Erst selbstständige Arbeit jetzt noch Ausbildung möglich ?
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Erst selbstständige Arbeit jetzt noch Ausbildung möglich ?

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  #1  
Alt 30.04.2008, 09:51
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HaMartens befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Erst selbstständige Arbeit jetzt noch Ausbildung möglich ?


Hallo,
ich hätte eine Frage und zwar hatte ich (aus verschiedenen Gründen) einst mein Studium abgebrochen und dann anschließend einige Jahre selbstständig gearbeitet (auch hin und wieder als freier Mitarbeiter hier und da).

Das Problem ist nun folgendes:

die selbstständige Arbeit läuft bei weitem nicht so gut(finanziell), wie ich mir das erhofft hatte selbst nach mehreren Jahren nicht und ich habe keinen Studienabschluß oder eine offizielle Ausbildung :oops: , deswegen würde ich gerne noch eine Ausbildung machen (ich werde diesese Jahr allerdings schon 30 !).

Kann mir jemand sagen, wie ich das finanzieren kann ?

Bafög bekommen ich ja nicht mehr (aufgrund des Alters und des abgebrochenen Studiums?).
Ein Ausbildungskredit bietet höchstens ca. EUR 500.- im Monat, aber alleine die Ausbildungsgebühr beträgt ca. EUR 400.- , dann noch Versicherung (freiwillig gesetzlich ca. 130.-), Miete 300.- und sonstige laufende Kosten dazu , fehlen mit ungefähr EUR 500.- pro Monat !?

Hat man bei einer Ausbildung Zeit nebenbei noch für 500 Euro zu arbeiten ?

Wie soll ich das sonst finanzieren ? Danke für Ratschläge !!!
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  #2  
Alt 30.04.2008, 11:16
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connyk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hello HaMartens

In Ausnahmefällen wird Bafög auch über 30 gezahlt, aber das müssen schon ganz gravierende Gründe vorgelegen haben, die eine Ausbildung vor dem 30. Lebensljahr unmöglich machten.

Alter (§10 BAföG)
Gefördert wird ein Studium, wenn es bis zum 30. Lebensjahr begonnen wurde. Danach werden Ausbildungen nur gefördert für:

- Absolventen des zweiten Bildungsweges.
- Berufstätige ohne formelle Hochschulzugangsberechtigung.
- Personen, die aus persönlichen Gründen (z.B. Krankheit) gehindert waren.
- Personen, die aus familiären Gründen (z.B. Kinder) gehindert waren.
- Opfer politischer Verfolgung in der DDR.

Eine Ausnahme ist jedoch nur möglich, wenn der Auszubildende unverzüglich nach Erhalt der Zugangsberechtigung oder nach Wegfall der Ausbildungsbehinderung, die Ausbildung aufgenommen hat.

Ob eine Ausnahme im jeweiligen Fall möglich ist, läßt sich durch einen Antrag auf Vorabentscheid nach § 46 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 BAföG vor Aufnahme der Ausbildung feststellen. Eine positive Entscheidung ist für das zuständige BAföG-Amt für den gesamten Ausbildungsabschnitt bindend. Wird die Ausbildung nicht binnen eines Jahres nach Antragstellung angetreten, erlischt die Gültigkeit. Über Art und Höhe der Leistung wird in diesem Entscheid nicht befunden. (Quelle bafoeg-antrag.de - Anspruch auf BAföG, Bafög-Anspruch)


Eine andere Möglichkeit ist vielleicht das Meister-Bafög. Hier nachzulesen: BMBF: "Meister-BAföG" - Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

Oder die Bewerbung um ein Stipendium. Mehr dazu hier Stipendium & Stipendien und Adressen, wo Du Dich bewerben kannst findest Du zum Beispiel hier Stipendien - Uni24.de


Ich hoffe das hilft Dir weiter
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  #3  
Alt 01.05.2008, 11:34
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HaMartens befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Hey danke !
Ja das normale Bafög kommt für mich wohl nicht mehr in Frage, aber vielleicht das Meister Bafög .
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  #4  
Alt 02.05.2008, 11:04
Benutzerbild von nontestatum
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nontestatum befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Jenachdem, wie flexibel die Agentur für Arbeit bzw. die ARGE/Jobcenter ist, käme möglicherweise eventuell vielleicht eine Förderung über ALG II in Frage. Das wäre aber ein Fall, den der durchschnittliche Sachbearbeiter wohl ablehnen wird, also Angelegenheit für die dortige Chefetage.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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