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#1
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| hier muss ich auch mal dringend fragen... ich habe sonderschullehramt studiert.habe aber nur das 1.examen bestanden. damit bin ich zwar unterrichtsbefähigt und hab die erlaubnis zu unterrichten, aber eben nicht auf verbeamtung. das 1. examen wird aber kaum anerkannt. kaum chancen. also musste eine zweitausbildung oder studium her. mache jetzt eine ausbildung zur heilerziehungspflegerin. bin 30 und wohne alleine. meine fragen: -ich beantrage jetzt wohngeld. werd ichs bekommen? - wird das studium als erstausbildung anerkannt/gesehn??? -bafög hab ich bisher nicht bekommen weil bis 30 elternabhängig und mein vater zu viel verdient sozusagen. würd eich jetzt bafög bekommen? - was ist der unterschied zwischen bafög und BAB? würde ich BAB bekommen? ich dank euch für Antworten!! LG lenabalena |
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#2
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| kann mir keiner antwort geben?? |
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