Gekündigt mit sofortiger Wirkung, rechtens?
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Gekündigt mit sofortiger Wirkung, rechtens?

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  #1  
Alt 06.11.2009, 13:16
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Hallo lieber Forum'ler,

hab ein Problem und zwar:

Bin jetzt gekündigt worden in der Probezeit, nachdem ich 2 Wochen unverschuldet krank war. Durfte nicht das Zimmer bzw. das Bett verlassen und musste Mundschutz tragen. Heute, also am letzten Krankheitstag, bekomme ich die Kündigung. Und zwar ohne Angabe eines Grundes.

Hab am 30. September 2008 angefangen eine außerbetriebliche Ausbildung zu machen und hab ab Januar diesen Jahres ein Praktikum als Kauffrau für Bürokommunikation gemacht. Auf jeden Fall haben die mich ins 2. Lehrjahr übernommen und ab 17.09.09' bin ich nun eine richtige Auszubildene.

Naja und vor 2 Wochen bin ich dann richtig krank geworden und war kaum in der Lage das Bett zu verlassen, hatte extrem hohes Fieber und hatte zwischenzeitlich sogar Kreislaufkollapse. Naja und heute habe ich halt die Kündigung bekomen. Ein Satz steht dort drin.. das wars.. und der Chef ist nicht zur erreichen.

Liebe Grüße
Tina
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  #2  
Alt 06.11.2009, 13:30
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Hast du dich denn krank gemeldet, und dein ärtzliches Attest ordnungsgemäß zu deinem Arbeitgeber geschickt?
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  #3  
Alt 06.11.2009, 13:32
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Ja, ich war beim Arzt und mein großer Bruder hat immer noch am selben Tag die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht. Die haben die kopiert und unterschrieben und gestempelt für die Berufsschule.

Tina
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  #4  
Alt 06.11.2009, 13:33
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Ich verstehs trotzdem noch nicht so ganz. Hat dein ARBEITGEBER von dir eine Krankschreibung erhalten? NIcht die Berufsschule....
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  #5  
Alt 06.11.2009, 13:38
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Ja, die Original-Krankmeldung hat der Chef bzw. die Firma bekommen und die beglaubigte Kopie der Krankmeldung die Berufsschule.

Tina
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  #6  
Alt 06.11.2009, 13:40
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@tartufo: Was hat das jetzt mit der Krankmeldung zu tun??

Eine Kündigung während der Probezeit bedarf keiner Begründung Seitens des Arbeitgebers.

Zu klären ist, ob überhaupt eine Probezeit bestanden hat.

@Yesterday: Könntest Du uns das etwas genauer beschrieben?

Zitat:
Zitat von Yesterdays Girl Beitrag anzeigen
Hab am 30. September 2008 angefangen eine außerbetriebliche Ausbildung zu machen und hab ab Januar diesen Jahres ein Praktikum als Kauffrau für Bürokommunikation gemacht. Auf jeden Fall haben die mich ins 2. Lehrjahr übernommen und ab 17.09.09' bin ich nun eine richtige Auszubildene.
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Dies ist nur meine persönliche Meinung. Ich bin kein Rechtsanwalt. Irrtümer vorbehalten
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  #7  
Alt 06.11.2009, 13:45
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Ich habe nach einer Krankmeldung gefragt, weil ich beim ersten Lesen das so verstanden habe, das der AG nicht informiert wurde. Eine Kündigung ist dann nicht nur rechtens, sondern auch nachvollziehbar und verständlich. Wenn eine Azubine einfach 2 Wochen zu Hause bleiben würde und nix schriftliches vorliegt.

Ja, und das mit der Probezeit, da bist du mir jetzt zuvor gekommen. Ich frage mich nur, was für die der Grund ist. Wenn das ganze personenbedingt ist, und es handelte sich wirklich nur um ne schwere Grippe o.ä., dann wäre doch mit einer Gesundung zu rechnen gewesen, udn die Kündigung wäre vielleicht rechtens, aber trotzdem einfach unnötig. Ich meine, es kann viele Gründe geben, vielleicht war auch die Nase nicht recht.

Ich verstehe es übrigens so, dass sie noch in der Probezeit ist.
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  #8  
Alt 07.11.2009, 13:25
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@ Freaky: Ich habe am 30. September 2008 eine außerbetriebliche Ausbildung als Kauffrau für Bürokommunikation angefangen. Das bedeutet, dass ich neben der Berufsschule sogegannten Stützunterricht bei der DAA erhalten habe. (DAA=Deutsche Angestellten Akademie) Da aber die IHK auch den praktischen Teil einer Ausbildung sehen will, muss man das in einem Praktikum machen. Also bin ich einmal in der Woche zur DAA gegangen, 2 Tage in der Woche zur Schule und 2 Tage ins Praktikum. Das Praktikum ging 9 Monate und sollte entweder in eine normale Ausbildung münden, was bedeutet dass der Betrieb mich eventuell als normale Auszubildene übernimmt. Aber es bestand auch die Möglichkeit, dass der Betrieb mich weiterhin als Praktikantin behält. Bei mir ist ersteres eingetroffen aufgrund von Verhalten und schulischen Leistungen.

Und ab dem 17.09.2009 bin/war ich nun Auszubildene des Betriebes. Jetzt wurde ich Ende Oktober ernsthaft krank und war 2 Wochen außer Gefecht gesetzt. War nicht in der Lage wirklich arbeiten zu gehen oder gar aus dem Bett aufzustehen. Naja und gestern kam ein "Arbeitskollege" und gab meiner Mutter den Brief mit der Kündigung.

@ tartufo: Ja, bin noch in der Probezeit. Die beträgt 4 Monate.. also vom 17.09.2009 - 17.01.2010.

Tina
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  #9  
Alt 08.11.2009, 08:57
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Dann ist die Kündigung leider rechtens, wenn auch unschön und dir gegenüber natürlich ziemlich doof. Aber der AG hat das Recht, dir in der Probezeit zu kündigen. Steht denn irgendein Grund drin oder irgendeine Formulierung, woraus sich schließen ließe, dass das wirklich auf deine Krankheit bezogen ist?
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  #10  
Alt 08.11.2009, 09:54
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Standard Kündigung in Probezeit wegen Krankheit

Kündigung in der Probezeit und Krankheit: Worauf Sie achten sollten


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