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#1
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| Hallo ihr lieben.. ![]() Ich habe mal eine wichtige Frage an euch! Da ich ab September ein BVB mache wollte ich mal wissen ob ich dann auch von zuhause Ausziehen könnte? Ich "wohne" jetzt seid April bei meinem Freund (23 und feste Arbeit) das weiß zwar keiner außer meine Eltern,also bekomme kein Geld in der hinsicht..außer von meinen Eltern die 164€ Kindergeld..mein Freund verdient 900€ und wir kommen damit grad so hin.. Jedenfalls würde ich jetzt gerne wenn ich mit dem BVB anfange ganz zu ihm ziehen..würde ich dann wenn wir eine Bedarfgemeinschaft beantragen auch zusätzlich BAB bekommen? Denn mit dem Kindergeld und das was ich von der BVB bekomme habe ich 400€ Darf ich eigendlich ausziehen mit 19 oder müssen meine Eltern mir dann extra Geld geben also würde dann nix bekommen? Hoffe ihr könnt mir helfen.. ![]() P.S. Oder würde das dann alles (falls ich was bekomme) bei meinem Freund angerechnet werden? |
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#2
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| Bitte,kann mir niemand eine Antwort geben?! |
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#3
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| Meinst du mit BVB das Berufsvorbereitungsjahr?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#4
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| ... auch eine Möglichkeit, ich dachte sie spielt beim...
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Ja na klar mein ich das BVB nicht den Fußball verein.. Möchte aber doch gerne eine ernst gemeinte Antwort bekommen.. Vielen dank schon mal im vorraus! |
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#6
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| Zitat:
Das BVJ ist eine Sache für 1 Jahr. Danach weiss vermutlich kein Mensch, wie es weitergeht. Du bist unter 25, nach dem SGB II sind deine Eltern für dich verantwortlich, bis du 25 bist. Wirst du bedürftig, wirst du auf den elterlichen Wohnraum zurückverwiesen. Die Zeit zwischen 23 und 25 ist besonders kritisch, weil du dich selber krankenversichern musst, die Familienversicherung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich. Wenn du mit deinem Freund zusammenziehst, droht euch die Einstufung als Einstandsgemeinschaft nach § 7 SGB II. Das bedeutet: wer verdient, zahlt. Es gibt noch ein Problem: nach der Bundestagswahl in diesem Jahr wird der Bürger von der Regierung die Rechnung präsentiert bekommen für die zahlreichen Wohltaten an die Banker. Ich rechne damit, dass die sozialen leistungen spürbar zusammengestrichen werden. Darauf sollte man sich einstellen. Alles, was jetzt hier gesagt wird, kann bereits in enem halben Jahr völlige Makulatur sein. Ich rate dringend dazu, jetzt noch im elterlichen Haushalt zu verbleiben.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| ok danke erst mal für die antwort.. Ja dann bleibt mir halt nichts anders übrig..und die ganze sache mit dem BVB geht nur 8 monate.. Wenn nicht anders bleib ich halt einfach so wie jetzt bei meinem Freund wohnen und keiner weiß was davon..danke.. |
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#8
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| Zitat:
Du benötigst die Erlaubnis des Vermieters bzw. es müsste dann eine Meldung wegen der Nebenkostenabrechnung erfolgen. Zumindest theoretisch müsstest du dich auch beim Einwohnermeldeamt anmelden. Gibt es bei euch eine Zweitwohnsitzsteuer?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#9
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| Nee wieso muss doch keiner wissen, ich melde da nichts an solange ich bei mir zuhause auch nicht raus komme..interessiert doch keinem..gibt genug Leute die andere auch bei sich wohnen lassen und keinem davon was sagen..also wem interessiert das? ![]() So dann danke für die antworten aber da mit eh keiner so richtig weiter helfen konnte..war das mein letzter Beitrag! |
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#10
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| Hallo Maria - würde dir ja gerne weiterhelfen - jeder hier will es. Doch deine Informationen zu dir und deiner Situation sind etwas dürftig. Die U 25 Regelung kennst ja - da gibt es kein zusätzliches Geld für Auszieher aus der elterlichen Wohnung. Wenn du bei deinem Freund wohnst, dann kann der eventuell Wohngeld beantragen - ihr seid ja nun 2 Personen im Haushalt. Ansonsten sollte dein Freund schon fähig sein für alles was zum anständigen Lebensunterhalt gehört zu sorgen. Ist das nicht der Fall, kanns Schwierigkeiten geben. Will dir deinen Freund nicht schlecht machen - doch leider ist erfahrungsgemäss die erste freundschaftliche Bindung nicht von langer Dauer. Was kommt dann ?? Daran sollte man denken. Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
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