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#1
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| Hallo Jetzt habe ich nochmal eine Frage zum Thema Abmahnung Gibt es eine Form wie eine abmahnung geschrieben werden muss und wie man es dem Azubi mitteilt ? es geht um Folgendes Seid dem Die Freundin ( Buchhaltung) sich vom chef getrennt hat und nun seine neue Freundin die "buchhaltung macht" hagelt es nur noch abmahnungen. Die zum teil nicht gerechtfertig sind bzw. wo was falsches drin steht das ich am zb 3.4.2008 zu spätgekommen bin on wohl das nicht der 03.04.2008 war sondern der 26.05.2008 also Ich habe mal meine Abmahnungen rausgesucht Das Datum der Abmahnung stimmt nicht immer mit dem Tag überein wo ich die Abmahnung erhalten habe sowie die Abmahnung habe ich nicht persönlich oder per Brief erhalten des weitern hat er mir mehrere versch. Abmahnung gleichzeitig gesendet. Die Vorwürfe stimmen nicht und falsche Datumsangabe --------------------------------------------------------------------- 31.05.2007 wurde die Abmahnung geschrieben und am 11.02.2008 erhalten (per email) Mon, 11 Feb 2008 09:30:34 <hxxxxxxx@web.de Am 17.04.2007 19.04.2007 31.05.2007 Unterschrifts fälschung der entschuldigung Mißbrauch von Geschäftspapier Die Abmahnung habe ich erst 8 Monate Später per email erhalten --------------------------------------------------------------------- 01.02.2008 wurde die Abmahnung geschrieben und am 11.02.2008 erhalten (per Email) Mon, 11 Feb 2008 09:30:34 <hxxxx@web.de Am 23.01.2008 Geld aus der Kasse genommen haben Geld aus der Kasse genommen zu haben, Kassenunstimmigkeit mit Vermerk Das war nicht der 23.01.2008 sondern der 26.01.2008 und das wurde mit den arbeitskolegen abgesprochen so das ich das geld noch am gleichen Tag wieder zurück lege ------------------------------------------------------------------------ 09.04.2008 wurde die Abmahnung geschrieben und am 09.04.2008 erhalten (per Email) Mit, 09 April 2008 14:15:59 <hxxxxx@web.de Der letzten Wochen Unregelmäßigkeiten im Arbeitsbeginn feststellen konnten Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz -------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 09.04.2008 wurde die Abmahnung geschrieben und am 09.04.2008 erhalten (per Email) Mit, 09 April 2008 14:15:59 <hxxxxxxx@web.de Nicht erscheinen am Arbeits platz 09.04.2008 Nicht erscheinen am Arbeitsplatz unentschuldigt ohne koordination Ich war vom 09.04.2008 - 12.04.2008 krank geschrieben am dem Tag habe ich zwei Abmahnungen per email erhalten ------------------------------------------------------------------------- 16.06. 2008 wurde die Abmahnung geschrieben und am 16.06.2008 erhalten (per Fax Betrieb) 16.Juni.2008 12:39:45 Fax 02xxxx-xxxxx / ausgehändigt Jxxx V. 10.06.2008 12.06.2008 Unentschuldigtes Fehlen in der Schule und nicht erscheinen am Arbeitsplatz und somit kein erfüllung der Arbeitszeit und Arbeitsvertrages…… Das ist die einzige Abmahnung die Ich unterschrieben habe , Die ich bestätigt habe die Abmhnung wurde aber per Fax zum betrieb gefax so das jeder die Abmahnung lesen konnte und diese Abmahnung war auch vom Chef unterschrieben ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 18.08.2008 wurde die Abmahnung geschrieben und am 19.08.2008 erhalten bzw. gelesen (per Fax Betrieb) KW 32 und 33 Leider werden die Wochenberichte nur unter Mündlicher Aufforderung oder Lohnabzug etc abgegeben, eine Regelmäßig der Abgabe wird wahrscheinlich nie… Bitte überprüfen sie nochmals ihr äußeres Erscheinungsbild, da es zu anonymen Kundenbeschwerden am WE gekommen ist. Erst am 01.09.2008 wurde schriftlich vereinbart das die Wochenberichte bis Samstags 14 Uhr eingereicht werden müssen. Auch diese Abmahnung ist per Fax im Betrieb gekommen und war auch vom Chef unterzeichent doch ich habe den empfang nicht bestätigt Bzw. Die Abmahnung vom 16.06. war die einzige Abmahnung ich ich bestätigt habe und ich habe es dem chef auch zurück gefaxt bei den anderen abmahnungen habe ich den erhalt nicht bestätigt da die Vorwürfe unrichtig sind bzw die abmahnungen per email gekommen sind ( da kann ja jeder mir eine Abmahnung schreiben wenn der chef es nichteinmal unterschreiben muss ) Vielleicht könnt ihr mir ja sagen wie so ne Abmahnung auszusehen hat bzw. muss die abmahnung unterschrieben sein ? Abmahnung: