geringe unterstützung berechtigt?
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geringe unterstützung berechtigt?

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  #1  
Alt 15.01.2008, 15:09
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Standard geringe unterstützung berechtigt?


hallo zusammen,
ich bin 23 jahre alt und habe bis juli 07 zu hause gewohnt wo auch meine lehre endete. von meiner vergütung habe ich auch 100/monat kostgeld bezahlt. danach ausgezogen um mein fachabi nachzumachen. schülerbafög bin ich derbe im minus laut dem rechner, da mein vater viel zu viel verdient. er unterstützt mich aber unter meinem bedarfssatz von rund 480 euro. habe ich ein recht auf den bedarfssatz oder muss ich das akzeptieren? vorher hab ich nie was von meinem kindergeld gesehen, jetzt lebe ich davon und mein vater zahlt nur mein zimmer in der wg. hab gehört wenn man während der 1. ausbildung zu hause geld bezahlt wird das nich umbedingt als die 1. ausbildungsfinanzierung der eltern angesehen. ich kann ja nix dafür das ich keine staatliche unterstützung beziehen kann...
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  #2  
Alt 15.01.2008, 16:07
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Curly_Berlin befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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Kritisch...das Fachabi nachzuholen, NACHDEM du bereits eine Ausbildung gemacht hast. Rein von der finanziellen Seite aus betrachtet ist dein Vater nicht mehr dazu verpflichtet, dich zu unterstützen. Denn: du hast deine Erstausbildung bereits absolviert. Da du dem Arbeitsmarkt auch nicht zur Verfügung stehst, stehen die Chancen auf Hartz IV eher mies.

Was du noch machen könntest: Wohngeld beantragen. Das Wohngeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern und du beziehst ja nun offiziell nur das Kindergeld und das, was dein Vater freiwillig zahlt. Die Chancen stehen also verhältnismäßig gut. Und dann wird dir wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben, als nebenbei zu jobben...Nachhilfe geben, kellnern...die Klassiker halt . Als Schüler / Student bist du sowieso gerne gesehen, da du keine zusätzlichen Kosten verursachst beim AG.
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  #3  
Alt 15.01.2008, 16:29
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shizz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
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ich find das ja echt ein beschissenes system. fürs abi hät ich elternunabhängig bafög bekommen können, aber fachabi wird nicht unterstützt. wo geh ich da denn hin wg wohngeld? auch zum bafögamt? ist ja nich so das ich zu faul bin aber hier in hamburg nen guten nebenjob zu finden ist echt nicht einfach. also für joeys pizza fahren für 2.50/std geht ja mal gar nich. aber stimmt, ich glaub ich bin zu anspruchsvoll was das angeht. offizelles ausbildungsende war ja juli, aber ich hab verkürzt und konnte somit 1/2 jahr in der firma als geselle gut geld verdienen. und jetzt wieder umstellen auf niedrigverdiener macht man nich gern...#
danke für den tip mit dem wohngeld!
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  #4  
Alt 15.01.2008, 16:34
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Anträge auf Wohngeld kannst du je nach Struktur in Hamburg beim Wohngeldamt, im Bürgerbüro oder evtl. beim Einwohnermeldeamt stellen. Ich würde es am besten direkt beim Wohngeldamt probieren, wobei die meist eher unfreundliche Öffnungszeiten haben. Daher tendiere besser zum Bürgerbüro - die haben öfter und länger offen.
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  #5  
Alt 15.01.2008, 17:44
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Im Sinne des SGB II sind deine Eltern unterhaltsverpflichtet, bis du 25 bist.

Der § 22 SGB II sagt sinngemäss aus, dass der Personenkreis U25 auf elterlichen Wohnraum verwiesen wird. Du geniesst auch nicht Bestandsschutz nach § 68 SGB II.

Es könnte also sein, dass du auf Grund der Regelungen im SGB II kein Wohngeld erhälst.
__________________
Was dich nicht umbringt, macht dich nur haerter.
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  #6  
Alt 15.01.2008, 19:01
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Zitat:
Zitat von nontestatum Beitrag anzeigen
Es könnte also sein, dass du auf Grund der Regelungen im SGB II kein Wohngeld erhälst.
Das Wohngeld hat aber bei Nichtbezug von ALG II keinen Konsens zum SGB II. Wohngeld ist eine Leistung, die jeder beantragen kann - aber logischerweise nur Einkommensschwache bekommen. Man hat nur kein Anspruch auf Wohngeld, wenn man ALG II oder BAFöG / BAB bezieht, da dort die Kosten der Unterkunft schon integriert bzw. berücksichtigt sind.

Aber sie kriegt ja weder BAFöG noch ALG II.
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