Freistellung vor Ausbildungende!HILFEE!!!Dringend
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Freistellung vor Ausbildungende!HILFEE!!!Dringend

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  #1  
Alt 02.04.2008, 22:22
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Hallo zusammen,ich wurde gestern von meinem chef von der firma freigestellt.Ich habe meine gesellenprüfung in 2.monaten.Jedoch kam ich nicht mehr mit dem betriebsleiter klar und wurde deshalb auf sein wunsch freigestellt und nach der ausbildung also gekündigt.

Ist das denn rechtlich erlaubt?
Kann ich was gegen antun?

Mein chef sagte mir er bezahlt jedoch weiterhin mein gehalt.

Er stellte mir dieses handgeschriebene schreiben:

Hiermit stellen wir herr...ab dem 1.4.08 bis zu seiner anstehenden prüfung frei.Danach endet das verhältnis automatisch.

das war sein schreiben.

was meint ihr soll ich tun???
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  #2  
Alt 03.04.2008, 03:23
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Es stellt sich die Frage, ob du die Prüfung bestehen wirst.

Wenn du die Prüfung bestehst, ist alles in Butter. Bestehst du die Prüfung nicht, hättest du ein Problem.

Ich rate ausdrücklich dazu, eine rechtsanwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Ein Ausbildungsvertrag endet üblicherweise mit dem Bestehen der Prüfung bzw. ganz einfach durch Zeitablauf. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

Freistellung heisst nur, du musst deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen.

Die Vorgehensweise ist nicht so ganz korrekt, weil du ja einen Ausbildungsvertrag und keinen Arbeitsvertrag hast. Der Lehrherr kann sich nicht so ohne weiteres von der Ausbildungsleistung befreien, indem er seinen Auszubildenden einfach freistellt.

Andererseits: wenn ein Auszubildender es schafft, einen BETRIEBSLEITER auf die Palme zu bringen, dann steht klar die Frage im Raum, was du dir so alles geleistet hast.

Solche Dinge haben natürlich auch eine gravierende Auswirkung auf dein Ausbildungszeugnis.

Eine abschliessende Wertung steht mir nicht zu.

Aber solltest du bei der Analyse der Vorgänge zu dem Schluss kommen, dass du vielleicht etwas hättest besser machen können, würde ich sofort mit Volldampf eine 180-Grad-Wende durchführen und den Chef bitten, dich bis zur Prüfung wieder zu beschäftigen und ihm versprechen, dass es keine Probleme mehr gibt.

Du hättest dann 2 Monate Zeit, Gras über hässliche Dinge wachsen zu lassen und solltest du durch die Prüfung rasseln, könnte sich der Betrieb eventuell durchringen, dich bis zur Wiederholungsprüfung zu beschäftigen. Das setzt natürlich voraus, dass du des Betriebsleiter's Sonnenschein wirst.
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  #3  
Alt 03.04.2008, 14:08
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danke erstmal für deine antwort!Erstens,der betriebsleiter ist das grösste ***** und wird von allen mitarbeitern nicht gemocht.Er behandelt arbeiter wie sklaven!

Wie habe ich es denn also jetzt verstanden,wenn ich durchfallen sollte in der prüfung,ist mein chef nicht verpflichtet mich weiter zu beschäftigen,also bis zur nächsten prüfung???
Ich habe gehört er ist es verpflichtet wenn ich durchfallen sollte.

weiss echt nicht was ich tun soll,ein anwalt ist ******** teuer!!!
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  #4  
Alt 03.04.2008, 14:45
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Zitat:
weiss echt nicht was ich tun soll,ein anwalt ist ******** teuer!!!
Dann tritt bitte in die Gewerkschaft ein. Rechtsschutz geniesst du dann nicht, aber du kannst dich dann fachmännisch beraten lassen.

Für Auszubildende müsste der Mitgliedsbeitrag auch noch bezahlbar sein.

Gewerkschaften


Bitte richte deine Frage auch an:

Dr. Azubi
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  #5  
Alt 03.04.2008, 14:55
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mir ist doch in erster linie wichtig,dass wenn ich durchfallen sollte ob er verflichtet ist mich weiterhi dort zu beschäftigen.
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  #6  
Alt 03.04.2008, 15:04
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Zitat:
Zitat von jaylow Beitrag anzeigen
mir ist doch in erster linie wichtig,dass wenn ich durchfallen sollte ob er verflichtet ist mich weiterhi dort zu beschäftigen.
Nö.

Beachte bitte meinen vorstehenden Rat.

Erkundige dich, was die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft kostet, das dürften für dich nur ein paar Euronen sein. Dafür kriegst du 1a-Rat in allen Lebenslagen, auch bei Arbeitslosigkeit zum Thema ALG II.

Und wende dich bitte an Dr. Azubi.

Tue bitte, was man dir rät.

