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#1
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| Hallo, ich brauche mal eure Meinung/Hilfe. Meine Situation: Alter: 26 Überbetriebliche Ausbildung: 2. Jahr Entgeld: 296,10 € Miete für Wohung: 280 € Ledig Vor kurzem habe ich den Bescheid des BAB Folgeantrags erhalten, anstatt wie bisher 282 €, erhalte ich nun nur noch 116 € (das Einkommen meiner Eltern beträgt knapp 7000 € weniger als im Erstantrag). Kindergeld fällt ja ab diesen Monat auch weg. Wie soll ich von 412,10 € leben???? |
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#2
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| Kannst du evtl. ergänzend Hartz IV bekommen? Dir stehen doch 347,-- € zuzüglich Kosten der Unterkunft zu. Gruß HGM |
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#3
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| Das mit Hartz IV dürfte nicht klappen. Sie steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung durch die Ausbildung, zudem bekommt die BAB, welches solche "Differenzen" ausgleichen soll. Sie wird schlichtweg keinen Anspruch auf H4 haben. Ich würde gegen den Bescheid in Widerspruch gehen und auf den Umstand des geringeren Verdienstes der Eltern hinweisen nebst dem Wegfall des Kindergeldes. LG Curly |
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#4
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| ALG II ist bei BAB-beziehern nicht gänzlich unmöglich, das müsste man mit der ARGE besprechen und beantragen. Aber was ich nicht verstehe, ist, das Einkommen der Eltern ist um 7.000 € (!) gesunken und du bekommst jetzt auch weniger BAB? Was verdienen deine Eltern denn überhaupt?
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#5
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| @ all: sorry, bin ein "er" @ nontestatum: ca. 25000 € |
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#7
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| Monatseinkommen, wär schön ![]() Ich hab schon mit dem Gedanken gespielt, die ganze Ausbildung hinzuschmeißen, zumindest hätt ich dann mehr Geld als jetzt. Mir bleiben zum leben ja nurnoch 142 € wovon ich Fahrkosten, essen, trinken noch abziehen muss, momentan ständ ich mit Hartz 4 besser da... ... ich dreh bald durch!!! Und da sagt man Hartz 4 wäre Armut!? Das ist nicht fair, schließlich hab ich auch ne 40 Stunden Woche, Ausbildung hin oder her, so heftig sollte dennoch nicht sein. Geändert von tjdg (03.04.2008 um 17:58 Uhr) |
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#8
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| Du bist über 25, daher treffen die U25-Regelungen des SGB II auf dich nicht mehr zu. Vielmehr wäre zu prüfen, ob du als Härtefall eingestuft und nach § 14 SGB II mit ALG II GEFÖRDERT werden kannst. Zitat:
Bitte stelle einen Antrag auf ALG II. Mehr als ablehnen kann man den Antrag nicht.
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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