Fortsetzung Ihres Ausbildungsverhältnisses Sehr geehrter Herr xxxx leider mussten wir feststellen, dass Sie in den letzen Wochen/Monaten wieder-holt, und zwar an den folgenden Arbeitstagen 17.04.2007 19.04.2007 31.05.2007 durch folgendes Verhalten Ihre ausbildungsvertraglichen Verpflichtungen verletzt haben: Unterschrifts fälschung der entschuldigung Mißbrauch von Geschäftspapier Sie gefährden mit Ihrem Verhalten den erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung. Sie haben nachhaltig Ihre vertraglichen Pflichten verletzt. Wir missbilligen Ihr Verhalten und mahnen Sie ab und erwarten, dass Sie sich zukünftig vertragsge-recht verhalten. Bei weiterem Fehlverhalten müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Dazu kann auch die außerordentliche Kündigung Ihres Berufsausbildungsverhältnisses gehören. Freundliche Grüße Gegenzeichnung durch den Lehrling Das Abmahnschreiben vom 31.5.2007habe ich am 01.06.2007erhalten, dessen Inhalt zur Kenntnis genommen und verstanden. Das ist die Abmahnung die ich erst am 11.02.2008 per email erhalten habe also vielleicht könnt ihr mir ja sagen ob es bei einer Abmahnung auch Form fehler gibt oder in was für ein zeitraum die Abmahnung geschrieben werden muss gruß Hotte |
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#2
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| Offensichtlich ist deine Ausbildung in Gefahr. Tritt bitte sofort in eine Gewerkschaft ein: Gewerkschaften Für Auszubildende müsste der Mitgliedsbeitrag minimal sein. Bitte lasse dich dort unverzüglich beraten. Soforthilfe auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder: Dr. Azubi *click*
__________________ Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter. |
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#3
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| zu spät bin ja schon gekündigt worden |
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#4
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| ... es ist meines Erachtens völlig egal ob die von dir aufgeführten und deinerseits nicht bestrittenen Verfehlungen bzw. Straftatbestände formgerecht abgemahnt wurden- und auch die Tatsache ignorierend dass eine fehlerhafte Abmahnung dennoch eine ermahnende Eigenschaft hat/haben kann... wärst du einer meiner Azubis gewesen, du hättest neben einer Kündigung, unter Verzicht auf eine polizeilichen Anzeige, auchnoch einen körperlichen Verweis erhalten. Wolf Zitat:
__________________ ... schöne Grüße Wolf Die in meinen Beiträgen enthaltenen Aussagen stehen nur und ausschließlich für meine persönliche Meinung. Sie stellen keine, wie auch immer geartete, Rechtsberatung dar. Ich bin kein Jurist. |
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#5
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| ähhh es geht darum das der chef behauptungen aufstellt die nicht stimmen!!! und das er die abmahnungen per email schreibt und dann aber nicht zeitlich nah sondern zb. 8 Monate später aber ich glaube du hast es nicht verstanden wolf und zweitens wenn du gewalt anwenden würdest dann wärst du garnicht geeignet als ausbilder!!! aber das ist ne andere sache |
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#6
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| Ich kenn mich damit zwar nicht so genau aus, aber man kann doch sicherlich einen Einspruch einlegen, wenn in den Abmahnungen Unwahrheiten verbreitet werden. E-mails würde ich dann ausdrucken und unterschreiben lassen vom Chef um zu prüfen ob sie denn wirklich von ihm kommen. Unberechtigte Anschuldigungen sollte man auch als Azubi nicht auf sich sitzen lassen. |
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#7
