| | |||||||
| Registrieren | Blogs | Hilfe | Interessengemeinschaften | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
| |
| | LinkBack | Themen-Optionen | |
|
#1
| |||
| |||
| Guten Morgen Zusammen Hoffe das meine Frage in diesem Forum richtig ist. Ansonsten bitte ich jetzt schon mal um Entschuldigung und Verschiebung. Ich habe eine Frage zur rechtlichen Seite... Ich habe 2 Alternativen für eine Ausbildung. Alternative B würde mit einem Aufbaupraktikum beginnen (ab Anfang nächsten Jahres...) ... Nehmen wir mal an, ich unterschreibe dort einen Ausbildungsvertrag ab August... Dann gehe ich zum VG von Alternative A und bekomme dort auch die Möglichkeit einen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben (auch ab August)... Darf ich zwei Ausbildungsverträge unterschreiben um mir beide Möglichkeiten offen zu halten? Oder muss ich da irgendwas beachten? Kann ja schließlich sein, dass es mir bei B doch nicht so gefällt und dann hätte ich A ja noch in der Hinterhand... Hoffe, dass mir da jemand helfen kann. Viele Grüße, Floekle |
|
#2
| ||||
| ||||
| dem Unterschreiben von 2 Ausbildungsverträgen würde ich lassen. Entscheide dich und fertig! Gruss wellen
__________________ Die Schule ist nur die Saat - der Beruf ist die Ernte Beiträge stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. - keine nichtssagenden Politikerworte - bitte !! Wehret den Anfängen! „Principiis obsta, sero medicina paratur" |
| Themen-Optionen | |
| |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Dritte Seite - Brauche Hilfe und Korrektur | Bienchen Maja | Bewerbung allgemein | 12 | 14.07.2008 14:01 |
| Problem mit einer möglichen Frage im Vorstellungsgespräch | RRFG | Vorstellungsgespräch | 7 | 05.02.2008 12:00 |
| Frage an die Studenten hier | Rolando2000 | Studium allgemein | 1 | 31.10.2007 18:32 |
| Frage zum Deckblatt-Leitspruch | teeze | Bewerbung allgemein | 4 | 22.05.2007 07:33 |