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#1
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| Hallo zusammen, ich bin jetzt 22 und hab vor 2 Jahren meine AUsbildung beendet. Dann kam die Zeit bei Bund(2Jahre). Ich will nun nicht mehr in meinem ursprünglich gelehrnten Beruf arbeiten und hab die Möglichkeit eine neue Lehre zu beginnen. Die würde dann auch nur 2Jahre gehen, hab ich mir sagen lassen und ich würde mit sehr hoher Sicherheit übernommen werden. Die Frage ist nun eigentlich: darf ich das denn so ohne weiteres machen, oder könnte es sein das mir das Arbeitsamt da Steine in den Weg legen wird. Die könnten ja sagen: Nein du hast schon von uns eine Lehre bezahlt bekommen, noch eine nicht! Danke im vorraus, Gruß |
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#2
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| Hallo, mitunter kann es wirklich passieren, dass dir das Arbeitsamt da wirklich metaphorisch Steine in den Weg legt. Sofern du eine eigene Wohnung hast, sind deine Chancen größer, dass das Arbeitsamt dich dabei unterstützt. (Dies sagte mir beides mein Chef gerade, als ich ihn danach gefragt hatte!!) Leider kann ich dir hierbei nur raten, dich an deinen zuständigen Betreuuer bei der Arbeitsagentur zu wenden. Doch versuche dir vorab schriftlich von deinem zukünftigen Arbeitgeber (der, der dich ausbilden möchte) geben, dass deine Chancen auf eine Übernahme wirklich hoch sind. Dies kann nur die Aussichten auf eine Genehmigung bei der AFA (Argentur für Arbeit) steigern. Ich hoffe, dir damit zumindest ein bisschen geholfen zu haben. Gruß Mogli |
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#3
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| Ja na das hab ich mir eben auch schon gedacht. Bis das neue Ausbildungsjahr beginnt, ist ja sowieso noch etwas hin, bis dahin kann ich in der Firma sowieso als ungelernter schon arbeiten. Ich will dann halt im nachhinein(schätze August) schnellstmöglich meinen Facharbeiter noch nachholen. Kann ich das Arbeitsamt nicht auch einfach vor vollendete Tatsachen stellen? Ich schliess einfach den Vertrag ab und dann fertig? |
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#4
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| Hallo, klug gedacht, aber das Arbeitsamt kann dir ganz schnell "einen Strick draus machen". Unter Umständen sagen sie, dass der Vertrag nicht gültig ist, sie dich danach da weg holen und dich in eine Maßnahme (vgl. 1€-Job) stecken. Wie gesagt, andersrum wäre es kluger. So hast du was schriftliches von deinem zukünftigen Chef und als Voraussetzung für die Übernahme ist halt die Ausbildung, die du auch bei ihm machst. Wenn du dir das mit der Voraussetzung schriftlich geben lässt und dem Mitarbeiter vom Arbeitamt die Erfolgsaussichten auf eine Übernahme klar vermitteln kannst, wird auch dem nichts im Wege stehen. Doch ich möchte dir jetzt auch keine Erfolgschancen versprechen. Es kommt viel mehr auf den jeweiligen Mitarbeiter der AFA an. MfG Mogli |
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#5
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| Zitat:
Wenn Massnahmen gefördert werden, ist VORHER eine Genehmigung einzuholen.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#6
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| Zitat:
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#7
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| Zitat:
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#8
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| ja ihr habt schon recht, ich werd mir versuchen so ne Bescheinigung geben zu lassen. Wird wohl das klügste sein. Wie sieht das eigentlich aus mit selber finazieren? Ist sicher sehr teuer nehm ich mal an, oder gibt es nicht irgendwie ne möglichkeit das ganze unabhängig zu organisieren? |
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#9
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| Zitat:
Hallo, also mir ist keine Möglichkeit der Selbstfinanzierung bekannt. Wie soll das überhaupt funktionieren? Also mir kommt es unvorstellbar vor. |
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