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| Hallo Malvina, es ist so das dich dein Chef loswerden möchte. Das ist so eine gängige Methode unliebsame Mitarbeiter auszusortieren. Formfehler und Schriftfehler zeigen gezielt, das man sich wegen dir nicht einmal bei Abmahnungen mehr die Mühe macht, etwas korrekt zu tun. Ich nehm an dein Arbeitsalltag verläuft auch so nicht mehr rosig und die Ausbildung wird ordnungswidrig oder überhaupt nicht durchgeführt. Trete sofort in eine Gewrkschaft ein und schreibe umgehend Stellungnahmen zu den Abmahnungnen und reiche sie im Sekretariat ein, damitr sie deiner Personalakte beigefügt werden. Später, sollte man vor dem Arbeitsgericht landen, hast du einen wesentlichen Beitrag geleistet deinem Chef das Handwerk zu legen. Die Gewerkschaft wird dich unterstützen. Notiere jeden Misstand und benehme dich einwandfrei und komme nicht zu spät oder ähnliches, dann behälst du deine Ausbildung, dein Chef kann dich nicht kündigen und wird vor jedem Arbeitsgericht verlieren, da eine auf Abnmahnungen meist flgende Außerordentlicher Kündigung auf bestimmte Inhalte in Abmahnunen nicht gestützt werden kann. Du könntest auch jetzt schjon den Ausschuß für Lehrlingsstreitigkeiten anrufen um die Abmahnungen zu besprechen, das halte ich für am sinnvollsten. MFG Viel Erfolg |
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#8
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| Also mit Verlaub.... Von "loswerden wollen" im Sinne von "ungerechtfertigt" kann ja keine Rede mehr sein. Es gab einen Diebstahl, der zugegeben wurde! Der alleine hätte für die Kündigung ausgereicht. Dann muss man sich erst einmal sortieren um mitzubekommen, dass wichtige Informationen fehlen. Es ist zum Beispiel vollkommen egal, ob jemand krankgeschrieben ist oder nicht, wenn der Betrieb nicht informiert wird. Ich kann nicht ein paar Tage einfach nicht auftauchen und nachher den Schein zücken und rückwirkend ist alles wieder gut. Insofern durchaus unentschuldigt - von Bescheidsagen steht da nämlich nichts. Dann scheinen diverse Vorwürfe absolut richtig, nur die Datumsangaben sind falsch. Als da waren - zu spät kommen... wiederholt? - Beschwerden durch Kunden bezüglich des äußeren Erscheinungsbildes?! - und allem Anschein nach wurde eine Entschuldigung für die Schule gefälscht. Das sind keine Kinkerlitzchen mehr, das ist ja ein regelrechtes Betteln darum, rausgeschmissen zu werden. Und Azubis können schon nur fristlos - also dann gekündigt werden, wenn es dem Betrieb einfach nicht mehr zuzumuten ist, den Azubi weiter zu beschäftigen. Da scheint mir die neue Dame in der Buchhaltung schlicht dadurch die Böse geworden zu sein, dass SIE das ganze dann mal mitbekommen hat im Gegensatz zur Vorgängerin. Oder sich drum gekümmert... Die Kammern prüfen bei fristlosen Kündigungen von Azubis schon recht genau. Und wenn die Kammer keine Zicken macht, dann muss da schon massives vorgelegen haben. |
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#9
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| Zitat:
Es gab einen Diebstahl, der zugegeben wurde! Der alleine hätte für die Kündigung ausgereicht. Diebstahl zugegeben??? nee nix da wo wurde denn da ein Diebstahl zugegeben??? zu spät kommen... wiederholt? Eine Abmahnung muß zu ihrer Wirksamkeit zwingend folgenden Inhalt haben: Zum Beispiel: verbotener Alkoholgenuss im Betrieb: Anrede... Herr/Frau Konkrete Beschreibung des gerügten Fehlverhaltens unter Angabe des konkreten Sachverhaltes, Zeit und Ort, gegebenenfalls Benennung von Zeugen, Indizien usw. Zb. "Sie wurden am .... um ... Uhr an ihrem Arbeitsplatz offenbar (stark) alkoholisiert angetroffen. Herr/ Frau ... bemerkte zu diesem Zeitpunkt an Ihnen eine schwankenden Gang und eine vernehmliche Alkoholfahne, sowie ..." Einordnung und Begründung des Fehlverhaltens als Verstoß gegen benannte arbeitsvertragliche Pflichten. "Wie Sie wissen, besteht in unserem Betrieb ein allgemeines Verbot von Alkoholgenuß während der Arbeitszeit. Wir sind davon überzeugt, dass Sie gegen dieses Verbot verstoßen haben." Aufforderung zu künftigem vertragsgemäßen Verhalten, Androhung von Rechtsfolgen, z.B. Kündigung, Änderungskündigung, Versetzung usw. für den Fall der Nichtbefolgung "Aus diesem Grunde mahnen wir Sie hiermit förmlich ab. Wir weisen darauf hin, dass Sie im Wiederholungsfalle mit weitergehenden Schritten rechnen müssen, die bis zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen können. Die Androhung der Rechtsfolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Kündigung ) ist zwingend. Wird dies aus vermeintlicher Rücksichtnahme auf den Arbeitnehmer oder das Betriebsklima nicht in den Text der Abmahnung aufgenommen, handelt es lediglich um eine einfache Ermahnung, welche für eine eventuelle spätere Kündigung regelmäßig nicht ausreicht. Erwägen Sie daher gründlich ob Sie eine Abmahnung oder nur eine Ermahnung aussprechen wollen. zum Punkt. .... des äußeren Erscheinungsbildes?! Siehe Grundgesetz. