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#1
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| Salut, Da meine bessere Hälfte und ich in einer eher verzwickten Lage stecken schreibe ich nun in dieses Forum in der Hoffnung hilfsbereite Menschen und brauchbare Ratschläge anzutreffen.Nun zur Situation. Meine Freundin hat seit August dieses Jahres ihre Ausbildung als Restaurantfachfrau begonnen. Mal abgesehen davon, dass dieser Beruf leider nur bedingt mit mir in Einklang steht, versuche ich doch sie soweit wie möglich zu unterstützen. Allerdings ist ihr Ausbildungsbetrieb etwa eine Stunde weit weg, wie auch die Berufsschule. Da ich wegen meinem Studium schlecht täglich hin- und herfahren kann - was ich aus eigener Erfahrung weiß - und sie am Wochenende vermutlich immer arbeiten „darf“ sieht’s so alles in allem ziemlich düster aus, wie ich finde. ![]() Sie meint auch, dass sie die Ausbildung nur macht um Eine zu machen, auch wenn der Betrieb alles andere als schlecht ist , aber sie will auch selber später nicht im Beruf der Restaurantfachfrau arbeiten. Und ganz ihrem Interesse entspricht dies auch nicht, es gefällt ihr zwar, aber eine andere Richtung wäre ihr lieber. Zurzeit ist es eigentlich sehr deprimierend für uns beide, zumal für uns unsere Beziehung keine Eintagesfliege ist. Um uns nicht untergehen zulassen, hatten wir uns gedacht, dass wir einfach zusammen ziehen, da es für sie eher mit dem Fahren funktionieren würde. Sie macht sogar den Führerschein, könnte dann also mein Auto benutzen. Da ein eigenes Auto für sie nicht finanzierbar ist. Jedoch kommt jetzt der Haken an der ganzen Sache, ihr Verdienst ist berufsbedingt ein Hungerlohn. Damit ist entweder nur Miete oder nur Essen oder nur Fahrtkosten bezahlbar. BAB würde sie nicht erhalten bei einem Umzug da sie ja weiter wegzieht von ihrem Betrieb. Wir dachten dann, ein Grund wäre vielleicht wenn sie ihre Berufsschule bei mir hätte, aber dies ist scheinbar nicht möglich, da sie beim Umzug den Landkreis wechselt und dies nur in Ausnahmefällen gestattet wird. So wie’s aussieht will uns eher niemand helfen und ich befürchte fast, dass dies keine angenehmen sondern eher untragbare 3 Jahre für uns beide werden. Kann uns jemand helfen? Welche Unterstützungen wären in diesem Fall möglich? War hat schon Erfahrungen mit so was? ![]() Allerbesten Dank im Voraus
__________________ Das Wort "unmöglich" gibt es nur im Wörterbuch von Narren. Napoleon I. Bonaparte |
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#2
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| Wie alt bist du? Wie alt ist sie? Wie ist eure Wohnsituation? Noch bei den Eltern oder eigene Wohnungen?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| Wir sind beide 20 jahre jung. Ich habe meine eigene Wohnung zwecks Uni, erhalte aber kein BaFög. Sie wohnt noch bei ihren Eltern, jedoch zahlt der Staat für deren Wohnung. Hat das irgendeine spezielle Bedeutung?
__________________ Das Wort "unmöglich" gibt es nur im Wörterbuch von Narren. Napoleon I. Bonaparte |
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#4
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| Also: es gehört zum Leben, dass man in jungen Jahren einer Ausbildung nachgeht. Ich würde auch dazu raten, die Ausbildungen erfolgreich zu beenden und nicht abzubrechen. Leider gehört es auch dazu, dass die Verbindungen zu Familie und Freunden nicht so gepflegt werden können, wie das wünschenswert wäre. Aber andererseits: euch stehen alle modernen Kommunikationsmittel zur Verfügung wie Webcam, PC, E-Mail, Telephon, Briefpost (*fürdieschmachtenderwartetenbriefederangebetetenl iebsten* ), und für Besuche steht ein Automobil zur Verfügung. Ein Problem ist aber gravierend: Die Eltern deiner Liebsten beziehen vermutlich ALG II, dies beinhaltet die KdU (Kosten der Unterkunft = Miete, Nebenkosten) für eine "angemessene" Unterkunft. Zieht deine Freundin aus der elterlichen Wohnung aus, könnte dies bedeuten, dass die Wohnung nicht mehr "angemesen" (zu gross) ist. Dies hätte eine Aufforderung zur Senkung der KdU zur Folge: entweder Untervermietung oder Umzug in eine "angemessene" (kleinere) Wohnung. Das nächste Problem ist: Wird staatliche finanzielle Hilfe benötigt - "Eintritt von Bedürftigkeit" - müssen Personen unter 25 noch von ihren Eltern versorgt werden. Dieser Personenkreis U25 wird dann üblicherweise auf elterlichen Wohnraum verwiesen, Miete für eine eigene Unterkunft wird nur unter ganz bestimmten sehr strengen Maßstäben gezahlt. Zieht ihr zusammen, dann geltet ihr spätestens nach 1 Jahr als "eheähnliche Gemeinschaft": Im Falle von Bedürftigkeit müsst ihr gegenseitig füreinander finanziell einstehen. § 7 SGB II, § 22 SGB II, § 68 SGB II SGB 2 - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu nontestatum für den nützlichen Beitrag: | ||
archange (04.10.2007) | ||
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#5
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| Aha, jetzt wird's leider philosophisch. Was ist wichtiger? Uns ist dies ja alles selber bewusst, und die ausbildung ist auch keine schlechte. Und ich werde sicherlich nicht eine solche entscheidung fälle, fürchte nämlich die bitterböse konsequenz, die u.U. nicht ich sein werde. Aber wenn's im Endeffekt daraufhinausläuft, dass keiner ihre Ausbildung will so wie sie ist. Ist dann nicht der ganze Aufwand umsonst??????? Und naja, ich als Vollzeitstudent und nicht vom Staat geförderter bin da was privaten Internet-zugang betrifft in meiner Wohnung eher vom rest der Welt abgeschnitten, und ewig nur telefonieren, ist auch nix weiter als ein Tropfen auf den heißen stein. Jepp, das mit der Wohnung ihrer Eltern stimmt allerdings, aber die würden zu verwandten ziehen, allerdings bissel weiter weg. Zu dem mit der "eheähnlichen Gemeinschaft" da würde mich noch interessieren wenn's grad so für mich reicht und ich kein bafög oder sonstiges bekomme, dann wird der Staat auch noch allen Ernstes von mir verlangen, dass ich von nix auch noch meine freundin durchbringe. Also so langsam wird mir das System sehr unsympatisch...
__________________ Das Wort "unmöglich" gibt es nur im Wörterbuch von Narren. Napoleon I. Bonaparte |
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#6
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| Zitat:
Aber spätestens dann, wenn einer "verdient", wird's interessant ...
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#7
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| Ich versteh irgendwie grad die ganze welt nicht mehr. Ich erhalte gute 350 € (Kindergeld schon eingerechnet) von meinen Eltern und reicht für mich und da ich schon sparsam auch für meine freundin wenn sie zu besuch ist. Da fällt für sie dann keine Unterstützung mehr an. Es geht ja auch nicht darum dass wir uns jeden Luxus leisten können, der punkt ist ja, dass es so überhaupt nicht reichen kann. Da liegt ja der hund begraben. Was später kommt, ich denke mal da wird der staat sowieso zugreifen bei mir.
__________________ Das Wort "unmöglich" gibt es nur im Wörterbuch von Narren. Napoleon I. Bonaparte |
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