe wie Erpressung und Nötigung untersucht. Das Problem bitte mal auch bei Dr. Azubi vortragen: DGB-Jugend ~ Dr. Azubi
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| Er denkt das ihn das arbeitsamt 60 % meiner ausbildung fördert . Was kann ich jetzt machen ? Er sagt er hat die schnauze voll von mir und das er schon mit der Handwerkskammer geredet hat und es kein problem gibt mich zu kündigen erlich gesagt habe ich kein bock mehr in diesen betrieb mehr zu arbeiten denn der chef der macht mich fertig . Habe mir überlegt morgen meine bewerbung zu schnappen und in andere betriebe zu fahren und dort zu fragen ob ich meine ausbildung dort fortzetzen kann . Was ist wenn er mich wirklich kündigt habe ich dann anspruch auf wohngeld oder so ? Achso meine ausbildung hat am 01.08.07 angefangen |
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#5
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| ich bin nicht mehr in der probezeit |
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#7
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| vor 3 monaten also ende oktober |
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#8
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| Ich würde auf jeden Fall in andere Betriebe Bewerbungen schicken und den Ausbildungsplatz wechseln. Da du nicht mehr in der Probezeit bist, dürfte er es rein theoretisch nicht so einfach haben, dich rauszuhauen. Zumal er wohl kaum eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen kann (nach dem Motto: Er kann sich dich nicht mehr leisten, wenn er keine Förderung bekommt!) - dann hätte das bereits vor Ausbildungsantritt geregelt werden müssen und nicht erst im Nachhinein. Das finanzielle Risiko eines Azubi's trägt ganz allein der Ausbilder! Wie gesagt, ich würde da mal lieb und freundlich bei der IHK vorbeischauen, das Problem vortragen und um Rat bitten. Die werden dir da sicherlich rein rechtlich mehr zu sagen können, als wir hier. LG Curly |
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#9
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| Wenn die Probezeit abgelaufen ist, kann dein Ausbilder dich nur noch begründet kündigen. Solange du nicht gegen deine Pflichten verstösst, ist dein Ausbilder machtlos. Deine Ausbildungsstelle darfst du nicht selber aufgeben! Du kriegst so schnell keine neue!! Bitte tritt sofort in die Gewerkschaft ein. Nach drei Monaten geniesst du Rechtsschutz, Beratung kann sofort in Anspruch genommen werden. DGB-Jugend ~ Mitgliedsgewerkschaften Dein Ausbilder betreibt dir gegenüber eine massive Einschüchterungspolitik und hat damit offensichtlich auch reichlichen Erfolg. Du bist noch jung, selbst wenn du unter Diabetes leidest, kann ich mir nur schwer vorstellen, dass du den notwendigen Grad der Behinderung erreichst. Vielleicht sprichst du mal mit deinem Hausarzt und besprichst dort die Problematik. Vielleicht kann er dazu eine UNVERBINDLICHE Aussage machen. Dann rate ich dazu, zusätzlich dem VDK beizutreten. Der Mitgliedsbeitrag liegt bei ca. 50€/Jahr. Diese Mitgliedschaft solltest du dir nicht sparen!! Sozialverband VdK Deutschland - Sozialverband VdK Deutschland Google: Ortsverband VDK in (deine Stadt) Wir wollen die Sachlage mal zusammenfassen: Bitte entspannen, bequem zurücklehnen, keine Sorgen mehr machen, in den VdK und in die Gewerkschaft eintreten, deinen Grad der Behinderung feststellen lassen, nachfragen, ob man einen Behindertenausweis auch wieder so ohne weiteres wieder abgeben kann. Entsprechende Auskunft kriegst du bei deinem Versorgungsamt bzw. Behindertenstelle deiner Kommune, Stadt, Kreis .... , irgendwann musst du dich damit sowieso beschäftigen, also warum nicht gleich ... und der VdK hilft auch ... Also, in diesem Sinne ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#10
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| Zitat:
Einmal vom Versorgungsamt einen Grad der Behinderung aufgedrückt, wird man den nicht mehr los! Aber wie Nonte schon sagte, unabhängig, ob du den Jagdschein beantragst oder nicht, dein derzeitger AG kann dich nicht so ohne weiteres kündigen und das ist schonmal viel wert. Und ich kann dir die Beantragung und Einstufung eines SB wirklich NICHT empfehlen...das kannst du machen, wenn du deine Ausbildung fertig hast und in einem Betreib "sesshaft" geworden bist. Denn sonst siehe oben... LG Curly |
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