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. freie Entfaltung seiner Persönlichkeit da es keine Vorschrift über Arbeitskleidung und ähnliches gab zählt die Abmahnung ja wohl nicht. Ich kann doch selber entscheiden ob ich zb. ne blaue hose trage oder eine Braune ( und die Kleidung die ich anziehe ist sauber!!!) oder ich kann selber entscheiden ob ich ein t-shirt , Hemd oder Pulli anziehe!!! desweiteren denke ich das die "abmahnung" bezüglich der Frisur und mein Bart ( Manchmal hatte ich einen Drei Tage Bart) bzw. die ersten 2 Jahre habe ich mich jeden Morgen rassiert !!! dann habe ich mir öffters einen drei tage Bart wachsen lassen und seid fasst 6 Monaten habe ich nun einen Vollbart!!! Mein Chef kann mir aber nicht vorschreiben ob ich nun einen Vollbart tragen darf oder nicht !!! das verstösst ganz klar gegen ... freie Entfaltung seiner Persönlichkeit !!! und zu guter letzt ... wurde Entschuldigung für die Schule gefälscht. der Vorfall mit den Entschuldigung für die Schule war am 31.05.2007 deswegen wurde ich auch im Sommer 2007 ermahnt und ich habe die Zeit auch abgearbeitet aber erst circa 8 Monate später nach dem Vorfall wurde ich abgemahnt!!! Der Arbeitgeber sollte allerdings möglichst bald nach Kenntnis des Fehlverhaltens abmahnen, da die Wirkung der Abmahnung davon abhängen kann. Je länger der Arbeitgeber zuwartet um so weniger Wirkung hat die Abmahnung. Im Regelfall sollten zwei Wochen nach Kenntnis des konkreten abzumahnenden Fehlverhaltens nicht überschritten werden. und desweiteren wie jeder weiß das nach § 22 BBIG ...Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen. Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen. Eine Kündigung aus einem wichtigen Grundist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind..... Gruß PS und in der Kündigung wurde mir Sachen vorgeworfen die nicht stimmen und ich wurde auch nicht abgemahnt!!! |
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#10
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| Nun die Frage ist jetzt gibt es Formfehler oder ähnliches die Dazu führen das eine Abmahnung ungültig ist bzw. abmahnung die später zu einer Kündigung führen soll .. für ungültig geklärt wird??? Ich meine Jetzt wie zum Beispiel Die Androhung der Rechtsfolge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( Kündigung ) Nach der Feststellung eines abmahnungsrelevanten Pflichtenverstoßes sollten bei der Abfassung eines Abmahnungsschreibens folgende formale Anforderungen beachtet werden: Inhalt: Der häufigste Fehler einer Abmahnung besteht in der unpräzisen Angabe des abmahnungsrelevanten Sachverhalts und damit einhergehend in der Aufnahme lediglich pauschaler Rügen, zum Beispiel schlechte Arbeitsleistung, nicht hinnehmbares Verhalten, Störung des Vertrauens oder Unzuverlässigkeit. Im Hinblick auf die Hinweis- und Warnfunktion einer Abmahnung bedarf es aber der möglichst genauen Beschreibung des Sachverhaltes, der den Gegenstand der Abmahnung bildet. Denn nur dann kann auch der Arbeitnehmer klar erkennen, was an seinem Verhalten beanstandet wird und nur dann weiß er, was er in Zukunft besser unterlassen bzw. verbessern sollte. Eine wirksame Abmahnung muss daher folgende vier Punkte enthalten: Konkrete Schilderung des abmahnungsrelevanten Sachverhaltes, das heißt, des Fehlverhaltens, möglichst präzise unter Angabe von Datum, Uhrzeit und so weiter, Wertung dieses bestimmten Verhaltens als arbeitsvertragliche Pflichtverletzung und Rüge der begangenen Pflichtverletzung, eindringliche Aufforderung zu künftigem vertragsgetreuem Verhalten, unmissverständliche Warnung, dass im Wiederholungsfalle mit weitergehenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden muss. Bei mehreren Pflichtwidrigkeiten sollte für jede Pflichtwidrigkeit eine gesonderte Abmahnung ausgesprochen werden. Werden nämlich beide Fehlverhalten in einer sogenannten Sammelabmahnung zusammengefasst, so entfaltet eine derartige Sammelabmahnung dann keine Wirkung mehr, wenn auch nur einer der darin enthaltenen Vorwürfe unberechtigt war. Es empfiehlt sich daher für jede Pflichtwidrigkeit beziehungsweise für jeden abmahnungsrelevanten Sachverhalt ein gesondertes Abmahnungsschreiben anzufertigen. |
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