Du stehst kurz davor, einen gewaltigen Knick in deinem Leben zu erleiden, man sollte den Schaden aber so gering wie möglich halten.
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  #7  
Alt 03.04.2008, 15:14
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dr.azubi habe ich ebens schon geschrieben ,warte nun auf seine antwort.
das mit der gewerkschaft dauert alles noch viel zulange.
Das gesetz sagt doch aber wenn ich durchfallensollte in meiner prüfung verlängert das arbeitsverhältnis sich automatisch um ein halbes jahr (bis zur nächsten prüfung).Auch habe ich gehört das dies im selben betrieb sein wird,es sei denn der lehrling will es nicht!
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  #8  
Alt 03.04.2008, 18:22
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hallo du unglücksrabe,
die rechtliche situation ist zwar eindeutig (ja, du hast anspruch auf ausbildung entsprechend dem ausbildungsrahmenplan und dem betrieblichen ausbildungsplan bis zur prüfung, ja, der ausbildungsbetrieb muss dich ggf. nach nichtbestandener prüfung weiter ausbilden bis zur bestandenen wiederholungsprüfung, ggf. längstens bis zu einem jahr) aber nicht immer lassen sich ansprüche auch ohne an der seele schaden zu nehmen durchsetzen.
möglicherweise hätte ein frühzeitiges einschalten der zuständigen kammer (des ausbildungsberaters) bei deinen konflikten im betrieb zu einer entlastung beitragen können. diese hilfestellung könnte m.e. aber immer noch sinnvoll sein und sei es auch im hinblick auf die forsetzung der ausbildung in einem anderen betrieb (hier sind die ausbildungsberater oft sehr kreativ).
hattest du einmal ein gespräch mit dem leiter des ausbildungsbetriebes (also oberster chef) zu deinen schwierigkeiten erbeten? auch so etwas kann eine situation bereinigen helfen (nur darfste nicht erwarten, dass dein chef offen gegen den von dir nicht gelitteten mitarbeiter stellung beziehen wird). du kannst aber ggf. bei dieser gelegenheit die grundlage für ein faires (wohlwollendes - wie es das bundesarbeitsgericht einmal formuliert hat) arbeitszeugnis schaffen.
was dir die gewerkschaft in deinem fall nutzen soll, bleibt ein geheimnis des ratgebenden. willste deinen ausbildungsbetrieb verklagen, wenn du aufgrund fehlender ausbildungsleistung während deiner freistellung die prüfung vermasseltst? die beweislast hättest du und ob dir das gelingt? was würdeste damit erreichen? der betrieb muss dich eh weiter ausbilden und bei so einem vielleicht gewonnen prozess wird bei den ausbildern und dem chef (der dann wohl auch noch schadensersatz leisten müsste) wird "freude" aufkommen, die wahrscheinlich von dir schwer auszuhalten sein wird.
wäre ich in deiner lage, würde ich mich in der freistellungszeit voll auf die prüfung vorbereiten, d.h. sämtlichen relevanten unterricht (auch parallel-klassen)der berufsschule besuchen, hier auch fragen, ob praktische übungen (viele berufsschulen haben technik-räume) mitgemacht werden können (schulleiter sind hier hilfsbereit).
also lernen, lernen, lernen - der tag hat 24 stunden und wenn das nicht reicht, dann nimm die nacht dazu.
mfg
hjg
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  #9  
Alt 03.04.2008, 19:32
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Zitat:
was dir die gewerkschaft in deinem fall nutzen soll, bleibt ein geheimnis des ratgebenden.
Die Gewerkschaft kann den Auszubildenden an Ort und Stelle unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten allgemein beraten und ihm die juristische Sachlage erläutern.

Tatsache ist nämlich, dass wir hier im Forum die tatsächliche Sachlage nicht kennen und auch nicht beurteilen können.

Der Gewerkschaftsbeitrag für einen Auszubildenden dürfte minimal sein, d.h., er bekommt besten Rat und Lebenserfahrung für lau.

Die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft bedeutet nicht, dass man jeden Tag seinen Arbeitgeber verklagt und mit roten Fahnen wedelt. Ganz im Gegenteil.

ich gehe ganz einfach davon aus, dass die örtliche Gewerkschaftsvertretung die örtliche Infrastruktur kennt und die richtigen Knöpfe drücken kann: Lehrlingsmeister, Ombudsmänner, Mediatoren, Vermittlungsausschüsse usw.

Also was bitte ist an diesem Rat rätselhaft oder gar falsch?

Es geht hier ganz einfach darum, soziale Verantwortung zu übernehmen und nicht zuzulassen, dass ein junger Mensch durch's Raster fällt, weil irgendwas nicht geklappt hat und nun möglicherweise keinen Berufsabaschluss erreicht, weil da einer ist, der auf dem juristischen Klavier spielt, Lehrbuben einschüchtert und seine Rache geniesst.
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