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#1
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| Hallo, ich bin im 3. Lehrjahr zur Bürokauffrau und stehe kurz vor meinen Abschlussprüfungen. Ich habe gehört, dass der Ausbildungsbetrieb den Azubi mind. 2 Wochen vor den schriftlichen Prüfungen freistellen muss zwecks Lernen, etc. - OHNE dass diese Tage dem Lehrling als Urlaubstage angerechnet werden. Stimmt das? Wer mehr darüber weiss; ich würde mich über eine Antwort freuen ..... LG J. |
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#2
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| Mon, na also halb und halb, rechtlich ist es so, dass lediglich Auszubildende unter 18 Jahren (auf die das Jugendarbeitsschutzgesetzt zutrifft) den Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt bekommen müssen. Dies gilt auch nur für die Abschlussprüfung und tritt bei der Zwischenprüfung nicht in Kraft. Für alle über 18 Jahren liegt es an der Kulanz des Betriebes. Nachzulesen im Berufsbildungsgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz. So denke ich war das, bei Unkorrektheit, bitte korrigieren |
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