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#1
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| Hallo, ich möchte gerne kündigen. Bin noch in der Probezeit (bis 1.1 ) un bin erst 16 Jahre alt. Ich hab schon gelesen dass bei einer Kündigung die gesetzlichen Vertreter bei minderjährigen unterschreiben müssen. Da meine Eltern nich so begeistert sind und meine Mama total dagegen is, frag ich euch jetz mal ob es reicht wenn nur EIN gesetzlicher Vertreter unterschreibt?Hoffe auf gaaaaanz schnelle Antworten, da ich meine Kündigung wenns geht morgen abschicken muss. Vielen Dank schonmal |
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#3
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| Ja, Probezeit geht aber leider nur bis morgen. |
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#4
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| Bitte auf keinen Fall kündigen! Durch eine Kündigung verbessert sich deine Situation nicht. Du müsstest dich bei der Agentur für Arbeit arbeit- und ausbildungssuchend melden. Wahrscheinlich unterliegst du noch der Schulpflicht, also müsste man dich in irgendeine schulische Massnahme stecken. Durch eine abgebrochene Ausbildung wird es dir schwerfallen, eine andere Ausbildung zu beginnen, Ausbildungsabbrecher werden nicht gerne genommen, weil der neue Ausbilder nicht weiss, ob der Bewerber die Ausbildung wieder hinschmeisst. Dein Lebenslauf hätte einen beachtlichen Knick bekommen. Diesen Kündigungstermin musst du auch nicht unbedingt einhalten. Der Termin besagt eigentlich nur, dass der Ausbilder dich innerhalb der Probezeit OHNE ANGABE VON GRÜNDEN kündigen darf. Danach darf er dich nur begründet kündigen. Theoretisch kannst du nach diesem Termin auch nur schwer kündigen, aber was will ein Ausbilder mit einem lernunwilligen Auszubildenden? Es ist davon auszugehen, dass er dich wunschgemäss aus dem Ausbildungsverhältnis entlässt, wenn du dies wünschst. Wenn du bzw. deine Eltern ALG II (= Hartz IV) beziehen, wärest du wieder Vollmitglied in der elterlichen Bedarfsgemeinschaft und würdest eine Sanktion verpasst bekommen, drei Monate lang kein Regelsatz. Auserdem gerietest du in die Hartz IV - Mühle - als U25-Person eine ziemlich ungemütliche Vorstellung. Eine Ausbildung abzubrechen, das ist so ziemlich die schlechteste aller Möglichkeiten. Bitte versuche wenigstens, aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis in ein neues Ausbildungsverhältnis überzuwechseln. Vielleicht schilderst du erstmal, welche Probleme du hast. NICHT KÜNDIGEN !!
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| Ich schreib dir ne mail Geändert von Shalem1892 (30.12.2008 um 21:52 Uhr) |
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