EQJ - Berichtsheft... WICHTIG!!!
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EQJ - Berichtsheft... WICHTIG!!!

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  #1  
Alt 05.12.2008, 17:01
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Standard EQJ - Berichtsheft... WICHTIG!!!


Hallo, ich habe ein recht großes Problem...
also ich habe von 2007 bis 2009 ein Einstiegsqualifikationsjahr(EQJ) in einer tischlerei gemacht..
ich bin auch wie ein normaler auszubildener behandelt worden und bin auch zur berufsschule gegangen...
da es mir in der TIschlerei wunderbar gefallen hat und ie tischlerei auch anscheinend gefallen an mir gefunden hat, wurde ich gefragt ob ich die ausbildung zu ende bringen will und ich habe es sehr gerne mit einem grnsen angenommen...
doch vor ein paar wochen hat mir mein chef ein berichtsheft in die hand gedrückt...
ja also musste ich wissen ob ich das erste jahr nachtragen muss oder nciht bevor ich anfange... diese frage konnte mir keiner so wirlich beantworten und daher richte ich mich jetzt n euch...

Muss ich die Zeit als ich als Praktikant (bzw im EQJ) gearbeitet habe nachtragen oder nciht...
was passiert wenn ich es nciht mache und ich es doch muss...

Ich bitte u Hilfe...

Vielen dank schonmal... =)
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  #2  
Alt 05.12.2008, 19:02
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Ich sehe das so, dass du ein Berichtsheft ab Datum Ausbildungsvertrag führen musst.

Dein Chef müsste dir aber verbindlich Auskunft erteilen können und wenn er dies nicht kann, hat er die Möglichkeit, dies über die Handwerkskammer/ IHK abzuklären.

Du kanst aber auch Dr. Azubi ----> DGB-Jugend ~ Online-Beratung fragen.
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Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #3  
Alt 13.01.2009, 21:16
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Ich schließe mich nonestatum eindeutig an, betrachtet man die rechtliche Seite. Ersetzt dein Praktikantenjahr denn das 1. Lehrjahr? Zur Prüfung, das weiß ich, ich habe ebenfalss im handwerk gelernt, musst du ein VOLLSTÄNDIG geführtes Berichtsheft vorlegen, was di gesamte Lehrzeit abdeckt. Demnach musst du klären ob dein Praktikantenjahr, dem Lehrjahr 1 der Ausbildung gleichzusetzen ist. Ist das der Fall, würde ich die Berichte nachtragen um mir in jedem Fall eine Zulassung zur Prüfung zu gewährleisten. MFG Viel Erfolg
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