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#1
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| Hallo zusammen, ich habe meine Ausbildung zum 01.Sep. dieses Jahres angefangen und mir wurde heute gesagt, dass ich nicht nach der Probezeit übernommen werde. Sprich, diese Woche ist meine letzte Arbeitswoche. Firmenintern stimmte alles, nur war der Ausbildungsberuf nicht der Richtige für mich :( Meine Frage nun, wie ich mich verhalten soll? Ich habe bei der IHK schon angerufen, die können jedoch leider nichts machen. Und für dieses Jahr bildet keiner mehr aus. Jetzt werd ich mir wohl oder übel über eine Zeitarbeit einen Job beschaffen müssen bis ich was anständiges habe. Was kann ich evtl machen um mein Kindergeldanspruch nicht zu verlieren? Sobald ich einen Job habe, wird mir das Kindergeld zb gestichen oder? |
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#2
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| Auf jeden Fall sich bei der Agentur für Arbeit ausbildungssuchend melden. Dann kann bis 25 Kindergeld bezogen werden. |
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#3
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| Danke! Wenn ich jedoch eine Vollzeitstelle annehme, verfällt das Kindergeld, richtig? |
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#4
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| Aacaa, dass eine mündliche Kündigung unwirksam ist weisst du schon, oder?
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| Eine Bitte um Information hätte ich: Mir wurde noch kurz vor Ende der Probezeit gekündigt. Dies teilte man mir am Telefon vor knapp einer Woche mit. Als solches ist sie ja noch nicht gültig. Wenn nun aber schriftlich die Kündigung mir zugestellt wird, kann dann als Datum des Schreibens rückwirkend der Tag des Anrufs auf dem Kündigungsschreiben stehen oder muss das Ausstellungsdatum zeitnah vor der Zustellung bei mir im Briefkasten geschehen sein (also nur 1-2 Tage vorher)? Danke für Eure Hilfe. |
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#6
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| Das Ausstellungsdatum muss zeitnah sein, denn keine Kündigung am Telefon ist rechtens und Bedarf immer der schriftlichen Form.
__________________ Liebe Grüße Jenny Ich beantworte nach meinem besten Wissen und Gewissen und übernehme keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle meine Beiträge sind Ausdruck meiner persönlichen Meinung. |
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#7
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| Welches Datum auf dem Kündigungsschreiben steht, ist unerheblich. Es glilt das Daum des wirksamen Zuganges.
__________________ Lieber himmlischer Vater, ein neuer Tag beginnt. Gib mir neue Kraft und Geduld. Tröste mich durch dein Wort. Erquicke mich in meiner Mattigkeit. Sei du bei mir, wenn Schmerzen kommen und ich mutlos werde. Laß mich den Tag bestehen und dankbar annehmen, was Menschen mir Gutes erweisen. Du bist mein Vater, dir vertraue ich mich an. |
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#8
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| Zum Thema Vollzeitstelle und Kindergeld: Ja, dann verlierst Du den Anspruch, da Du nur knapp 8.000 pro Jahr verdienen darfst, um weiterhin Anspruch auf Kindergeld zu haben (so viel ich weiß...oder waren es sogar nur 400 Euro pro Monat?) |
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