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#1
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| Hallo, ich fange voraussichtlich im Herbst eine Ausbildung an. Allerdings bin ich mir jetzt nicht sicher ob das als Zweitausbildung zählt. Ich habe letztes Jahr bereits eine Ausbildung begonnen die ich nach knapp einem Monat abgebrochen habe.Ich habe damals keine Bezüge bekommen,also kein BAB,Bafög oder ähnliches.War ja nur ein Monat.Und die meißte Zeit hatte ich in dem Monat einen Krankenschein. Letztens habe ich an einem Infogespräch einer Berufsfachschule teilgenommen und die Dame dort meinte,allerdings zu einem anderen der auch eine Ausbildung abgebrochen hatte aber in nach mehreren Monaten erst, das sobald man eine Ausbildung anfängt und dann abricht alles danach als Zweitausbildung gilt. Sie meinte aber auch das es nur die Erstausbildung ist wenn man vorher generell noch nie gearbeitet hat,naja. Ich mache meine Ausbildung wahrscheinlich als Verundausbildung. Und würde jetzt gerne wissen wird diese nun als Erstausbildung oder Zweitausbildung gesehen? Und was wir das BAB rechtlich bedeuten? |
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#2
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| Hi Ich sehe das eigentlich nicht so, dass diese Ausbildung von einem Monat schon als Erstausbildung zählt. Sowas findet ja noch nicht mal im Lebenslauf Erwähnung. Liebe Grüße Bigmama |
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#3
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| Hi, ich seh das auch nicht so, zumal ich auch nicht verstehe, warum das auch nach wenigen Monaten schon als Erstausbildung zählen sollte, wär jetzt eigentlich davon ausgegangen, dass die Ausbildung erst dann zählt, wenn sie abgeschlossen ist, aber das ist eben nur meine Annahme... Ich hab keine Ahnung... Zitat:
LG Shalea
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