Erstausbildung
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Erstausbildung

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  #1  
Alt 13.07.2009, 00:54
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david28 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Erstausbildung


Hallo,

hoffe, da mir jemand helfen kann.
Bin 28 Jahre alt und seit 2001 alleine in Deutschland. Meine abgeschlossene Ausbildung als Elektroniker und Abitur wurden hier nicht annerkant also habe in deutschland keine Ausbildung.Seit 8 jahren arbeite ich und würde gerne eine Ausbildung als Mechatroniker machen aber da müsste ich natürlich jetzige arbeit als LKW Fahrer kündigen.Das heisst für mich, dass ich ohne geld bleibe (Miete,Essen??).Mit welchen finanzielen Unterstützung kann ich rechnen??BaB? Bafög,Hartz 4? Kann ich da bei der Erstausbildung eine Unterstützung oder eher Probleme von Arbeitsamt bekommen wenn ich kündige um diese Ausbildung zu machen??

Danke für Eure Hilfe

David
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  #2  
Alt 13.07.2009, 06:25
Erfahrener Benutzer
 
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Erolena befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard Ausländischer Berufsabschluss

Könnte sich lohnen die Frage Anerkennung erster Berufsabschluss noch mal gründlich zu prüfen. Vor kurzem war das ganz neu in der Diskussion, die ausländischen Abschlüsse jetzt anzuerkennen. Könnte sein, dass so etwas in der letzten Bundestagssitzung oder Bundesrat beschlossen wurde. Könnte aber sein, das bezog sich nur auf Akademische Berufe. Mal suchen auf Deutscher Bundestag: Deutscher Bundestag - German Parliament - Bundestag Allemand

Ergänzung: Unklar ist, ob es eine Erstausbildung oder eine Zweitausbildung ist. Das würde ich mir schriftlich geben lassen in der Arbeitsagentur. Dann kommen sie in Zugzwang - ist es eine Erstausbildung, dann müßte sie anerkannt werden, ist es keine, dann müssten sie die Ausbildung als Erstausbildung fördern. Auf jeden Fall würde ich das unabhängig voneinander an verschiedenen Stellen abfragen. Auch noch mal bei der IHK.
Meiner Meinung nach könntest Du Bafög bekommen - d.h. in einer schulischen Ausbildung gefördert werden. Beim Bafög-Amt ist es möglich, einen Vorabentscheid zu beantragen, egal, ob Du jetzt eine Ausbildung machst oder nicht. der gilt dann für 1 Jahr verbindlich.

Geändert von Erolena (13.07.2009 um 06:37 Uhr) Grund: Ergänzung
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